Hilfe!!!

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Nicka

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18. Okt. 2009
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Hallo erst mal!

Wie ihr in meinem vorherigen Thema lesen konnten habe ich ein gebrauchte Kemble Piano bei meinem örtlichen Klavierhändler gemietet. Nun habe ich dass getan, was Niemand nach einem Vertragsabschluss tun sollte: Ich habe im Nachhinein recherchiert. Und zwar habe ich dies hier gefunden: http://www.musik-sandner.de/details.php?show=10052&group=6&subgroup=1&usubgroup=1

Es ist größer als das gemietete, neu, eine hochwertigere Baulinie, und schwarz lackiert. Außerdem hat man 5 Jahre Garantie, kostenlose Lieferung, und kostet nur 250 Euro mehr als das gebrauchte.
Sollte ich von dem heute abgeschlossenen Vertrag zurücktreten und das obere Klavier kaufen? Geht das überhaupt? Bitte um dringende Hilfe, was würdet ihr tun?

LG
Nicka

PS: Keine der beiden Parteien hat bisher eine im Vertrag beschriebene Leistung erbracht und die Widerrufszeit beträgt noch 14 Tage. Ein Link zu meinem vorigen Thema: https://www.clavio.de/forum/klavier-keyboard-kaufen-reparieren/10555-ich-habe-es-getan-d.html
 
250 euro mehr für ein nagelneues?
MIT GARANTIE :D ?

bei der menge an geld ist die 250 euro fast nichts.

Aus erfahrung: Mein Däd hat den vertrag zum autokauf unterschrieben und alles war klar, hat er aber ein besseres gefunden. Es ging dann trotzdem den Vetrag abzubrechen.
Es kann sein dass das geklappt hat weil er beim selben händller gekauft hat, es kann aber auch sein dass das einfach so geht, du musst mal versuchen.
Solange das klavier nicht bei dir zuhause steht


aber ehm, was meinst du mit gemietet? und gebraucht und neu und 250 euro mehr?
 
Ich zweifle mal ganz offen das "neu" an. Besorge Dir mal die Seriennummer.
Auf diese Seite finden sich "Neuinstrumente", die seit über 25 Jahren nicht mehr gebaut werden.
Vielleicht ist ja Dein gebrauchtes Instrument sogar neuer als das "neue". :rolleyes:
 
Da steht "Zustand NEU", das heisst aber nicht zwangsläufig, das es sich um ein neues Gerät handelt. Das wird vermutlich ein aufgearbeitetes Gebrauchtgerät sein. Allerdings 5 Jahre Garantie ist ja schonmal was...

Gruß Volker
 
Bauchgefühl? Schlaf ne Nacht drüber und recherchiere morgen in Ruhe. Ist neu wirklich neu? IST es wirklich besser? Klingt es besser? Möchtest du es WIRKLICH haben?

Wenndu alle drei Fragen mit JA beantworten kannst nach ner Mütze Schlaf und logischem denken: Dann mach dich an den Rücktritt des Vertrages. Aber denk in Ruhe nach. Kein Schnellschuss.

Wenn du zurücktreten willst - mach dir keinen Kopp. Alles lässt sich regeln. Es wird schon werden. Aber wie gesagt: Augen zu, drüber schlafen, versuchen das ganze morgen ohne viele Emotionen abzuchecken. Irren kann sich jeder, aus nem Fehlkauf kommt man raus. Irgendwas geht immer. Und wer weiß.. viellicht war es gar kein Fehlkauf bzw. Fehlmiete. Du musst noch Genaueres über das andere Klavier herausfinden. Im Moment bist du viel zu aufgeregt. In der Ruhe liegt die Kraft.

Erzähl bitte wie es weiter ging. Ich bin gespannt. Hab eine gute Nacht!
 
Da steht "Zustand NEU", das heisst aber nicht zwangsläufig, das es sich um ein neues Gerät handelt. Das wird vermutlich ein aufgearbeitetes Gebrauchtgerät sein.

Das sehe ich anders.
Entweder ist etwas neu oder nicht.
Beim Klavier würde ich als neu durchaus noch 2-3 Jahre gelten lassen.
Gebrauchte Instrumente können "wie neu", "neuwertig", etc. sein.
Wenn ein Instrument mit "neu" angeboten wird, geht der Verkäufer auch davon aus, dass er z.B. eine Werksgarantie hat.

Allerdings 5 Jahre Garantie ist ja schonmal was...

"5 Jahre Garantie" besagt nicht, dass man 5 Jahre lang keine Kosten mit einem Instrument hat.
Jeder Händler kann die Garantieleistungen frei formulieren und auch von regelmaßigen, evtl. sehr teuren Wartungen im eigenen Hause abhängig machen.
Immer von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile und Einstellarbeiten.
Was bleibt denn dann noch?


Bringe doch ersteinmal die Seriennummern beider Instrumente in Erfahrung, dann sind wir schlauer, welches Instrument wann gebaut wurde und ob die Bezeichung "neu" noch gerechtfertigt ist.
 
PS: Keine der beiden Parteien hat bisher eine im Vertrag beschriebene Leistung erbracht und die Widerrufszeit beträgt noch 14 Tage.

Steht das mit den 14 Tagen im Mietvertrag? Weil wenn da nichts steht, gibt es auch keine Möglichkeit des Widerrufs - Vertrag ist Vertrag.

(14 Tage Widerrufsrecht gibt es gesetzlich nur bei Versandgeschäften...)
 
...

Hi! Danke für die Antworten!

Das mit den 14 Tagen Widerrufsrecht steht im Vertrag! :)
Also ich habe dort ein mal angerufen, und man hatte mir gesagt, dass das Klavier nicht "Fabrikneu" sondern ungespielt aus dem Lager sei. Baujahr 1990. D.h also ein komplett neuwertig Gebrauchtes. ;)
Man hat es mir nun sogar für 2999 Euro angeboten. Soll ich dort ein mal hinfahren? Ich weiß nicht, ob sich das lohnen würde.... :sad:

LG
Nicka
 
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...

Hi!

ich denke ich werde es bei meinem gemieteten Klavier belassen, denn ich habe mich jetzt etwas genauer informiert ... es ist erst 5 Jahre alt und die trägt die Bezeichnung Oxford 2. Naja, auf jeden Fall danke, dass ihr die Sorgen mit mir geteilt habt! :rolleyes:

LG
Nicka
 
Siehst du, nach ner Nacht drüber geschlafen, sieht sie Welt wieder ganz anders aus :cool: und das nächste Mal guckst du erst nach anderen Klavieren, wenn dir dein jetziges nicht mehr gefällt - ok? ;)
 
:)

Hi!
Das werde ich! :D
 

Na also!
Da bist Du bestimmt mit Deinem ehrlich als gebraucht angebotenem und fast neuem Instrument besser dran als mit einem 20 Jahre alten "Neuinstrument", zumal Du Dir Dein Klavier nach dem Klang ausgesucht hattest.

Also: Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Klavier!
 
:)

Hi!

Vielen Dank Klavierbaumeister!
Hat sich dann doch alles zum Guten gewendet. :klavier:

LG
Nicka :p
 
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