(Neue) Klavierschulen für Anfänger

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Klavierix

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11. Dez. 2009
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Hallo,

ich suche für Anfänger (Alter 8 -10) Klavierschulen, die eher neueren Erscheinungsdatums sind. Habe mich bislang mit Kopien aus "1,2,3 Klavier" und "Mein erstes Jahr Klavierunterricht/Herve" bedient.

Danke für die Tipps

Klavierix
 
Vielleicht hat einer der Klavierlehrer hier im Forum einen genauen Tipp, was du dir zulegen solltest, ansonsten würde ich einfach in ein Fachgeschäft gehen und mich dort
beraten lassen! ;-)
 
Das ist nicht nur "pfui", sondern ziemlich leichtsinnig, so ein Geständnis zu posten ;-)

Du weisst aber schon, daß Du beim Kauf von
PC
Flachbett-Scanner
Drucker
CD-/DVD-Brenner
Rohlingen
Fotokopierern
........
Urheberrechts-Abgaben zahlst, oder? Nein? Nun weißt Du´s!
Und die zahlt man auch, wenn man seine Urlaubsfotos einscannt und auf CDs brennt!
Da also bei jeder CD, die ich brenne und bei meinem Scanner Geld an die Urheber
fließt/floss, habe ich kein schlechtes Gewissen im Sinne von "pfui".
Ebenso wäre mir neu, daß ich privat keine Fotokopien erstellen darf (wovon leben eigentlich Copy-Shops?), bisher ging die Rechtssprechung immer von 5 Kopien pro Original aus, die man durchaus weitergeben darf!
Somit ist es also weder eine Straftat, noch moralisch verwerflich!
Vermutlich glaubst Du auch an "Noch 5x singen" und den Begriff "Raubkopie"
(sowas gibt es rechtlich nicht!), weil die Filmindustrie das den Leuten diesen
Schwachsinn ständig eintrichtert.
Quelle (u.a.):
Pauschalabgabe
13,65 Euro pro Computer: Urheberrechtspauschale für PC beschlossen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
 
Was haltet ihr von der "Europäischen Klavierschule"? Ich habe sie erst kürzlich entdeckt, und finde sie sehr ansprechend. Oder ist die für euch schon ein alter Hut?
 

Wozu Sekundärquellen nennen, wenn man es auch aus Primärquellen haben kann? Laut UrhG gilt für Noten eine Ausnahmeregelung: Während sonstiges privat kopiert werden darf, ist dies bei Noten strafbar. Diese Sonderbehandlung wurde 1985 auf Drängen der Musikverleger ins UrhG hineingenommen. Die richtige Quelle wäre diese gewesen:
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Der entscheidende Passus darin lautet:
(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
...
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig ...


Seither pochen die Musikverleger also mit gutem Recht darauf. Was sie dabei zu sagen vergessen, ist allerdings, daß es für urheberrechtlich nicht geschützte Werke nicht gilt, denn von denen handelt das UrhG nicht, bzw. es regelt sehr genau, wann dieser Schutz ausläuft. Für aktuelle Klavierschulen gilt es aber sicherlich -- selbst dann, wenn darin nur gemeinfreie Musik steht. Warum? Och, einfach mal die Primärquelle lesen, vollständig ...
 
Also um jetzt nicht ganz "pfui" dazustehen - folgendes: Ich will ja Noten kaufen. Aber ich möche eigentlich nicht jedem Kind gleich zu Beginn eine Schule verschreiben, wo ich das Kind ja noch nicht einmal kenne. Und ich würde halt gerne auch was "Neues" kennenlernen.

Europäische Klavierschule kenne ich bereits, länger nicht mehr verwendet. Danke für den Hinweis.

Klavierix
 

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