Rechtlicher Status von Noten aus IMSLP

E

EMoll

Dabei seit
1. Apr. 2015
Beiträge
293
Reaktionen
303
Hallo zusammen,

bisher war ich davon ausgegangen, dass das Urheberrecht für den Notensatz aus IMSLP bereits abgelaufen ist, die Werke also ohne Beschränkung gedruckt und kopiert werden dürfen. Da es aber nun wieder zu Kontrollen in meinem Umfeld kam, wollte ich es genau wissen. Laut Wikipedia kann es sein, dass für einige Werke das Urheberrecht nur in den USA u. Kanada ausgelaufen ist. Vermutlich muss ich also für jedes Werk vor dem Download prüfen, wie der Status in Deutschland gerade ist, aber wie ist das möglich? Und wenn jetzt der Kontrolleur vor der Tür steht, reicht der Hinweis auf IMSLP und auf das ausgelaufene Urheberrecht?

Weiß jemand genaueres, wie die aktuelle rechtliche Situation ist?
 
Was kamen denn für Kontrolleure? Insitution? Oder klingeln die demnächst auch an einer Haustür und wollen meine Noten kontrollieren?
 
Es wird sich wohl um Kontrolleure einer Verwertungsgesellschaft handeln, genau weiß ich es aber nicht. An der Haustür klingeln die wohl eher nicht, aber z.B. bei Musikschulen. Und um eine andere Diskussion vorwegzunehmen: Ich weiß, dass man ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss niemandem Zugang zu seinen Räumlichkeiten gewähren muss. Es geht mir aber um die generelle rechtliche Situation.
 
Weiß jemand genaueres, wie die aktuelle rechtliche Situation ist?

Im Prinzip gilt nach wie vor, dass Noten urheberrechtlich geschützt sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Das gilt aber nur für das Werk "an sich". Wenn jemand beispielsweise eine Orchesterpartitur auf Vorlage einer Urschrift verfasst hat, dann kann diese Partitur auch Urheberrecht geniessen, das wird aber im Zweifel von einem Richter zu entscheiden sein, da das Urheberrecht nicht blind jeden Mist schützt (um es mal etwas boshaft auszudrücken), sondern es muss eine gewisse Schaffenshöhe vorliegen. Das wird im Zweifel auf Gutachterprozesse hinauslaufen.

Interessant ist dabei allerdings auch noch die Tatsache, dass lediglich die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material verboten ist (und typischerweise auch nur diese verfolgt wird). Es macht sich also eher derjenige strafbar, der die Noten zum Download anbietet, nicht der, der sie herunter lädt.

Last not least muss natürlich ein Geschädigter einen Schaden nachweisen können. Einfach mal so 100.000,-€ einklagen, weil jemand "Alle meine Entchen" publiziert, wird wenig Erfolg haben. Auch das ist ein sehr schwierig zu beurteilender Punkt, der gerne übersehen wird. Kann überhaupt ein nennenswerter Schaden beziffert werden?!

Lange Rede, kurzer Sinn: so lange Du nur die Noten für Dich herunterlädst und nur zu Hause daraus spielst, kann Dir im Prinzip nicht viel passieren. Und nach 70 Jahren kannst Du eine eigene Version der Noten vertreiben, wenn sie nicht offensichtlich abgekupfert sind.
 
Nie und nimmer wird ein Kontrolleur auftauchen, um die Rechtmäßigkeit von IMSLP-Dateien zu überprüfen, da ist der Threadstarter mit Sicherheit einer Ente aufgesessen (oder hat er geträumt?) :-D Auch in Musikschulen nicht.

Sorry letzter Zeit wird hier so viel getrollt, da ist man schon hin und wieder versucht nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen...:-(
 
Nie und nimmer wird ein Kontrolleur auftauchen, um die Rechtmäßigkeit von IMSLP-Dateien zu überprüfen, da ist der Threadstarter mit Sicherheit einer Ente aufgesessen (oder hat er geträumt?) :-D Auch in Musikschulen nicht.

Sorry letzter Zeit wird hier so viel getrollt, da ist man schon hin und wieder versucht nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen...:-(

Ich bitte doch, etwas sachlicher zu bleiben. Verwertungsgesellschaften führen sehr wohl Kontrollen durch, mancher Verein, der eine Party veranstaltet hat und nicht bei der GEMA angemeldet hatte, kann dir ein Lied davon singen.

Disclaimer sind nur leider nichts Wert, nicht einmal den Speicherplatz, den sie belegen. Es ist auch ein verbreiteter Irrtum, dass man durch Disclaimer geltendes Recht ersetzen könnte.

Exakt so ist es, trotzdem schreiben Tausende von Ebay-Verkäufern einer beim anderen die Disclaimer ab.

Lange Rede, kurzer Sinn: so lange Du nur die Noten für Dich herunterlädst und nur zu Hause daraus spielst, kann Dir im Prinzip nicht viel passieren.
Das stimmt wohl, aber die Situation ist eine andere: Ich habe Unterricht an einer (privaten) Musikschule und da gibt es eben die Anweisung, keine rechtlich bedenklichen Notenkopien zu verwenden. Mein Lehrer konnte mir auch nicht sagen, wie der Stand bei IMSLP ist, bat mich aber, mir im Zweifel Originale zu besorgen. Bislang war ich eben davon ausgegangen, dass die Sachen von IMSLP legal sind, daher die Frage, ob jemand genaueres weiß.
 
Ich bitte doch, etwas sachlicher zu bleiben. Verwertungsgesellschaften führen sehr wohl Kontrollen durch, mancher Verein, der eine Party veranstaltet hat und nicht bei der GEMA angemeldet hatte, kann dir ein Lied davon singen.

Zunächst ist von IMSLP die Rede, dann urplötzlich von der GEMA. Beides hat in etwa so viel miteinander zu tun wie ein Klavier mit einer Maultrommel.

Und dann von Sachlichkeit reden...:super:

Aber gut, nutz ja keine IMSLP-Noten mehr, sonst holen sie dich...:-D
 
Wenn Sie etwas Sinnvolles beitragen möchten, bin ich offen dafür, z.B. wenn für Notensatz eine andere Verwertungsgesellschaft relevant ist. Geht es nur um Provokation, möchte ich Sie bitten, dies im weiteren zu unterlassen.
 
Ich bitte doch, etwas sachlicher zu bleiben. Verwertungsgesellschaften führen sehr wohl Kontrollen durch, mancher Verein, der eine Party veranstaltet hat und nicht bei der GEMA angemeldet hatte, kann dir ein Lied davon singen.

Die GEMA ist aber nicht für Noten zuständig, sondern nur für Aufführungsrechte. Verwertungsgesellschaft für Noten ist die VG Musikedition, und die macht garantiert keine Kontrollen.

Ich frage mich allerdings, warum Deine Musikschule nicht einen Lizenzvertrag mit dieser Gesellschaft abschließt, der legale Kopien ermöglicht, die dann sogar bei Aufführungen verwendet werden dürfen. Das kostet aktuell 13,50 EUR pro Jahr und Schüler und ließe sich sicher problemlos über den Jahresbeitrag umlegen.

Grüße, Jörg
 

@jk82 Vielen Dank für den Hinweis, die Frage nach dem Lizenzvertrag ist berechtigt. Mir war nicht bewusst, dass es sowas gibt, ich werde das mal ansprechen. Für mich klingt so eine Lösung sehr sinnvoll und allemal besser als sich in Grauzonen zu bewegen.
 
Das Problem, das IMSLP hat, ist natürlich, daß nicht überall auf der Welt die gleichen Gesetze gelten. Gerade IMSLP gibt sich da _imo_ viel Mühe, den urheberrechtlichen Status der Werke transparent darzustellen.

Letzlich muß der Nutzer aber selber wissen, welche Gesetze für ihn gelten, und Sinn der erwähnten Disclaimers ist, den Nutzer genau darauf hinzuweisen. Ich wüsste nicht, welchen Wert er darüberhinaus noch haben sollte.
 
P.S.: Ich halte es übrigens für überaus perfide, mit "Grauzonen" und "Legalität" zu schwadronieren, wenn man Umsätze mit Noten aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahrhundert generieren will.
 
Wenn Sie etwas Sinnvolles beitragen möchten, bin ich offen dafür, z.B. wenn für Notensatz eine andere Verwertungsgesellschaft relevant ist. Geht es nur um Provokation, möchte ich Sie bitten, dies im weiteren zu unterlassen.

Dann nochmals zum mitschreiben: Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand wegen der Weiterverbreitetung von IMSLP-Noten Kontrollen vornimmt tendiert gegen Null, zumal es für die dort bereitgestellten Noten keine wie immer auch geartete Verwertungsgesellschaft gibt.

Wenn dann doch eine von den zigtausenden dort bereitgestellten Notenreproduktionen einmal zufällig und ggf. nur in Tzazikistan und angrenzenden Nachbarprovinzen und entgegen den Informationen auf der Webseite und im Widerspruch zum Disclaimer urheberrechtlich geschützt sein sollte - dann liegt das im Verantwortungsbereich von IMSLP, und kein deutsches Gericht wird sich mit so einem Unfug überhaupt beschäftigen.

Wenn auf IMSLP aufgrund eines Fehlers z.B. eine nagelneue Schott-Ausgabe escheinen sollte und du diese dann herunterlädst und späterhin als Druckvorlage für eine von dir bundesweit vertriebene Notenausgabe hernimmst könntest du ev. Probleme bekommen.

Mein Sarkasmus bezog sich übrigens hauptsächlich auf die Absurdität einer Annahme es könnte zu Kontrollen bezüglich von Noten kommen - da hat die Urheberrechtsmafia mit ihrer jahrelangen Greuelpropaganda inzwischen ganze Arbeit geleistet.

Wünsche einen schönen Tag!
 
Ich bin doch ein bisschen überrascht über die Emotionalität, die das Thema offenbar erzeugt. Zunächst einmal: Dass eine Verwertungsgesellschaft Kontrollen durchführt, ist nicht vollkommen abwegig, die GEMA ist ein Beispiel, wo dies geschieht. Wenn hier jemand sagt, dass die VG Musikedition hier anders verfährt, nehme ich das erstmal so hin.

Ob Kontrollen stattfinden ist letztlich nicht so wichtig und dass niemand mein Haus deswegen stürmen wird, ist mir auch klar. Ich möchte nur wissen, wie ich mich hier innerhalb des rechtlichen Rahmens bewege. Und dass man meinem Lehrer als ignorant bezeichnet weil er mich bittet, legale Kopien zu verwenden, finde ich dann doch anmaßend.

Zum Schluss vielen Dank an jk82 für einen der wenigen konstruktiven Beiträge zum Thema.
 
Und dass man meinem Lehrer als ignorant bezeichnet weil er mich bittet, legale Kopien zu verwenden, finde ich dann doch anmaßend.

Nein, nicht deswegen, sondern weil das Projekt IMSLP aus Unwissenheit (=Ignoranz) zugunsten kommerzieller Alternativen denunziert wird.

Schau mal hier:

imslp.org/wiki/Geimeinfreiheit_(Public_Domain)

Dann wirst Du vielleicht sehen, welche Mühe man sich dort macht, den unterschiedlichen Rechtssystemen dieser Welt gerecht zu werden.
 

Zurück
Top Bottom