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Ja eigentlich schon
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dann hast du Lehrer genommen die nix von sich halten.
Ich finde so etwas kann man als studierter Musiker nicht machen.
lg clara
Wenn jemand kostenlose Probenstunden gibt, ist das nicht gegen den Wettbewerb, sondern Wettbewerb. Ob er's tut oder nicht, ist ihm überlassen. Und ob man das dann einer "Wettbewerbszentrale" melden kann oder sollte, weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, was eine "Wettbewerbszentrale" ist. Rechtsanwälte können auch nichts verfolgen, das können allenfalls Staatsanwälte, Rechtsanwälte vertreten nur jemanden. Sollten sie sich darauf versteigen, jemanden zu vertreten, der einen anderen verfolgen möchten, weil er eine Leistung verschenkt, werden sie damit aber völligen Schiffbruch erleiden, denn weder im StGB noch im BGB noch in sonst einem Gesetz gibt es irgendeinen Paragraphen, der das Verschenken verbietet. Es sei denn, dem steht eine verbindliche Gebührenordnung im Wege, aber eine solche gibt es nicht für Instrumentallehrer, nur für Rechtsanwälte – Instrumentallehrer können verschenken, verramschen, verkaufen, wessen sie lustig sind.Wenn jemand kostenlose Probestunden gibt ist das gegen den Wettbewerb. Man kann dies der Wettbewerbszentrale melden und jene verfolgen dies dann bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt.
Viel Spass beim Zahnarzt, wenn man nach kostenloser Probebehandlung fragt. Dito beim KFZ'ler. etcppp
). Und es entspricht viel eher einer Probestunde. Mein Gedanke steht auch weiterhin: Ich bezahle einen Lehrer damit er mir das Klavierspiel beibringt. Auch in einer Probestunde lerne ich dazu. Für mich selbstverständlich, dass ich dafür zahle.
Als Nachhilfelehrer habe ich es auch nicht anders gehalten.
Apropos Wettbewerbszentrale ... wer meint das stimme nicht was ich sage kann sich ja mal informieren...das Internet bietet da ja wunderbare Möglichkeiten:). Und der Tonkünstlerverband wie der BDG sind nun wirklich seriös genug um sich nach ihren Vorsätzen zu richten.
Hallo Raskolnikow,
Rein rechtlich mag das alles richtig sein, d.h. illegegal, aber es fehlt ja ein Motiv, daher wird das so ja kaum vorkommen. Es sei denn, man wäre schwachsinnig, d.h. behindert, und damit aus dem Gesetz ohnehin raus. Mein Rechtsempfinden sagt mir aber immer noch nicht, was an einer kostenlosen Probestunde eben nicht rechtens ist, denn ich kann immer noch keinen Schaden sehen. Denn kaum Jemand wird sich wohl als ein KL (oder ein "Nackiger") ausgeben, wenn er keiner ist, denn den würde man ja wohl sehr schnell erkennen, oder? Somit ist doch schon mal ein Mißbrauch ausgeschlossen.
LG
Raskolnikow schrieb:Gehen wir also einen Schritt weiter. Es gibt beispielsweise einige Menschen, denen es finanziell gut geht und die das "nackig machen" nicht als Beruf betreiben, sondern nur der Freude wegen. Sie stellen sich also hin und tun es kostenlos. Also scharren sich alle um diese Person.
Was dabei nicht berücksichtigt wird ist, dass die anderen Personen, die sich "nackig machen", gewisse Mindestpreise Verlangen müssen, um ihre Existenz zu sichern. Folglich würden die kostenlosen sich- nackig- Macher sogar immensen Schaden anrichten.
Privat darf sowas durchaus geschehen, aber in der Öffentlichkeit dürfte dieses Verhalten, wie ich finde, mit gutem Grund bestraft werden.
Falsch, es gibt zu Hauf Menschen die sich als Klavierlehrer bezeichnen und denen es an Qualifikation mangelt und zu Hauf Schüler die das nicht merken.