Infos zum Elfenbein Thema von Andre Maiwald

  • Ersteller des Themas Universaldilettant
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Einmal quer mit 'ner glühenden Stecknadel über die Taste ziehen: wenn's schmilzt:Glück gehabt, kein Elfenbein, sondern Kunststoff :-D
 
Es würde mich einfach interessieren, ob bei den Instrumenten, bei denen die geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erbracht werden kann (was ja bei vielen der Fall sein dürfte) pauschal alles ausgetauscht wird.
Ob die Handelserlaubnis erteilt wird, hängt wohl auch zum Teil von der lokalen Behörde ab. Solange es einen Sachverständigen gibt, der unterschreibt, dass der Elfenbeinbelag auf dem alten Instrument original (oder zumindest von vor Stichtag XY) ist, ist der Handel erlaubt.

Der Händler muss sich um die CITES-Bescheinigung kümmern, wenn er das Instrument verkaufen will. Für Kunden bedeutet das also keinen Aufwand, höchstens Wartezeit. Er sollte dir im Geschäft auch sagen, welcher Belag auf den Tasten ist. Wenn du mit der Handytaschenlampe auf die Tasten leuchtest, ist Elfenbein sehr leicht zu erkennen.
 

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