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Diese Nachweise zu erbringen, dürfte äußerst schwer bis unmöglich sein, siehe etwa diesen Beitrag:Vielleicht ist das hier hilfreich:
"Geregelt wurde, dass verarbeitetes Elfenbein kommerziell nicht mehr eingeführt oder wieder ausgeführt werden darf, es sei denn, es handelt sich um
....
- ein Musikinstrument, das legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und das von einem Künstler zum Musizieren verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist."
Was soll eigentlich dieses Maiwald Bashing? Hast du noch eine Rechnung offen mit dem? Er sagt doch, dass der alte Elfenbeinbelag jenes Instrumentes nicht mehr zu retten war. Und im Gegensatz zu dir konnte er das vor Ort beurteilen. Oder kennst du besagten Flügel aus eigener Anschauung und hast eine größere Expertise als dieser Klavierbaumeister?Das ist doch der Herr Maiwald, der bei einem noch weitestgehend originalem Centennial alles rundumerneuert, inklusive Ersatz der Elfenbeinklaviatur durch Plastik, oder?
Nicht nur für kleine Händler. Auch für große. Und für Werkstätten. Und für Transporteure. Ein absoluter Wahnsinn.Irgendwie schon unlustig, insbesondere für kleinere Händler...
Was soll eigentlich dieses Maiwald Bashing? Hast du noch eine Rechnung offen mit dem? Er sagt doch, dass der alte Elfenbeinbelag jenes Instrumentes nicht mehr zu retten war. Und im Gegensatz zu dir konnte er das vor Ort beurteilen. Oder kennst du besagten Flügel aus eigener Anschauung und hast eine größere Expertise als dieser Klavierbaumeister?
Vielleicht ist das hier hilfreich:
"Geregelt wurde, dass verarbeitetes Elfenbein kommerziell nicht mehr eingeführt oder wieder ausgeführt werden darf, es sei denn, es handelt sich um
....
- ein Musikinstrument, das legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und das von einem Künstler zum Musizieren verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist."
Im Absatz davor aber dezidiert:Da (wie im weiterführenden Link) ist aber nur die Rede von der Ein- und Wiederausfuhr ins oder aus dem Gemeinschaftsgebiet.
Es gibt nunmal Elfenbeintastaturen, die nicht zu retten sind. Gerne macht niemand so etwas. Kostet ja auch mehr Geld. Und befriedigender ist es auch, wieder einen schönen Elfenbeinbelag reaktiviert zu haben.Weder habe ich 'ne Rechnung mit ihm offen, noch bashe ich ihn; die zwei Postings heute sind das erste Mal, das ich den Namen erwähne und zwar durchaus auf Deine Antwort auf "das macht kein Kollege gerne", was ich in diesem konkreten Fall für eine Schutzbehauptung halte.
Kann sein. Aber hier geht es um Elfenbeinklaviaturen.Mich hat der ganze "Restaurierungs"-Bericht sehr frustriert, weil all das, was einen Centennial ausmacht, gnadenlos entfernt und entsorgt wurde und durch "Original Steinway Material" ersetzt wurde. Das halt eben überhaupt nichts mit der Epoche zu tun hat, aus der der Flügel stammt. Soll er es doch "Rebuild" nennen, aber Restaurierung ist wirklich ein Witz.
Du hast ja tatsächlich keine Ahnung von dieser konkreten Elfenbeinklaviatur bei diesem konkreten Instrument. Hätte ja sein können, dass du das Instrument tatsächlich aus eigener Anschauung kennst und anderer Meinung bist als Maiwald. Deswegen fragte ich ja. Und nein, so weit ich weiß haben wir beide keine Rechnung offen oder hatten das jemals.Deine Untertöne im Hinblick darauf, dass ich ja keine Ahnung habe, sind jetzt auch nicht unbedingt hilfreich - und ich kann mich nicht erinnern, dass wir noch eine Rechnung offen hätten oder jemals hatten.
1. Entfernen des alten Belags, Aufbringen eines neuen Belags im Kundenauftrag
André Maiwald schrieb:Im Prinzip darf man als gewerblicher Betreiber die Instrumente noch nicht mal mehr einlagern – glaube ich - geschweige denn transportieren oder reparieren. Am Elfenbein darf nichts verändert werden.
Tja, so ist das mit Regelungen, die nicht zu Ende gedacht sind. Erinnert mich sehr an Sondermüll-Regelungen.Im Prinzip darf man als gewerblicher Betreiber die Instrumente noch nicht mal mehr einlagern – glaube ich - geschweige denn transportieren oder reparieren.
Ähnlich verrückt scheint es im gewerblichen Instrumentenbau mit dem Elfenbein zuzugehen.
Nur, wenn sämtliche Gewerbetreibende in Schockstarre verfallen.Demnach wäre o.g. Fall wohl die Strafe für die Eigentümer von Klavieren mit Elfenbeinbelag