Musiknoten als Quelle angeben

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chopin92

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Hallo,

ich habe eine etwas peinliche Frage für einen Musikstudenten. Aber ich habe es bisher komischerweise nie gebraucht.
Wenn ich mich in einer wissenschaftlichen Arbeit auf Noten beziehe, muss ich diese ja auch als Quelle angeben: Macht man das genauso wie mit einem Buch? Also ich finde in manchen Ausgaben gar nicht alle Daten die man sonst so angeben würde.
Weiß da jemand was drüber?
Die Noten werden nur im Anhang sein, aber diese müssen ja trotzdem im Literaturverzeichnis erwähnt werden...
 
Oha..da kommts drauf an, was es für Noten sind. Es gibt ganz komische Fälle - Vorsicht. ( Und nat. auch strenge und weniger strenge Prüfer / Maßgaben...)

In meiner Abschlussarbeit hatte ich einige Noten anzugeben im Lit.-Verzeichnis, habe so genau wie möglich alles angegeben, teils nach echten Bibliothekarischen Regeln ( mein einer Prüfer ist Dr. in Musik, aber war nat. auch Dipl.-Bibliothekar *gg* ), meist hab ich das dann aber zumindest ETWAS abgekürzt. Z.B. Nebeneinträge hab ich weggelassen. Nur ein Beispiel:

( Tippe ab aus Arbeit ):

III. Musikalien

[...]

Mozart, Wolfgang Amadeus : Konzert in D für Klavier und Orchester : "Krönungskonzert" ; KV 537 = Concerto in D major for piano and orchestra [Musikdruck] / Wolfgang Amadeus Mozart. - Klavierauszug von Michael Töpel. - Klavierauszug, Urtext der Neuen Mozart-Ausg. - Kassel [u.a.] : Bärenreiter, 1991. - 63 S.
Best.-Nr / Pl.-Nr.: BA 5318a

[...]


( hab noch andere, teils kurze, aber dennoch unangenehme Dinger. ) Das oben wie gesagt nur als Beispiel.

LG, Olli !
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
ich habe eine etwas peinliche Frage für einen Musikstudenten. Aber ich habe es bisher komischerweise nie gebraucht.
Wenn ich mich in einer wissenschaftlichen Arbeit auf Noten beziehe, muss ich diese ja auch als Quelle angeben: Macht man das genauso wie mit einem Buch?
Lieber heute als Musikstudent eine "peinliche" Frage stellen als erst prominent und später Hauptdarsteller in einer Plagiatsaffäre zu werden, vor der man selbst als Staatsoberhaupt nicht gefeit wäre.

Ich würde mal sagen: Prinzipiell ja - anzugeben wären Titel, Angabe der Position im Dokument (Seitenzahl), Autorennamen, Verlag sowie Ort und Zeitpunkt der Publikation. Soweit Angaben fehlen und mit vertretbarem Aufwand nicht zuverlässig ermittelbar sind, sollte dies aus der Quellenbezeichnung ersichtlich sein. Das gilt auch sinngemäß für Notentexte, die beispielsweise nur als unveröffentlichtes Manuskript vorliegen. Beispielsweise empfiehlt sich bei Dokumenten ohne Seitenzählung der Positionsvermerk "Dokument nicht pagiiert". Sollten Dokumente nur temporär (etwa leihweise aus einem Privatarchiv) verfügbar sein, sollte man dann natürlich auch die dazugehörigen Daten erfassen, um den Quellennachweis plausibel führen zu können. Insofern verfährt man mit einem Notentext ähnlich wie mit einer Abbildung: Es handelt sich um nichts anderes als eine Grafikdatei, die technisch auch als eine solche behandelt wird.

LG von Rheinkultur
 
Nachtrag: Hier noch 4 kl. Beispiele, die etwas "knubbelig" sind!

1.:

Beethoven, Ludwig van : Sonaten für Klavier [Musikdruck] / Ludwig van Beethoven. - Urtext. - Hrsg. von Istvan Mariassy ... - Budapest : Könemann, 1994. -
T. 1. - Mit Inhaltsverz. für die Bd. 1-3. - Kritische Anmerkungen engl. - Enth. Sonaten Nr. 1 ( op. 2, 1) - 11 ( op. 22). - [237] S.
Best.-Nr. K 107
ISBN 963-8303-20-4

*************

2.:

Liebeck, Adolf : Löns-Lieder op. 23 [Musikdruck] / Adolf Liebeck. - Hamburg [u.a.] : Phöbus-Verl., [o.J.]. -
Heft 7. -
9 S. -
Enth.: Liebesklage. Der eine allein. Warnung. Wahrzeichen. -
Pl.-Nr.: Ph.-V. 27

*********

3.:

Mayer, Charles : Immortelles : 24 morceaux de differents caracteres, pour le piano, oeuv. 140 ; Liv. I [Musikdruck] / Charles Mayer. - Hambourg : Böhme, [o.J.]. - Getr. Zählung. -
Enth. Werke verschiedener Komponisten
( Anm.: Der vorliegende Bd. wurde aus verschiedenen Werken zusammengebunden und mit einem als Supralibros gestellten Besitzvermerk versehen. Plattennummern sind zahllos vorhanden. )

**************

4.:

Die Kunst des Klaviers = the art of piano [Bildtonträger]. - 1 Videocassette ( VHS, ca. 100 Min. ) : farb.
 
Ich danke euch!

Ist ja doch nicht so großartig anders. Ich war mit eben unsicher, ob ich erst den Komponisten angebe, er hat zwar das Werk komponiert, aber eben nicht das vorliegende Notenbuch selbst verfasst in dem Sinne, wie ein Autor ein Buch schreibt.
Ich hatte nämlich gerade als Beispiel Noten auf dem Tisch liegen und da stand kein Erscheinungsjahr der Quelle drinne. Den Ort des Verlags auch nicht, aber den kann man ja schnell rausfinden über das Internet.
Aber jetzt sind die Unsicherheiten bereinigt. Auch super, dass du gleich ein Beispiel angegeben hast, LMG!

@Rheinkultur: Danke für das Verständnis. Ich hatte schon Befürchtungen, dass ich jetzt Kommentare zu lesen bekomme, wie man denn als Musikstudent sowas nicht wissen kann. Natürlich, eigentlich habe ich es gelernt, aber das ist schon wieder etwas her und in meinen Hausarbeiten vorher brauchte ich nie Noten. Und wenn man hier sein Wissen wieder auffrischen darf, dank eurer Tipps, dann freue ich mich. Ihr habt mir was gutes getan und werde so hoffentlich später nicht in einer Plagiatsaffäre verwickelt sein. ;)
 
4.:

Die Kunst des Klaviers = the art of piano [Bildtonträger]. - 1 Videocassette ( VHS, ca. 100 Min. ) : farb.
Sollte diese VHS-Cassette kommerziell vertrieben worden sein, wären die Produktionsfirma, deren Sitz und das Jahr der Veröffentlichung zu nennen. Wenn es sich um die Aufzeichnung einer Livesendung handelt, ist der Zeitpunkt der Ausstrahlung gefragt, zu dem der Mitschnitt ja angefertigt wurde. Sofern diese Angaben nicht ermittelbar sind, empfehlen sich Bezeichnungen wie "Aufnahmedatum/Ort/Ausstrahlungszeitpunkt etc. unbekannt", da anderenfalls der Vorwurf einer schlampigen und lückenhaften Dokumentation von Beurteilerseite fallen könnte. Freilich: Mehr als nach bestem Wissen und Gewissen dokumentieren geht natürlich nicht; wenn Leerstellen ausdrücklich kenntlich gemacht werden, sollte man aber auf der sicheren Seite sein.

LG von Rheinkultur
 
Ich danke euch!

Ist ja doch nicht so großartig anders. Ich war mit eben unsicher, ob ich erst den Komponisten angebe, er hat zwar das Werk komponiert, aber eben nicht das vorliegende Notenbuch selbst verfasst in dem Sinne, wie ein Autor ein Buch schreibt.
Ich hatte nämlich gerade als Beispiel Noten auf dem Tisch liegen und da stand kein Erscheinungsjahr der Quelle drinne. Den Ort des Verlags auch nicht, aber den kann man ja schnell rausfinden über das Internet.
Aber jetzt sind die Unsicherheiten bereinigt. Auch super, dass du gleich ein Beispiel angegeben hast, LMG!

Rehi Chopin ;)

Immer nach VORLAGE gehen. Steht dort kein JAHR, dann: [o.J.] oder auch ( ältere Form ): [s.a.] ( sine anno ).

Steht kein ORT, dann [s.l.] ( sine loco )

Ein Fall, dass bei DEINEN Noten z.B. so etwas NICHT steht, im WEB jedoch schon, wäre der Fall, wenn bei Dir z.B. die Haupttitelseite fehlen würde, oder halt die Seite mit den Verlagsangaben. NORMALERWEISE müssten aber, sofern es nicht ätzende Mistdinger sind ( wie etwa das Charles-Mayer-Ding ) , die Angaben in DEINER Version GANZ GENAU DIESELBEN sein, wie die in der Version im WEB.

Vorsicht: Die Form, in der irgendwas bei Amazon oder so angegeben wäre, ( wenn mans da einfach rauskopiert usw. ), und dann in die ARbeit einfügt, entspricht meist nicht der Form, die verlangt wird.

Genaueres MÜSSTEN aber auch die Hochschulen regeln, beziehungsweise gibts meist so Veranstaltungen "Zitieren und Wissenschaftliches Arbeiten" usw.

Dort erfährt man Genaueres, denk ich.

@ Autoren / Komponisten: Kommt drauf an, wie die Sachverhalte sind. Das kann ENTSCHEIDEND sein zur korrekten Angabe !!

Oder stell Dir mal vor, eine KÖRPERSCHAFT ( wie etwa die Chopin-Gesellschaft ) gibt einen kleinen Sammelband verschiedener Stücke von Chopin, Gottschalk und Thalberg raus, zum Vergleich.

Was machstn dann ? ;) ... naja, denk lieber nicht drüber nach. Außerdem kommt auch einiges auf FORMALE Dinge an. Du siehst oben, bei meinen Zitaten, z.B. auch PARALLELTITEL, oder auch TEIL-ANGABEN, ferner "Getrennte Zählung" ( wenn das nä. Stück wieder mit S. 1 beginnt ), usw.

Und dann noch "Beteiligte Personen": In welcher Reihenfolge werden sie erwähnt ? Welche haben PRIORITÄT, wann kann man mit "..." weitere weglassen ? Wann wird der HERAUSGEBER genannt, wann z.B. ein Illustrator, wann muss man "Phöbus-Verl." schreiben, und warum reicht "Henle" ( ohne "Verl." ) - all das sind so Sachen - zum Glück brauchst Du da evtl. nicht SO genau drüber nachdenken ;)

Aber aufpassen sollte man trotzdem! Viel Glück bei Deiner Arbeit ;)

LG, Olli !
 
Ja, das hat mir schon geholfen. ISBN Nummer oder Bestellnummer, sowas müssen wir nicht angeben.
 
Sollte diese VHS-Cassette kommerziell vertrieben worden sein, wären die Produktionsfirma, deren Sitz und das Jahr der Veröffentlichung zu nennen. Wenn es sich um die Aufzeichnung einer Livesendung handelt, ist der Zeitpunkt der Ausstrahlung gefragt, zu dem der Mitschnitt ja angefertigt wurde. Sofern diese Angaben nicht ermittelbar sind, empfehlen sich Bezeichnungen wie "Aufnahmedatum/Ort/Ausstrahlungszeitpunkt etc. unbekannt", da anderenfalls der Vorwurf einer schlampigen und lückenhaften Dokumentation von Beurteilerseite fallen könnte. Freilich: Mehr als nach bestem Wissen und Gewissen dokumentieren geht natürlich nicht; wenn Leerstellen ausdrücklich kenntlich gemacht werden, sollte man aber auf der sicheren Seite sein.

LG von Rheinkultur

Naja, lieber Rheinkultur, da hast Du ja nicht Unrecht, denn, gemäß Rak-Regeln galt damals eigtl. für uns:

B) bei Musiktonträgern und Musik-Bildtonträgern [wäre zu Rate zu ziehen] für

a) Sachtitel- und Verfasserangabe die Haupttitelstelle

b) Ausgabebezeichnung, Erscheinungsvermerk die gesamte Vorlage physische Beschreibung und Gesamttitelangabe

c) Fußnoten, ISBN bzw. ISSN und Key title, ISMN und dgl. die gesamte Vorlage Verlags- oder Firmenbestellnummer, und andere Quellen, Druckplattennummer

Nun bekam ich das Ding ja zuvor als TV-Mitschnitt aus den USA, und es handelte sich also in der VHS-Version um eine umkopierte NTSC-Version. Wann das Ding "drüben" ausgestrahlt wurde, wusste glaub ich nichtmal mein Kumpel mehr.

Und wenn man sehr genau hinschaut, ist dieser Doku-Film eigtl. ÜBERHAUPT nicht "wertgerecht" im Verzeichnis anzugeben, denn...er beinhaltet seinerseits wiederum SEHR SEHR VIELE Ausschnitte aus wiederum ÄLTEREN Aufnahmen von EINZELWERKEN. Eigtl. ist er ne SAMMLUNG ;) ... Wenn man das also genauer erschließen wollen würde, wäre speziell dieses Vid. schon sone Sache für sich.

Trotzdem, @ Chopin: Rheinkultur hat Recht: So GENAU wie möglich!

LG, Olli !
 
@Rheinkultur: Danke für das Verständnis. Ich hatte schon Befürchtungen, dass ich jetzt Kommentare zu lesen bekomme, wie man denn als Musikstudent sowas nicht wissen kann. Natürlich, eigentlich habe ich es gelernt, aber das ist schon wieder etwas her und in meinen Hausarbeiten vorher brauchte ich nie Noten. Und wenn man hier sein Wissen wieder auffrischen darf, dank eurer Tipps, dann freue ich mich.
Das Problem ist oftmals kommunikativer Natur: Im Hochschulbetrieb wird vielfach unterstellt, dass die Beherrschung präzisen wissenschaftlichen Arbeitens in der gymnasialen Oberstufe selbstredend vermittelt wird. Wer die Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium (wozu legt man das Abitur sonst ab?) erlangt hat, sollte mit Quellenstudium, Dokumentation, Abstraktion, Erlangen eigener wissenschaftlicher Erkenntnisse und vielem mehr keine Schwierigkeiten haben. Wer diese Professionalität in der späteren Phase der Schulausbildung nicht mit auf den Weg bekommen hat, wird im Studium in unangenehmer Weise von der Realität eingeholt. Dazu kommt die Tatsache, dass bildungspolitische Belange Ländersache sind - was deutlich wird, wenn Schulzeit und Studium in unterschiedlichen Bundesländern absolviert werden.

werde so hoffentlich später nicht in einer Plagiatsaffäre verwickelt sein.
Bei den betreffenden Politikern (gut, ich habe damit ja angefangen) kam es zu diesen Plagiatsaffären aus Gründen, die nicht unbedingt mit der wissenschaftlichen Praxis zu tun haben müssen: Der Rückenwind dank akademischer Lorbeeren im Hinblick auf den beruflichen Werdegang ist nicht zu unterschätzen, wenn es um bestimmte Positionen geht, in denen beispielsweise der Doktortitel der Karriere überaus förderlich sein kann. Mal schnell im Vorübergehen einen solchen Titel mit zu nehmen ist aber illusorisch: Zu aufwendig ist die Erstellung wissenschaftlich fundierter Schriften und Forschungsprojekte. Das verführt manchen dazu, willkommene "Abkürzungen" aufzuspüren und zu nutzen, denn professionelles Recherchieren, Quellen studieren, eigene wissenschaftliche Erkenntnisse zuwege zu bringen kosten Zeit, Geld und Energie, gerade dann, wenn man sich doch eigentlich lieber innerhalb des Politikbetriebs engagieren möchte. Und in der Regel sind Politiker jenseits der kommunalen Ebene längst Berufspolitiker, die innerhalb weniger Jahre existenzsichernde Ansprüche für "die Zeit danach" erworben haben. Eine Notwendigkeit für ambitioniertes wissenschaftliches Forschen und Lehren besteht dann nicht mehr, wenn man materiell ohnehin ausgesorgt hat und bis ans Lebensende wirtschaftlich perfekt abgesichert ist. Wenn man die weitaus größeren Verdienstmöglichkeiten im Topmanagement der Großindustrie mit dem Salär von Bundespolitikern vergleicht, muss man allerdings auch die wirtschaftliche Vollabsicherung letzterer erkennen, die es ansonsten in der freien Wirtschaft so nicht gibt. Aber das gehört natürlich in die OT-Kategorie...!

LG von Rheinkultur
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Richtig, in der Schule musste ich im Abitur auch eine erste Hausarbeit schreiben mit wissenschaftlichen Formalitäten etc. da haben wir natürlich auch gelernt wie man Quellen Richtig angibt. Aber Musiknoten habe ich da nicht genutzt und darüber auch nicht gelernt, da ich in Spanisch die Hausarbeit geschrieben habe.
In der Hochschule haben wir im Rahmen eines Einsemstrigen Seminars auch alles was man zum Schreiber einer wissenschaftlichen Arbeit braucht gelernt und geübt. Aber immer wieder schau ich lieber noch Mal nach, das will sich nicht so routinieren. :D
 

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