Notensammlung ordnen/archievieren/sortieren

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Anticlock

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8. Aug. 2012
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Hallo,
so langsam nimmt der Umfang meiner (Anfänger-) Klavierliteratur zu, so dass die Übestunde mit den Büchern recht umständliches Geblätter wird.
Wie ordnet ihr persönlich euer Übungsrepertoire? Ich hatte daran gedacht, die Stücke aus den Büchern zu kopieren und in ein Sichtbuch einzufügen:
Leitz Sichtbuch Prestige M. 40Hüllen: Amazon.de: Bürobedarf & Schreibwaren

Habt ihr eine bessere Möglichkeit auf Lager?
 
Es gibt einige die es so machen wie Du es Dir auch überlegt hast und alles kopieren und dann in Sichthüllen abheften. Für mich käme das gar nicht in Frage. Noten sollte man generell nur kopieren wenn man sich sicher ist, dass es erlaubt ist. Es ist nämlich oft nicht legal einfach zu kopieren. Beim Üben notiere ich mir gelegentlich etwas mit Bleistift in den Noten. Das wird dann ziemlich lästig wenn man immer erst die Kopie aus der Hülle holen muss...
Ich löse das "BLätterproblem" indem ich die aktuellen Stücke/Stellen mit breiten PostIt-Streifen markiere. So genügt ein Griff zum PostIt und ich habe das zu Übende gefunden.
 
Das umständliche Geblätter nimmt erst richtig zu, wenn Du anfängst, einzelne Stücke auf Papier zu bringen. Wenn ein Stück über 4-5 Seiten geht, Du Dir alle Seiten schön auf das Notenpult legst (bei langen Stücken greifen einige zu Wäscheleine und -klammern), übst, ein anderes Stück nimmst, dann noch eines....
Das jedes Mal wieder ein- und aussortieren ist das wirklich Umständliche.
Am Ende bleibt ein gesundes Chaos, welches ich durchaus gemütlich finde. :)
 
Noten kann man für sich selbst zum eigenen Gebrauch kopieren so oft man will. Das ist keinesfalls verboten. Man darf die Kopien nur nicht weitergeben.

CW
 
Noten kann man für sich selbst zum eigenen Gebrauch kopieren so oft man will. Das ist keinesfalls verboten. Man darf die Kopien nur nicht weitergeben.

CW
Das war hier auch schon anders zu lesen, weiß aber auch nicht was richtig ist. Wenn Kopien, müssen die Original nicht verfügbar unter Verschluss sein. Das ist zwar absurd, aber ich traue den Gesetzen sowas zu.
 
Das war hier auch schon anders zu lesen, weiß aber auch nicht was richtig ist. Wenn Kopien, müssen die Original nicht verfügbar unter Verschluss sein. Das ist zwar absurd, aber ich traue den Gesetzen sowas zu.

Das Kopieren ist grundsätzlich verboten - Ausnahme: Wenn eine Ausgabe seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist, darf eine Kopie angefertigt werden. Eine Abschrift (handschriftlich oder PC) ist zulässig, aber auch die darf wiederum nur abgeschrieben und nicht kopiert werden. Gemeinfreie Noten dürfen kopiert werden, solange es sich nicht um eine wissenschaftliche Ausgabe handelt, die wiederum dem Kopierschutz unterliegt. Was ich nicht weiß, ist, ob man die am PC erstellte Abschrift beliebig ausdrucken kann - eigentlich handelt es sich ja bei einem erneuten Ausdruck um keine Kopie. Jedenfalls ist das der Modus, den ich jetzt mal gewählt habe, wenn ich Noten für die Schule brauche.

LG, PP
 
Und wenn ich für mich ein achtzehnseitiges Stück aus meinem Notenbuch kopiere, es zu jeweils drei Seiten auf eine DIN-A-4-Seite verkleinere und diese neuen sechs Seiten so zusammenklebe, dass sie auf meinen Notenständer passen und ich sie ohne umzublättern abspielen kann? Ich bekenne mich zu dieser Straftat.

Komme ich jetzt in ´s Gefängnis? Hoffentlich nicht...

CW
 
Und wenn ich für mich ein achtzehnseitiges Stück aus meinem Notenbuch kopiere, es zu jeweils drei Seiten auf eine DIN-A-4-Seite verkleinere und diese neuen sechs Seiten so zusammenklebe, dass sie auf meinen Notenständer passen und ich sie ohne umzublättern abspielen kann? Ich bekenne mich zu dieser Straftat.

Komme ich jetzt in ´s Gefängnis? Hoffentlich nicht...

CW

Na, ich kopiere ja auch meine Noten, um darauf herumzukritzeln, ich bin ja nicht blöd und versaue mir meine Originalausgaben - nur wissen sollte man halt zumindest, was man darf und was nicht. ;-)
 
Eine simple Möglichkeit, seine Noten immer beisammen und bei sich zu tragen, ist das Auswendiglernen.
Da gibts auch keinen Ärger mit Copyright...

Klavirus
 
@ PP: Ich glaube Du verwechselst hier kopieren mit veröffentlichen.
 

Genau!

Es sind alles akademische Kriminelle. Nach Verurteilung dürfen sie im Knast die Gefangenenbibliothek führen, zu etwas anderem sind sie auch nicht zu gebrauchen.

Dort kopieren sie dann munter weiter.

CW
 
potztausend! ...ja verhalten sich Universitätsbibliotheken und Seminarbibliotheken mit ihren Kopiergeräten sowie die diese nutzenden Dozenten und Studenten illegal, mafiös, verbrecherisch??? ;);):D:D

Buhuhuuuu, erwischt! Das Kopieren von Noten ist verboten, bei Büchern darf man das noch hin und wieder...

@ PP: Ich glaube Du verwechselst hier kopieren mit veröffentlichen.

Nein, ich verwechsle da nichts.


(1) VERBOTEN sind:

a) Kopien aus Werken, deren Komponisten noch leben oder innerhalb der letzten 70 Jahre gelebt haben – geschützte Werke – sofern die Kopie mechanisch hergestellt wird und sofern die kopierten Vorlagen nicht schon mehr als zwei Jahre vergriffen sind (§ 53 Abs.4 UrhG),
b) Kopien aus nicht mehr geschützten Werken, die mehr als nur unwesentlich bearbeitet wurden und deren Bearbeiter noch lebt oder innerhalb der letzten 70 Jahre noch gelebt hat (§ 3 UrhG),
c) Kopien aus nicht geschützten Werken, die wissenschaftlich neu ediert oder erstmals aus einem Nachlass heraus gegeben worden sind, sofern ihr Erscheinungsjahr nicht mehr als 25 Jahre zurückliegt – (§§ 70, 71 UrhG in der ab 1.8.2008 gültigen Fassung).

(2) ERLAUBT, aber für öffentliche Wiedergabe nicht freigegeben sind (gemäß § 53 Abs. 4 und 6 UrhG):

a) einzelne Kopien aus geschützten Werken, die länger als zwei Jahre vergriffen sind,
b) einzelne Kopien mittels Abschrift (hand- oder maschinenschriftlich),
c) einzelne Kopien für ein eigenes Archiv, sofern zu diesem Zweck geboten und sofern ein eigenes Exemplar als Vorlage dient.

(3) ERLAUBT und auch für öffentliche Wiedergabe FREI VERWENDBAR sind:
Kopien aus Werken, deren Komponisten bzw. Bearbeiter vor mehr als 70 Jahren starben, sofern die Vorlage nicht innerhalb der letzten 25 Jahre als wissenschaftliche Neuausgabe oder als Erstausgabe eines nachgelassenen Werkes erschien. Das Kopieren ist nur aus nicht rechtswidrig verbreiteten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen gestattet (§ 53 Abs.1 UrhG).

LG, PP
 
Nach 2c ist also meine selbstgebastelte Notentapete auf dem Notenständer erlaubt. Dacht´ ich ´s mir doch!

Also kein Knast und keine Gefangenenbibliothek.

CW
 
PP: Mensch das bezieht sich auf den Kram, den Du in der Bibliothek ausleist, sprich: nicht in Deinem Besitz ist. Aber wenn Noten in meinem Besitz sind, darf ich die für mich persönlich kopieren. Diese Kopien darf ich dann nur nicht weiter geben.
 
PP: Mensch das bezieht sich auf den Kram, den Du in der Bibliothek ausleist, sprich: nicht in Deinem Besitz ist. Aber wenn Noten in meinem Besitz sind, darf ich die für mich persönlich kopieren. Diese Kopien darf ich dann nur nicht weiter geben.

In meinem Besitz sind Noten, die ich ausleihe.

Sie sind nur nicht in meinem Eigentum.

Außerdem wird viel zuviel Bambuu ums Kopieren gemacht. Macht jeder, wird in Bibliotheken gemacht, selbst wenn die Bücher / Bände gar nicht ausgeliehen / mitgenommen werden, und über die ( meist geringe, wenn überhaupt zu entrichtende ) Kopierabgabe hatten wir schonmal irgendwo gesprochen, da es nicht möglich ist, dass das Bibliothekspersonal jeden Einzelgast genau checkt, was der kopiert.

LG, Olli !
 
PP: Mensch das bezieht sich auf den Kram, den Du in der Bibliothek ausleist, sprich: nicht in Deinem Besitz ist. Aber wenn Noten in meinem Besitz sind, darf ich die für mich persönlich kopieren. Diese Kopien darf ich dann nur nicht weiter geben.

Ich habe zwar von einer Bibliotheksseite zitiert, aber das Urheberrecht gilt natürlich für alle und nicht nur für Bibliotheken bzw. dort ausgeliehene Noten, also hier noch ein letzter Versuch - Wikipedia glaubt man ja alles :D:D:D:

Zitat von Wikipedia:
Einschränkungen der Privatkopie

Die Urheberrechtsgesetze in Deutschland und Österreich enthalten eine generelle Erlaubnis für Vervielfältigungen für private Zwecke, jedoch sind auch einige Einschränkungen vorhanden. Oft sind einzelne Werkarten von der Privatkopie ausgenommen, oder die Privatkopie ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

[...]

Musiknoten

In Deutschland und Österreich gilt, dass Musiknoten ohne Einwilligung des Rechteinhabers nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies durch Abschreiben erfolgt. Von diesen Abschriften dürfen ebenfalls keine Kopien ohne Einwilligung hergestellt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass das Herstellen von Notenblättern in der Regel mit erheblichem Aufwand und damit Kosten verbunden ist. Ein übermäßiges Kopieren würde diese Investition wirtschaftlich unsinnig machen, so dass der Gesetzgeber sich zu dieser Einschränkung entschlossen hat. Diese Einschränkung greift jedoch nicht ein, wenn es sich um ein seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Das gilt natürlich nicht für Noten freier bzw. gemeinfreier Musik. Notensätze gemeinfreier Werke unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz.

In Österreich dürfen Noten für den Schulgebrauch kopiert werden.

Den letzten Punkt muss ich mir noch mal genauer ansehen, auf der Hochschule wurde uns erzählt, dass wir auch für die Schulen keine Kopien anfertigen dürfen. :confused:

LG, PP
 
... nur dann vervielfältigt werden dürfen, wenn dies durch Abschreiben erfolgt.
Ok, dann ist das so, ich nehme alles zurück und glaube Dir einfach. :) Bleibt noch die Frage, wie das mit einzeln gekauften Stücken ist, die man im Internet als pdf bezieht. Ab wann ist es eine Kopie? Ab dem zweiten Ausdruck?

Das wird aber Alles nichts daran ändern, dass ich oft und gerne für mich kopiere. Dazu stehe ich öffentlich. :)

Um mal auf das Thema zurück zu kommen:
Ich habe einzelne Seiten/Stücke in Ordnern. Die Regel ist aber, dass ich das Zeug aus dem Ordner raus krame, was ich spielen will und es erst mal nicht wieder im Ordner landet. Diese Seiten der aktuellen Stücke verstreuen sich dann auf dem Digi, dem Flügel, dem Fußboden, aber immer irgendwie in greifbarer Nähe.
 
Bleibt noch die Frage, wie das mit einzeln gekauften Stücken ist, die man im Internet als pdf bezieht. Ab wann ist es eine Kopie?

Das ist auch die Frage, die ich mir stelle. Wenn ich die Noten in das Notationsprogramm einklopfe, kann sich sie ja auch immer wieder ausdrucken. Und da eine Abschrift der Abschrift erlaubt ist, sollte ja auch das mehrmalige ausdrucken erlaubt sein. Aber wie das wirklich zu interpretieren ist, weiß ich nicht. Aber in den meisten Fällen werde auch ich weiter meine Kopien anfertigen - das Abschreiben in das Programm ist für die meisten Sachen zu aufwendig, und die Originale zu beschmieren, kommt nicht in Frage. :)

LG, PP
 
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