Infos zum Elfenbein Thema von Andre Maiwald

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Andre Maiwald hat was bei YouTube über das aktuelle Elfenbein Thema eingestellt.



Irgendwie schon unlustig, insbesondere für kleinere Händler...
 
Dann hab ich ja meine Elfenbeintastatur aus 1971 noch pünktlich bekommen.
Ich weiß nicht, ob er das 100% richtig versteht und erklärt.
Klingt, als wäre die Intention gut und hilft den Elefanten aber gar nicht. Die Frage ist, ob eventuell jetzt sogar der Druck auf den illegalen Elfenbeinmarkt zunimmt.
 
Vielleicht ist das hier hilfreich:

"Geregelt wurde, dass verarbeitetes Elfenbein kommerziell nicht mehr eingeführt oder wieder ausgeführt werden darf, es sei denn, es handelt sich um
....

- ein Musikinstrument, das legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und das von einem Künstler zum Musizieren verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist."
 
Das ist doch der Herr Maiwald, der bei einem noch weitestgehend originalem Centennial alles rundumerneuert, inklusive Ersatz der Elfenbeinklaviatur durch Plastik, oder?
 
Vielleicht ist das hier hilfreich:

"Geregelt wurde, dass verarbeitetes Elfenbein kommerziell nicht mehr eingeführt oder wieder ausgeführt werden darf, es sei denn, es handelt sich um
....

- ein Musikinstrument, das legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und das von einem Künstler zum Musizieren verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist."
Diese Nachweise zu erbringen, dürfte äußerst schwer bis unmöglich sein, siehe etwa diesen Beitrag:
https://www.clavio.de/threads/steinway-preisliste-1985.30245/#post-846686
 
Wir müssen uns vielleicht nicht nicht weiter über die begrenze Sinnhaftigkeit dieser Regelung beklagen. Da sind wir uns vermutlich alle einig.

Was ist die Konsequenz? Wenn ich das Maiwald-Video richtig erinnere, will er keine Elfenbein-Instrumente mehr ankaufen. Das ist nachvollziehbar, weil diese Instrumente nach Ärger riechen, auf jeden Fall aber Arbeit bringen.

Ist das Schlupfloch dann aber nicht eine Kopplung von zwei Verträgen:
1. Entfernen des alten Belags, Aufbringen eines neuen Belags im Kundenauftrag
2. Ankauf des überarbeiteten Instruments zum vorher festgelegten Preis?

Das würde dann das Preisniveau eines Elfenbein-Instruments etwa um die Kosten von 1. senken.

Das ist ärgerlich, weil es vielleicht einen Verlust an Spielqualität für den Käufer bedeutet und natürlich unerwartete Kosten für den Verkäufer verursacht. Aber "ich kann mein Instrument nicht mehr verkaufen" bedeutet es wohl nicht.
 
Ein Sachverständiger muss bestätigen, dass das Elfenbein (nicht das Instrument insgesamt, sondern der Elfenbeinbelag!) alt genug ist. Das heißt, man muss ihm plausibel erklären, warum er unterschreiben (und haften) sollte. Also ob man handeln darf, hängt evtl. stark vom Sachverständigen ab und ich weiß nicht, ob man das mit einem anderen Sachverständigen noch einmal probieren kann.

Besonders schwierig ist es wohl mit Instrumenten in der Nähe des kritischen Datums. Bei älteren kann man (einen vernünftigen Sachverständigen vorausgesetzt) mit der Seriennummer argumentieren und dass der Elfenbeinbelag original ist.
Aber es kann sich immer unvorgesehenerweise etwas/jemand querstellen, dh. Elfenbeinbelag ist ein gewisses Risiko.
 
Das ist doch der Herr Maiwald, der bei einem noch weitestgehend originalem Centennial alles rundumerneuert, inklusive Ersatz der Elfenbeinklaviatur durch Plastik, oder?
Was soll eigentlich dieses Maiwald Bashing? Hast du noch eine Rechnung offen mit dem? Er sagt doch, dass der alte Elfenbeinbelag jenes Instrumentes nicht mehr zu retten war. Und im Gegensatz zu dir konnte er das vor Ort beurteilen. Oder kennst du besagten Flügel aus eigener Anschauung und hast eine größere Expertise als dieser Klavierbaumeister?
 
Was soll eigentlich dieses Maiwald Bashing? Hast du noch eine Rechnung offen mit dem? Er sagt doch, dass der alte Elfenbeinbelag jenes Instrumentes nicht mehr zu retten war. Und im Gegensatz zu dir konnte er das vor Ort beurteilen. Oder kennst du besagten Flügel aus eigener Anschauung und hast eine größere Expertise als dieser Klavierbaumeister?

Weder habe ich 'ne Rechnung mit ihm offen, noch bashe ich ihn; die zwei Postings heute sind das erste Mal, das ich den Namen erwähne und zwar durchaus auf Deine Antwort auf "das macht kein Kollege gerne", was ich in diesem konkreten Fall für eine Schutzbehauptung halte.

Mich hat der ganze "Restaurierungs"-Bericht sehr frustriert, weil all das, was einen Centennial ausmacht, gnadenlos entfernt und entsorgt wurde und durch "Original Steinway Material" ersetzt wurde. Das halt eben überhaupt nichts mit der Epoche zu tun hat, aus der der Flügel stammt. Soll er es doch "Rebuild" nennen, aber Restaurierung ist wirklich ein Witz.

Ich weiß ja nicht, ob Du schon mal einen Centennial gespielt hast, aber ich schon dergleichen mehrere und davon war einer komplett original, ein anderer halb verwurstet, aber noch mit alten Hämmern und Hebegliedern und einen der wirklich restauriert wurde.

Die wenigen Klangbeispiele von dem entkernten Flügel waren vor allem eins: frustrierend, weil nichts mehr übrig geblieben ist von dem, was einen Centennial ausmacht.

Deine Untertöne im Hinblick darauf, dass ich ja keine Ahnung habe, sind jetzt auch nicht unbedingt hilfreich - und ich kann mich nicht erinnern, dass wir noch eine Rechnung offen hätten oder jemals hatten. Aber wenn's hilft, dann belege ich mein Wort und werde mich nun dahingehend korrigieren, dass M. ein großartiger Klavierbaumeister mit höchster Expertise insbesondere in der bestmöglichen Restaurierung alter, seltener und wertvoller Steinways ist und danach nie mehr wieder den Namen hier erwähnen.

Besser so?
 

Vielleicht ist das hier hilfreich:

"Geregelt wurde, dass verarbeitetes Elfenbein kommerziell nicht mehr eingeführt oder wieder ausgeführt werden darf, es sei denn, es handelt sich um
....

- ein Musikinstrument, das legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und das von einem Künstler zum Musizieren verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist."

Da (wie im weiterführenden Link) ist aber nur die Rede von der Ein- und Wiederausfuhr ins oder aus dem Gemeinschaftsgebiet.
 
Da (wie im weiterführenden Link) ist aber nur die Rede von der Ein- und Wiederausfuhr ins oder aus dem Gemeinschaftsgebiet.
Im Absatz davor aber dezidiert:

Die Europäische Union hat die Regelungen für die Vermarktung von Elfenbein im Dezember 2021 nochmals verschärft. In
diesem Zusammenhang wurde die EG-Verordnung Nummer 338/97 sowie ihre Durchführungsverordnung geändert und ein
neuer Leitfaden zur EU-Regelung für den Elfenbeinhandel erstellt. Die Änderungen sind am 19. Januar 2022 in Kraft getreten.
Danach verlieren Vermarktungsbescheinigungen nach Artikel 8 Absatz 3 EG-Verordnung Nummer 338/97 für Exemplare von
Elfenbein, die vor dem 19. Januar 2022 erteilt wurden, am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Somit können Exemplare aus

Elfenbein nicht mehr verkauft oder gekauft werden, ohne dass hierfür eine den neuen Regelungen entsprechende
Bescheinigung ausgestellt wurde. Für Rohelfenbein werden keine neuen Bescheinigungen mehr ausgestellt, so dass die
Vermarktung und Weitergabe vollständig ausgeschlossen wird.
 
Weder habe ich 'ne Rechnung mit ihm offen, noch bashe ich ihn; die zwei Postings heute sind das erste Mal, das ich den Namen erwähne und zwar durchaus auf Deine Antwort auf "das macht kein Kollege gerne", was ich in diesem konkreten Fall für eine Schutzbehauptung halte.
Es gibt nunmal Elfenbeintastaturen, die nicht zu retten sind. Gerne macht niemand so etwas. Kostet ja auch mehr Geld. Und befriedigender ist es auch, wieder einen schönen Elfenbeinbelag reaktiviert zu haben.
Mich hat der ganze "Restaurierungs"-Bericht sehr frustriert, weil all das, was einen Centennial ausmacht, gnadenlos entfernt und entsorgt wurde und durch "Original Steinway Material" ersetzt wurde. Das halt eben überhaupt nichts mit der Epoche zu tun hat, aus der der Flügel stammt. Soll er es doch "Rebuild" nennen, aber Restaurierung ist wirklich ein Witz.
Kann sein. Aber hier geht es um Elfenbeinklaviaturen.
Deine Untertöne im Hinblick darauf, dass ich ja keine Ahnung habe, sind jetzt auch nicht unbedingt hilfreich - und ich kann mich nicht erinnern, dass wir noch eine Rechnung offen hätten oder jemals hatten.
Du hast ja tatsächlich keine Ahnung von dieser konkreten Elfenbeinklaviatur bei diesem konkreten Instrument. Hätte ja sein können, dass du das Instrument tatsächlich aus eigener Anschauung kennst und anderer Meinung bist als Maiwald. Deswegen fragte ich ja. Und nein, so weit ich weiß haben wir beide keine Rechnung offen oder hatten das jemals.
 
1. Entfernen des alten Belags, Aufbringen eines neuen Belags im Kundenauftrag

Laut Herrn Maiwald (der sich seiner Aussage zufolge aber nicht sicher ist), darf ein Instrument mit Elfenbeinbelag auch nicht mehr repariert oder am Belag etwas gemacht werden:

Zitat von André Maiwald:
Im Prinzip darf man als gewerblicher Betreiber die Instrumente noch nicht mal mehr einlagern – glaube ich - geschweige denn transportieren oder reparieren. Am Elfenbein darf nichts verändert werden.

Ich dachte bisher, dass es nur um den Handel bzw. Verkauf geht.

Eigentümer von Instrumenten mit Elfenbeinbelag sollten den/die zukünftigen Erben darüber informieren, damit sie keine böse Überraschung mit dem Klavier erleben werden.
 
Im Prinzip darf man als gewerblicher Betreiber die Instrumente noch nicht mal mehr einlagern – glaube ich - geschweige denn transportieren oder reparieren.
Tja, so ist das mit Regelungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Erinnert mich sehr an Sondermüll-Regelungen.
Ich darf z.B. überall Dachpappe einkaufen und mit ihr herumfahren. Aber wenn ich davon etwas abschneide, darf ich das prinzipiell nicht mehr, weder mit dem ab- noch mit dem angeschnittenen Stück.
Ähnlich verrückt scheint es im gewerblichen Instrumentenbau mit dem Elfenbein zuzugehen.
 
Ähnlich verrückt scheint es im gewerblichen Instrumentenbau mit dem Elfenbein zuzugehen.

Es ist wirklich verrückt, wie so manch andere Regelung.

Es gibt doch Reparaturen, für die das Instrument in die Werkstatt des Klavierbauers gebracht werden muss. Laut Herrn Maiwald ist der Transport aber verboten. Und kleinere Handgriffe, die vor Ort erledigt werden könnten, wären laut Herrn Maiwald an solchen Instrumenten ebenfalls verboten. Laut seiner Aussage müsste jeder Klavierbauer z.B. von meinem Bechstein die Finger lassen. Es sei denn, ich ließe den Belag gegen Kunststoff ersetzen? Aber welcher Klavierbauer ließe sich darauf ein, wenn er sich mit dem illegalen Elfenbein die Finger verbrennen würde?

"Jeder bekommt, was er verdient!", hat mir mal jemand vor über zwei Jahrzehnten gesagt. Demnach wäre o.g. Fall wohl die Strafe für die Eigentümer von Klavieren mit Elfenbeinbelag, weil für deren Instrumente ein Elefant dran glauben musste. Falls Reparaturen nicht mehr möglich wären, dann müsste der alte Flügel irgendwann nur noch sein Dasein als schönes aber unspielbares Möbelstück fristen?
 
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