Infos zum Elfenbein Thema von Andre Maiwald

  • Ersteller des Themas Universaldilettant
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Laut seiner Aussage müsste jeder Klavierbauer z.B. von meinem Bechstein die Finger lassen. Es sei denn, ich ließe den Belag gegen Kunststoff ersetzen? Aber welcher Klavierbauer ließe sich darauf ein, wenn er sich mit dem illegalen Elfenbein die Finger verbrennen würde?
Dein Bechstein wurde vor 1947 erbaut und gilt somit als Antiquität, die davon ausgenommen ist.
Allfällige Wartungen und Reparaturen dürften auch bei jüngeren Instrumenten kein Problem darstellen, es geht ja um den Handel.

Hier ist zu lesen:
Die nicht mehr genehmigungsfähigen Klaviaturen nach 1976 haben wir u.a. bei der Firma Kluge (Steinway & Sons) neu belegen lassen. Somit können Sie bei uns sicher sein, dass Sie mit dem Erwerb eines gebrauchten Flügels mit Elfenbein die notwendige Genehmigung oder aber ein hochwertiges Ersatzmaterial erhalten, welches den Wert des Flügels hält oder sogar erhöht.

Demnach dürfen die Elfenbeinbeläge von Instrumenten nach 1976 doch ersetzt werden.
 
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Willste das wirklich wissen? :-D


Bei Dachpappe könnte es sich um Sondermüll handeln. Entweder ich habe eine Erlaubnis, Sondermüll zu transportieren (die Erlangung dafür kann ich mir nicht leisten) oder ich darf sie schlichtweg nicht transportieren. Es sei denn, ich kann den Nachweis erbringen, dass sie teer- und asbestfrei, also kein Sondermüll, ist. Bei einer neuen Rolle ist das klar: Die ist etikettiert. Aber sobald das Etikett weg ist, bräuchte ich theoretisch einen Laborbericht, und zwar nicht irgendeinen, sondern einen ziemlich aufwändigen. Den muss ich eh schon bei Entsorgung jeglicher, selbst nagelneuer, Dachpappe erbringen, egal, welches Baujahr das Gebäude hat... (dieser Quatsch wird allerdings dank der "SAB" derzeit nur in Brandenburg und Berlin so genau umgesetzt).
 
Willste das wirklich wissen? :-D


Bei Dachpappe könnte es sich um Sondermüll handeln. Entweder ich habe eine Erlaubnis, Sondermüll zu transportieren (die Erlangung dafür kann ich mir nicht leisten) oder ich darf sie schlichtweg nicht transportieren. Es sei denn, ich kann den Nachweis erbringen, dass sie teer- und asbestfrei, also kein Sondermüll, ist. Bei einer neuen Rolle ist das klar: Die ist etikettiert. Aber sobald das Etikett weg ist, bräuchte ich theoretisch einen Laborbericht, und zwar nicht irgendeinen, sondern einen ziemlich aufwändigen. Den muss ich eh schon bei Entsorgung jeglicher, selbst nagelneuer, Dachpappe erbringen, egal, welches Baujahr das Gebäude hat... (dieser Quatsch wird allerdings dank der "SAB" derzeit nur in Brandenburg und Berlin so genau umgesetzt).
Das wäre jetzt wirklich so ein Extrembeispiel - genau wie die Sache mit den Klaviertasten -, wo man von westlicher Dekadenz und Selbst-Lächerlichmachung und -Zerlegung reden möchte - hätte nicht seit einiger Zeit dieser Faschist im Kreml diese Sprüche für sich in Beschlag genommen ...
 
Ob die neuen Regeln in ihrer Gesamtheit wohl jetzt in irgendeiner Weise den Elefanten zu Gute kommen?

Ja, den lebenden kommt es zugute sie zu schützen. Aber nicht den für unsere Beläge auf alten Klavieren getöteten Tieren, daher sollten die Bescheinigungen dafür erhalten bleiben.

Aber es ist gut, Elefanten zukünftig zu schützen und vor Wilderern zu bewahren, die nur wegen der Stoßzähne töten. Gleiches gilt z.B. für Nashörner, Haiflossen und andere Tiere.
 
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Apropos @Maiwald... Ist es ein Zufall oder könnte er hier erhellend mitwirken, weil es der o.g. ist? Bisher war er stiller Mitleser und hat noch keinen Beitrag verfasst.
 
Vielen Dank für die Einladung. Tatsächlich weiss ich auch nicht alles zu dem Thema. In der nächsten Woche werde ich ein weiteres Video Elfenbein machen.
Zum Beispiel kenne ich zwar das Jahr 1947 in Bezug auf Elfenbein, weiß aber nicht, ob Antiquitäten damit automatisch befreit sind. Meiner Meinung nach benötigt man generell eine Befreiung vom Vermarktungsverbot, egal wie alt, wenn es um Veräußerung geht. Auch wenn ersichtlich ist, das Elfenbeinplättchen ausgetauscht wurden, ist Feierabend, da man keinen Nachweis über das Alter der ersetzten Beläge erbringen kann.

Für Elfenbein ab Februar 1976 ist der Zug generell abgefahren. Dafür gibt es nun nie mehr Papiere irgendwelcher Art. Besitz generell erlaubt, Verkauf aber zu 100 % illegal.

Die Befreiung vom Vermarktungsverbot ist generell Pflicht seit dem 01.01.1984. Ich glaube die Anzahl der Klavierhändler, die seitdem mit diesen Papieren arbeiten ist 0. Ich habe kürzlich einen 1985er B-211 verkauft, neu belegt mit dem Elfenbeinersatzstoff Tharan von Kluge. Der perfekte originale Belag wurde vernichtet.

In Ansprache auf den bei uns restaurierten alten Steinway Konzertflügel, den wir von Kluge mit einem neuen Kunststoff Belag versehen haben, muss ich sagen, wir sind ein Wirtschaftsbetrieb und kein Museum. Ein solcher Flügel wird heutzutage auch international gehandelt und in diesem Geschäft ist Elfenbein super giftig. Ein chinesischer Klavierhändler in Japan ist Ende des letzten Jahres aufgrund von gebrauchten Instrumenten mit Elfenbeinbelag, die er mit Cites Bescheinigungen aus Europa eingeführt hatte, zu einer Geldstrafe von umgerechnet 500.000 Euro verurteilt worden.
 

Der perfekte originale Belag wurde vernichtet.
Und so ward der arme Elefant gleich zweimal totgemacht ... Wer weiß, ob er das tatsächlich so gewollt hätte, wenn er im Elefantenhimmel befragt worden wäre und zugleich mit seinen großen Ohren gehört hätte, wie seinen Reliquien beim schönen Klang des 211ers die Schlüsselfunktion (keys, wieder mal lustiges Wortspiel, wa?) übernehmen?
Und vielleicht spendieren wir uns alle gegenseitig ne ordentliche Maiwald-Bowle mit ordentlich Maiwaldmeister drin, euphorisieren uns büschn damit, und dann verschwinden die Screenshots im elektrischen Papierkorb ... Nur der Anwalt kriegt nix. :drink:! Prost!
 

Der Herr im Ministerium war übrigens höchst erstaunt darüber, dass am 11.1.2022 ein Privatmensch aus Österreich anrief, um sich detailliert zu informieren. Seine Erwartung war durchaus, dass sich da jemand aus der entsprechenden Interessenvertretung aus Deutschland meldet und sich die harten Fakten holt und nicht ein Nobody aus Wien.

Der Privatmensch aus Österreich war genauso erstaunt und schüttelt mittlerweile nur noch den Kopf, wenn in Hinsicht auf die EU-Direktive immer noch wild spekuliert wird und Kunden bestenfalls Halbwahrheiten präsentiert werden.
 
Zum Beispiel kenne ich zwar das Jahr 1947 in Bezug auf Elfenbein, weiß aber nicht, ob Antiquitäten damit automatisch befreit sind.

Laut dieser Aussage sind sie es nicht:

Zitat von Jürgen Schott:
Generell dürfen Privatpersonen Elfenbein aus Altbesitz, Schenkung oder Erbschaft auch ohne Artenschutz-Bescheinigung besitzen.

Der Besitz ist demnach erlaubt, der Verkauf/Handel aber nicht.

Zitat von Jürgen Schott:
Verarbeitete Produkte wie Schmuck, Figuren, Gebrauchsgegenstände die vor dem 01.06.1947 entstanden sind, gelten als Antiquitäten und benötigen inzwischen für den Verkauf innerhalb der EU ebenfalls eine EG-Bescheinigung.

Nach Brexitannien oder in die Schweiz dürfte man ein mit Elfenbein bestücktes Instrument demnach verkaufen?

wohin eigentlich mit den ausgetauschten alten Belägen? Es gibt noch keine Sammelstelle.

Heißt das, es wurde zwar eine Verordnung erlassen, aber nicht kundgetan, was mit den entfernten Belägen passieren soll?
:konfus:

Als hätten die Gewerbetreibenden nicht schon genug mit der Pandemie und Inflation zu kämpfen. Nun werden ihnen auch noch Knüppel zwischen die Beine geworfen, weil vor etlichen Jahrzehnten oder einem Jahrhundert ein Elefant – seiner Stoßzähne beraubt - im Staub der Savanne verendet ist.
:dizzy:
 
Besteht vielleicht die Gefahr, dass Elefanten heutzutage wegen des Elfenbeins getötet werden, damit daraus neue Tastenbelege an alten Klavieren hergestellt werden, sodass man die neuen Tastenbelege nicht von den alten unterscheiden kann? Das wäre die einzige sinnvolle Erklärung für die Regelung.
 
Nach Brexitannien oder in die Schweiz dürfte man ein mit Elfenbein bestücktes Instrument demnach verkaufen?
Nein. Der Handel innerhalb des Staates ist schon sehr schwer. Der Handel (oder auch nur Transport) über Staatsgrenzen noch schwerer, und überall, wo noch ein Zollamt dazukommt, so gut wie unmöglich, je nach Staat. Afrikatouristen müssen beim Grenzübertritt eventuell sogar Familienerbstück-Ohrringe abgeben, damit sie vernichtet werden.
 
Besteht vielleicht die Gefahr, dass Elefanten heutzutage wegen des Elfenbeins getötet werden

Das passiert doch nach wie vor, durch ein Gesetz lassen sich Wilderer nicht abschrecken. Aber Klavierbauer- und -händler werden die Finger vom Elfenbein lassen. Alte Elfenbein-Tastenbeläge könnten wohl noch - falls der Klavierbauer sie in der Schublade liegen hat - ersetzt werden. Alledings unentgeltlich, weil der Handel damit verboten ist. Aber wer macht das schon bei so einem Aufwand.
 

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