Noten Download erlaubt?

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Gowenna

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28. Aug. 2008
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Hallo
Ich wollte mal gerne wissen ob es erlaubt ist sich bei Greatscores.com Noten für Geld zu laden oder nicht?
Da man da mit Paypal bezahlt denke ich das es seriös und erlaubt ist???

Vielen dank lg
 
sobald DU bezahlst, bist DU definitiv im legalen Bereich. Niemand kann von Dir verlangen, die Legalität des Anbieters zu überprüfen, solange die gezahlten Preise nicht von vorneherein darauf schließen lassen, dass irgendwas faul ist (z.B. copyrightpflichtige Noten für 10 Cents...)
 
Da ich ab Donnerstag wieder Klavierstunden nehme frag ich mich ob ich die Noten von Greatscroes wohl auch mitnehmen sollte?!
Man weiss ja nicht wen man da hat und ob der denkt man hat die Noten geklaut.
 
Man weiss ja nicht wen man da hat und ob der denkt man hat die Noten geklaut.
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Du solltest Dein Leben nicht am vermeintlichen (!!!) Wissen oder Unwissen anderer ausrichten. Solange DU in den Spiegel schauen kannst, kann Dir der Rest doch egal sein. Aber nicht vergessen: Deine Freiheit endet da, wo sie die eines anderen beeinträchtigt.

Sorry, aber das ist typisch Frau: Was denkt der und der... Löse Dich davon - Dein Leben wird freier! Soll keine Besserwisserei sein, aber ich kenne das von vielen "Freundinnen", meiner besseren Hälfte und meinen Mädels und erlebe, wie man sich da oftmals verrenkt und verbiegt. Macht Euch mal ein bisserl locker!:D
 
Sorry aber habe das schließlich schon erlebt!!

Bei meinem letzten Klavierlehrer. Der hat mich gefragt woher ich die Noten habe-. UNd als ich sagte aus dem Internet hat er direkt angefangen: sowas wäre verboten usw usw....
Also muss man ja anscheinend vorsichtig sein wem man was sagt!
 
Dann solltest Du Deinen Lehrer mal aufklären, dass es auch Legales im Netz gibt...
 
Also im Internet ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Nicht alles, was einem zum Download angeboten wird, ist auch legal. Ob Geld dafür verlangt wird, ist eigentlich auch kein Kriterium.

Ich würde immer erstmal schauen, was das für eine Firma ist, die diese Sachen anbietet. Jede Website muß ein Impressum haben, dort steht der Eigentümer bzw. Verantwortliche der Website. Dort müßte auch die Adresse der Firma stehen.
 
Nicht alles, was einem zum Download angeboten wird, ist auch legal. Ob Geld dafür verlangt wird, ist eigentlich auch kein Kriterium.
Stimmt,

1. es gibt auch kostenlose legale Noten zum Download. Ich bin mir z.B. absolut sicher, dass das, was J. Gedan auf www.pian-e-forte.de zum download anbietet, 100% legal ist (copyright abgelaufen weil lange genug tot und keine neue Schöpfungstiefe oder sowas ...) Oder die Capella-Noten alter Werke von www.tobis-notenarchiv.de/ oder...

2. ich weiß nicht, ob man als Käufer verpflichtet ist, sich vom rechtmäßigen Tun des Verkäufers zu überzeugen. Macht man ja im Laden schließlich auch nicht. Ich vermute mal, dass der Erwerb in üblicher Umgebung (download-shop) zu einem üblichen Preis den Käufer schon vom Vorwurf entlastet, strafbar gehandelt zu haben. Sollte der Kauf trotzdem nicht legal gewesen sein, muß er die Ware halt an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Oder?

Womöglich könnte man ein juristisches Seminar draus machen, aber ich schließe mich fishermans Rat an, sich da keine unnötigen Gedanken zu machen.

Und wenn ich hier mich erinnere an Diskussionen der Profis über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausgaben einzelner Verlage denke ich, dass Feinheiten des Notensatzes, die z.B. für das Blattspiel (und den Genuß dabei) wichtig sind, von download-Noten evtl. gar nicht erfüllt werden. Den Mercedes gibt's halt nicht im Supermarkt. BTW, ich fahre P(r)olo... :D

LG Hanfred
 
Ich bin mir z.B. absolut sicher, dass das, was J. Gedan auf www.pian-e-forte.de zum download anbietet, 100% legal ist (copyright abgelaufen weil lange genug tot und keine neue Schöpfungstiefe oder sowas ...) Oder die Capella-Noten alter Werke von www.tobis-notenarchiv.de/ oder...

Ja, davon gehe ich auch aus, jedenfalls solange es sich um Werke von Komponisten handelt, die länger als 70 Jahre tot sind.


2. ich weiß nicht, ob man als Käufer verpflichtet ist, sich vom rechtmäßigen Tun des Verkäufers zu überzeugen.

Ich denke, das sollte man schon aus Eigeninteresse tun. Jemandem Geld zu bezahlen für etwas, das diesem garnicht "gehört" (urheberrechtlich gesehen) ist doch ziemlich widersinnig - oder?


Sollte der Kauf trotzdem nicht legal gewesen sein, muß er die Ware halt an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Oder?

Wovon redest du? Wer ist der rechtmäßige Eigentümer? Das ist ja eben die Frage. Und wie willst du einen Download zurückgeben?

Womöglich könnte man ein juristisches Seminar draus machen, aber ich schließe mich fishermans Rat an, sich da keine unnötigen Gedanken zu machen.

Ignoranz ist keine Lösung 8)

Und wenn ich hier mich erinnere an Diskussionen der Profis über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausgaben einzelner Verlage denke ich, dass Feinheiten des Notensatzes, die z.B. für das Blattspiel (und den Genuß dabei) wichtig sind, von download-Noten evtl. gar nicht erfüllt werden.

Der Genuß wär noch das Wenigste :) In erster Linie ist es wichtig, daß man sich auf den Notentext verlassen kannn. Und das kann man sich bei Ausgaben von 1900 in der Regel nicht. Aber um sich einen ersten Eindruck von einem Stück zu verschaffen, sind die alten Ausgaben, die man kostenlos bei imslp.org findet, schon ok.
 
Nana!

Haydnspass, stell Dir mal vor, Du musst bei jeder Sache, die Du erwirbst, vorher prüfen, ob der Verkäufer rechtmäßiger Besitzer ist... Viel Spass!!!

Das sehen die Gerichte auch als lächerlich an, weshalb entscheidend ist, ob (z.B. aufgrund eihgenartigen Geschäftsgebarens oder extrem günstiger Preisgestaltung) der Käufer von einer Unrechtmäßigkeit ausgehen konnte. In diesem Fall allerdings hat er das Nachsehen - das ist meist bei den eigenartigen Autoverkäufen im www so. Da soll dann auch keiner jaulen, wenn er Diebesgut zum vermeintlichen Schnäppchenpreis erwirbt.
 

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