Klavierunterricht als Nebeneinkunft (Student) FINANZAMT

  • Ersteller des Themas chopin92
  • Erstellungsdatum

C

chopin92

Dabei seit
18. Sep. 2012
Beiträge
225
Reaktionen
39
Hallo,

nachdem ich mich nun gründlicher informiert habe, wie das alles läuft mit dem Unterricht geben, ohne das schwarz zu machen, habe ich noch einige Fragen... oder will zumindenst zur Sicherheit noch einmal alles zusammenfassen, und eure Meinung dazu hören, bevor ich mich beim Finanzamt blamiere oder irgendetwas falsch mache.

Kurz zu meiner Person, was wahrscheinlich relevant ist: Ich studiere Klavier und beziehe noch Kindergeld, kein BaFög, bin 21 Jahr alt.

1. Klavierunterricht zu geben, zählt als eine freiberufliche Tätigkeit, weswegen ich kein Gewerbe anmelden muss, aber die freiberufliche Tätigkeit muss ich dennoch beim Finanzamt angeben. Woher weis ich, ob ich schon eine Steuernummer habe oder erst noch eine bekommen muss?

2. Bis 17.500€ im Jahr muss ich keine Gewerbe und Mehrwertsteuer zahlen. Also berechne ich für eine Unterrichtsstunde die ich gebe keine Mehrwertsteuer, sondern nur das Geld für die Dienstleistung, richtig? Aber ich darf ja als Student garnich mehr als 400€ verdienen denke ich, um das eben steuerfrei machen zu können, oder? 400x12 ergeben 4800€ im Jahr. Also was hat es mit den 17.500 auf sich, die ich sowieso nicht erreichen werde?

3. Entstehen dann für mich irgendwelche kosten, die ich an das Finanzamt abführen muss. Wenn ich keine Steuern zahlen muss, dann nicht oder? Oder gibt es eine gewisse Gebühr für die Anmeldung oder muss ich trotzdem einen bestimmten Betrag immer abgeben? Ich würde vermutlich nicht mehr als 200€ im Monat verdienen und in manchen Monaten vielleicht noch weniger (Ferien würde ich ich fast keinen Unterricht geben). Ich habe bisschen Sorgen das ich dann mehr Minus als Plus machen würde.

4. Ich müsste dann ja Buchhaltung betreiben... schreibe ich dann für jede gegebene Stunde eine Quittung? Oder einmal im Monat, oder einmal im Quartal? Das ist jetzt eine vielleicht doofe Frage aber, die Quitung muss ich dann ja kopieren oder? Einmal für mich und einmal für meine Schüler, oder unterschreiben die das einmal und ich hefte mir das dann ab? Die Frage bezieht sich jetzt auf den Fall der Barzahlung. Wenn mir Geld überwiesen würde (was dann vertraglich so festgelegt wurde), dann hefte ich einfach meinen Kontoabzug ab, oder lass mir den Überweisungsträger geben, richtig?

Ich finde das alles wahnsinnig kompliziert und ich hoffe ihr könnt mir sagen, ob ich das alles richtig sehe und meine Fragen beantworten.
Beste Grüße
 
1.: Wenn Du nie eine Steuererklärung abgegeben hast, dürftest Du wohl keine Steuernummer haben. Allerdings gibt's seint ein paar Jahren so eine Steuer-ID, die jedem (auch Kindern) zugeteilt wurde.

zu 2.:
Zur Umsatzsteuer: Das mit den 17500€ ist die Kleinunternehmerregelung:
Zitat von UStG §19:
(1) Die[...] Umsatzsteuer wird [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Außerdem für KLs interessant dürfte UStG §4, Abs 21. sein. Da ist geregelt, wann Unterrichtstätigkeit Umsatzsteuerfrei sind.

Steuern bezahlst Du auf Deinen Einkommen erst, wenn es den Grundfreibetrag von 7834€ übersteigt und dann auch nur das, was darüber ist.
Das Kindergeld dürfte, wenn ich EStG §32 richtig verstehe, unabhängig von Deinem eigenen Einkommen weiterfließen, solange Du unter 25 und Du Dein Erststudium betreibst.

zu 3.: Nein. An das Finanzamt zahlt man nur Steuern und eventuell Säumniszuschläge. Sonst eigentlich nichts.

zu 4. Quittung musst Du dem Schüler nur ausstellen, wenn er es verlangt. Natürlich musst Du irgendwie festhalten, was Du wann eingenommen hast, um zu wissen, ob und was Du in der Steuererklärung angeben sollst.

Grüße.
 
ber ich darf ja als Student garnich mehr als 400€ verdienen denke ich, um das eben steuerfrei machen zu können, oder?
Das bezieht sich auf ein Angestelltenverhältnis.

Ich finde das alles wahnsinnig kompliziert ...
Ist es auch!
Ich kann Dir, egal wie lange Du Dich mit diesem Thema beschäftigst, nur empfehlen, einen Steuerberater zu beauftragen. Bei dem kleinen Umsatz ist das nicht all zu teuer und meine Erfahrung zeigt, dass es am Ende immer billiger ist als sich selber darum zu kümmern. Es gibt so viele Kleinigkeiten, an die man selbst nie denken würde. (Kostenanteile Telefon, Miete vom Unterrichtsraum, Instrument, Versicherungen, Fahrtkosten-, Werbekosten- und andere Pauschalen...) Und selbst wenn Du das Alles wissen würdest: das Ganze ist am Ende für einen Laien so aufwändig, dass Du in dieser Zeit besser Geld mit Unterricht verdienst. Kurz: Ohne Berater zahlst Du drauf (es sei denn, es geht um einen wirklich sehr sehr kleinen Umsatz).

zu 4. Wichtig(er) ist auch das Belegen der Ausgaben.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hat Dir das Dein Steuerberater erzählt?

(es sei denn, es geht um einen wirklich sehr sehr kleinen Umsatz).
Es war von 200€ / Monat die Rede.

zu 4. Wichtig(er) ist auch das Belegen der Ausgaben.
Spätestens, wenn der Umsatz den Freibetrag übersteigt. Schadet aber nichts, wenn man sich das gleich angewöhnt.
 
Es erscheint mir hier der Hinweis auf die korrekten Begrifflichkeiten angebracht. Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind unterschiedliche Dinge für die es unterschiedliche Freibeträge gibt. Google hilft da weiter.
Dann: Wenn Du als Student mehr als 400,- € Einkommen pro Monat hast, fliegst Du aus der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und musst die Beiträge selbst zahlen. Das sind so ca. 60,- € pro Monat. Zur Berechnung, ob die 400 € erreicht sind oder nicht, kann übrigens nichts abgezogen werden - anders als bei der Steuererklärung! Hast Du in zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 400 Euro im Schnitt verdient, bist Du raus. Anders ist es in den Semesterferien: da kannst Du ackern bis Du schwarz wirst - allerdings muss Dein Arbeitsvertrag auf die Dauer der vorlesungsfreien Zeit befristet sein.
Dann gibt´s noch die Grenze von 20 Arbeitsstunden/Woche, wenn Du die überschreitest, fliegst Du auch aus der studentischen Krankenversicherung und musst die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe zahlen.

Hat zwar alles nix mit Steuer zu tun, finde ich aber wichtig zu wissen da das ganz schöne Stolpersteine sein können :)
 
Aber ich darf ja als Student gar nich mehr als 400€ verdienen denke ich, um das eben steuerfrei machen zu können, oder? 400x12 ergeben 4800€ im Jahr. Also was hat es mit den 17.500 auf sich, die ich sowieso nicht erreichen werde?
Von wem ist die Vorgabe mit den 400€/ Monat ? Ist das nicht "nur" weil dann die Krankenkasse teurer wird, theoretisch kann man doch mehr verdienen, oder ? Bei einkünften aus Selbstständiger Arbeit berechnen die Krankenkassen anders, schau mal auf der Webseite deiner Kasse, bei der Barmer gibt es da glaube ich Infos und einen "Rechner".
Steuern zahlst Du als Angestellter z.b. als HiWi an der Uni bei einer vollen Stelle (das sind bei Hiwis glaube ich 73 h/Monat also deutlich über 400€) auch wenn du nur z.B. einen Monat im Jahr arbeitest, bekommst Du das Geld am Ende des Jahres wieder, aber nur wenn Du eine Steuererklärung "freiwillig" machst.
 
Ohne Berater zahlst Du drauf (es sei denn, es geht um einen wirklich sehr sehr kleinen Umsatz)

Also wenn ich 200€ im Monat damit verdiene bin ich die doch sofort wieder los...


Wenn Du als Student mehr als 400,- € Einkommen pro Monat hast, fliegst Du aus der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und musst die Beiträge selbst zahlen
Und wieso jetzt aufeinmal Krankenkasse? Ich will garnicht mehr als 400€ im Monat verdienen...

Weiß denn jemand jetzt, was ich an das Finanzamt zahlen muss, oder ist das in der Tat garnichts? Muss ich dann jeden Monat / Quartfal / Jahr, eine Steuererklärung an das Finanzamt schicken?

Mal am Rande:
Glaubt ihr wirklich die Leute die steuern hinterziehen machen das Absichtlich? Ich gehöre nicht zu den Leuten die das so machen wollen, aber dieser ganz bürokratiekram, verdierbt mir schon fast die Lust am Unterrichten... was bringt einem ein Klavierstudium, wenn man vorher kein Steuerrecht studiert hat....
 
Mal am Rande:
Glaubt ihr wirklich die Leute die steuern hinterziehen machen das Absichtlich? Ich gehöre nicht zu den Leuten die das so machen wollen, aber dieser ganz bürokratiekram, verdierbt mir schon fast die Lust am Unterrichten... was bringt einem ein Klavierstudium, wenn man vorher kein Steuerrecht studiert hat....
Googel:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Mehrwertsteuer
Gewerbesteuer
Dann weißt Du selbst, was Du verdienen kannst ohne Steuern zahlen zu müssen.
Dazu gehört kein "Steuerrecht"-Studium, verdien mal ein paar Jahre lang Geld und mach Deine Steuererklärung, dann weißt Du sowas. Willkommen in der Welt der Erwachsenen.
Und vielleicht willst Du ja doch mal irgendwann während des Studiums mehr als 400,-/Monat verdienen, dann denk an meine Zeilen oder lass es und ärger Dich später.
Und nicht alle, die Steuern hinterziehen sind zu doof/faul für den Scheiß. Es gibt auch welche, die sich für besonders clever und gewitzt halten.
 
Also so schwer ist das nun auch nicht! Ich war auch mal kurz "Kleinunternemerin" nach der Schulzeit, da habe ich vieleicht auch nicht alles richtig gemacht aber keine Probleme bekommen. Ich glaube wenn dein Einkommen eh unter dem Grundfreibetrag liegt interessiert das die auch nicht.
Du musst so weit ich mich erinnere nur einmal jährlich deine Einkommenssteuererklärung machen (das hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun die Du ja als Kleinunternehmer nicht abführen musst, wenn Dein Umsatz unter 17500€ /Jahr bleibt, dadrüber darfst Du nicht mehr als Kleinunternehmer tätig sein).
 

Glaubt ihr wirklich die Leute die steuern hinterziehen machen das Absichtlich?

Nun ja...man sollte seinen Steuerhinterziehungsantrag schon geflissentlich ausfüllen, da anderenfalls ein Betrugsunfähigkeitsverfahren festgestellt werden könnte was auf Dauer die Dunkelziffermehrheitseinnahmen (welche auch möglichst detailgetreu anzugeben sind) differenzieren könnten. :D

Viele Grüße

Styx
 
Hallo,
also wenn Du nur etwa 200 Euro im Monat verdienen wirst, bist Du weit davon weg, Einkommensteuer zahlen zu müssen. Der sogenannte Grundfreibetrag beträgt für 2013 derzeit 8.130 Euro.
Grundfreibetrag
Bedeutet: Wenn dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) aus Deiner unterrichtenden Tätigkeit nicht darüber steigt, bisst Du auf der sicheren Seite, sofern Du keine anderen Einkünfte hast. Man muss auch freiberufliche Tätigkeiten dem Finanzamt anzeigen. Mit Gewerbesteuer hat das alles nichts zu tun. Die musst Du als Freiberufler dann nicht zahlen. Eine Einkommensteuererklärung muss man nur einmal pro Jahr abgeben. Die ganzen Vordrucke sind wirklich verwirrend, wenn man das noch nie gemacht hat.

Und mit der Umsatzsteuer hast Du als Kleinunternehmer - die Grenzen wurden genannt - auch nichts zu tun. Du darst aber in den Quittungen, wenn Du welche ausstellst, keine Mehrwertsteuer ausweisen. Du könntest, wenn Du magst, schon was mit der Umsatzsteuer zu tun haben, aber am einfachsten lässt Du das außen vor, solange Du nicht gerade einen neuen Flügel oder dergleichen anschaffen möchtest. Dann solltest Du schon einen Steuerberater konsultieren.

Du bekommst übrigens für Dich selbst kein Kindergeld. Entweder kriegen Deine Eltern das für Dich oder Du für Kinder, die Du vermutlich noch nicht hast.

Wenn Du weitere Fragen der bisher genannten Art hast, kannst Du die auch beim Finanzamt stellen. Fragen zum Verfahren beantworten die und geben Dir auch die benötigten Vordrucke.

Vielleicht investierst Du einmalig in einen Steuerberater und machst ab dem Folgejahr alles genauso.

Meine Ausführungen sind natürlich nicht auf Dich bezogen sondern generelle Aussagen über Besteuerung von potentiellen Musiklehrern, die in einer ähnlichen Situation sind wie Du und hier im Forum mitlesen. Mein Beitrag passt halt nur zufällig hier rein. Denn Steuerberatung dürfen (fast) nur Steuerberater machen.

LG
BP
 
das hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun die Du ja als Kleinunternehmer nicht abführen musst, wenn Dein Umsatz unter 17500€ /Jahr bleibt, dadrüber darfst Du nicht mehr als Kleinunternehmer tätig sein
Die Kleinunternehmer-Regelung kann sich auch unvorteilhaft auswirken. Der Unternehmer muss einerseits auf seine Produkte und Dienstleistungen Umsatzsteuer erheben und abführen, erhält andererseits für von ihm erworbene Produkte und in Anspruch genommene Dienstleistungen Umsatzsteuerbeträge in Rechnung gestellt. Diese Beträge sind als Vorsteuerbeträge von der geschuldeten Umsatzsteuer abzuziehen. Da der Kleinunternehmer aber keine Umsatzsteuer abführt, entfällt der Vorsteuerabzug. Ist der erwirtschaftete Umsatz relativ klein, werden aber recht kostspielige Anschaffungen zur Existenzgründung getätigt (z.B. Kauf eines Flügels durch einen Privatmusiklehrer), kann sich unter Umständen eine Befreiung von der Kleinunternehmer-Regelung steuerlich lohnen.

Übrigens ist bislang ein wichtiger Aspekt kaum zur Sprache gekommen: Erzielst Du durch künstlerische und/oder pädagogische Aktivitäten Einnahmen, kannst Du beruflich veranlasste Ausgaben gegenrechnen. Dazu zählen Aufwendungen für Anschaffung und Wartung von Musikinstrumenten, Fahrtkosten, Notenmaterial, allgemeine Bürokosten, Portobeträge, Bewerbungskosten, Werbematerialien etc., die natürlich belegbar sein müssen. Gerade in der Anfangsphase der beruflichen Tätigkeit und bei Existenzgründungen kommt da schon einiges zusammen.

LG von Rheinkultur
 
Meinst Du jetzt Einkommen minus berufliche Ausgaben? Oder alle Ausgaben?

Ich meine es exakt so wie ich es geschrieben habe; man hätte allerdings statt Einnahmen und Ausgaben hier Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben schreiben können, aber das ist im Zusammenhang schon klar; siehe dazu Rheinkulturs Beitrag. Mit "Einkommen" bringst Du einen steuerlichen Fachbegriff ins Spiel, der an der Stelle nichts zu suchen hat (vom Einkommen werden keine Ausgaben abgezogen, sondern von den Einnahmen und man erhält die Einkünfte und nach weiteren Schritten das Einkommen und zuletzt das zu versteuernde Einkommen, nach dem die tarifliche Einkommensteuer berechnet wird). Wenn Du es genauer wissen möchtest, was Einnahmen, Einkünfte, Einkommen und zu versteuerndes Einkommen bedeuten:

Einkommen

LG
BP
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Mit "Einkommen" bringst Du einen steuerlichen Fachbegriff ins Spiel, der an der Stelle nichts zu suchen hat (vom Einkommen werden keine Ausgaben abgezogen, sondern von den Einnahmen und man erhält die Einkünfte und nach weiteren Schritten das Einkommen und zuletzt das zu versteuernde Einkommen, nach dem die tarifliche Einkommensteuer berechnet wird).
In der Tat decken die Begriffe "Einkommen" und "Betriebseinnahmen" Unterschiedliches ab: Letztere erwirtschaftest Du durch Deine künstlerische/pädagogische Tätigkeit und ziehst hiervon alle Ausgaben ab, die Du tätigen musst, um die genannte Tätigkeit überhaupt ausüben zu können. Selbst Aufwendungen für Werbemaßnahmen und Bewerbungskosten mindern das zu versteuernde Arbeitseinkommen. Nicht in allen Fällen liegen nur Einkünfte aus (freiberuflicher) Tätigkeit vor - es können weitere Einnahmen dazukommen (aus Vermietung/Verpachtung, Zinserträge etc.), die zum für die Lebensführung verfügbaren "Einkommen" zählen.

Mitunter ist der Begriff "Schwarzarbeit" hier zur Sprache gekommen. Als Faustregel kann man sagen: Über alle Einnahmen, die schriftlich an irgendeiner Stelle (Rechnungen, Quittungen etc.) dokumentiert sind, erlangen durch Datenabgleich die Finanzbehörden Kenntnis - da gibt es keine "Gestaltungsmöglichkeiten", zumal die auftraggebenden Personen und Institutionen Kontrollmitteilungen oder Buchungsvermerke in ihren eigenen Geschäftsbüchern erstellen. Eigene Erfahrung aus der Studienzeit: Bereits als Student habe ich Kompositions- und Arrangieraufträge erhalten, Studioaufnahmen eingespielt, konzertiert, als Klavierbegleiter bei Wettbewerben und Meisterkursen mitgewirkt etc. und für diese Aktivitäten auch Honorare erhalten, wenn auch zunächst in den Dimensionen eines Geringverdieners, der damit noch nicht steuerpflichtig geworden wäre. Trotzdem bekam ich eines Tages ein Schreiben des zuständigen Finanzamts mit der Aufforderung, die erzielten Einnahmen zwecks Prüfung einer etwaigen Einkommensteuerpflicht aufzulisten. Natürlich erhielt ich nach Einreichung der gewünschten Angaben den Bescheid, dieser Verpflichtung noch nicht zu unterliegen (mit der Aufforderung im Nachsatz, künftige höhere Einkünfte von mir aus zu melden).

Wer berufsqualifizierend unterrichtet, also z.B. auf Eignungsprüfungen an Musikhochschulen vorbereitet, kann übrigens unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen. Freilich kommt das bei Musikunterricht im Amateur- und Freizeitbereich nicht in Betracht. Aufwendungen für nicht berufsbezogenen Musikunterricht können nicht steuerlich geltend gemacht werden, deshalb wird hier meist keine Quittung o.ä. eingefordert, mit der man ja im Zusammenhang mit der Steuererklärung als Auftraggeber praktisch nichts anfangen kann. Auch wenn beim Auftraggeber diese Zahlungen zur privaten Lebensführung zählen und in keiner Geschäftsbilanz auftauchen, verhält sich der Dienstleister nicht korrekt, wenn er diese Zahlungen nicht als Einnahme verbucht. Es ist nicht ohne Risiko, wenn man in größerem Umfang "schwarz" (BAT = Bar Auf Tatze) unterrichtet und musiziert (etwa bei Privatbuchungen) - es ist schon vorgekommen, dass man durch einem nicht wohlgesonnene Personen bei entsprechenden Stellen als "Schattenunternehmer" angeschwärzt worden ist. Wenn diese Unterstellung belegbar sein sollte, könnte es Probleme geben. Allerdings ist ein solches Szenario bei Berufseinsteigern eher unwahrscheinlich... .

LG von Rheinkultur
 

Zurück
Top Bottom