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Maddin

Maddin

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21. Mai 2007
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Hallo !

Zuerst einmal will ich mich wieder zurückmelden, da ich ca. ein Jahr bei Euch „offline“ war. Der Grund: Er heißt Moritz, ist mittlerweile 8 Monate alt, ein Wonneproppen und spielt zur Zeit begeistert 12-Ton-Musik!:)

Jetzt zum eigentlichen Thema:

Wie wohl viele von Euch, unterrichte ich seit Jahren als Freiberufler. Ich nenne mich zwar Musikschule, jedoch bin ich als 1-Mann-Betrieb unterwegs.

Das will ich nun ändern. Durch diverse Akquisen habe ich ca. 60 (in Worten sechzig) interessierte Kinder, die von mir demnächst unterrichtet werden wollen!

Selbst wenn 20 Leute kein Interesse haben werden, schaffe ich das nicht mehr alleine. Deshalb muß und will ich Leute einstellen.

Jetzt kommt Ihr zum Zuge: Da ich keinerlei Erfahrungswerte als Arbeitgeber habe, frage ich Euch: Wer hat Beschäftigte?
· Worauf muß ich bei der Einstellung achten?
· Welche bürokratischen Dinge muß ich beachten?
· Welchen Vertrag bietet Ihr den Leuten an?
· Wie läuft es mit der Bezahlung? Wie viele Prozente behaltet Ihr bzw. was verdienen Eure Leute?
· Wie macht Ihr das mit der Ferienregelung bzw. Vertretung bei Krankheit?
· Welche Fragen habe ich noch nicht gestellt?

Ihr seht, ich habe tausende von Fragen und null Ahnung. Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn Ihr mir zahlreich antwortet und mir zumindest ein paar Antworten geben könnt!

Bis dahin

Maddin
 
Hallo, Maddin!

Herzlichen Glückwunsch für Deinen Neustart und herzlichen Glückwunsch zu den vielen neuen Kunden. Das ist ein idealer Einstieg zur Selbständigkeit. :)

Ich war sehr lange selbständig und beladen mit vielen Erfahrungen.
Jede Selbständigkeit ist individuell. Und jeder kann Dir erzählen, wie er es macht. Daher empfehle ich, je besser Du Dich vorinformierst, um so besser bist Du gewappnet für Deine Substanz und kannst dann die Tips und Ratschläge anderer leichter unterbringen. Wichtig ist, daß Du immer ein bißchen mehr weißt wie die Angestellten, damit Du den Überblick behälst. Denn wenn es ernst wird, wirst immer Du es sein, die es aushalten muß, wissen sollte, wie es weitergeht und wohin Du Dich wenden kannst.

1. Weg zum Finanzamt und hol Dir die Borschüre: Steuertips für Existenzgründer.

2. Auf dieser Seite (rechts) kannst Du Tips lesen: http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/index.html
Regional sicherlich unterschiedlich.

Bestimmte Wege bleiben Dir nicht erspart.

Viel Glück und Freude bei Deiner Selbständigkeit. Eine sehr befriedigende Arbeit, die Du da vor hast. :)

Frohe Grüße

Kulimanauke
 
Ihr seht, ich habe tausende von Fragen und null Ahnung. Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn Ihr mir zahlreich antwortet und mir zumindest ein paar Antworten geben könnt!

hallo,

bei so umfangreicher Nachfrage solltest Du die Rechtsform des "eingetragenen Vereins" (e.V.) anstreben. Hierzu solltest Du einen Fachanwalt für Vereinrecht konsultieren, der Dir bei der Abfassung einer Satzung hilft.

Ein eingetragener Verein, der sich um die musikal. Ausbildung von Kindern kümmert, wird problemlos vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft, was Steuererleichterungen bewirkt (z.B. keine Umsatzsteuer).

Allerdings brauchst Du sieben Gründungsmitglieder und ein kleines Startkapital (ca. 100.- Euro für die Anmeldung ans Vereinsregister / Amtsgericht, ca 500.- für den Anwalt) - es dürfte allerdings bei der Nachfrage kein Problem sein, genügend Gründungsmitglieder zu finden.

Viele Musikschulen werden als e.V. geführt. eingetragene gemeinnützige Vereine weden auch meist von den Gemeinden unterstützt, sind auch berechtigt, Anträge für Zuschüsse zu stellen.

Gruß, Rolf
 
Hallo, Maddin,

erst einmal Dir und Moritz herzlichen Glückwunsch!

Dann: Rolfs Vorschlag ist prinzipiell sehr gut -
hilft Geld zu sparen und nimmt Dir einiges an Arbeitslast,
die Du dann nämlich delegieren kannst.

Sieh Dir aber die Leute genau an, mit denen Du einen Verein gründen willst!
Ich habe schon Musikschulen darüber auseinanderbrechen sehen,
daß Interessengegensätze aufbrachen, private Animositäten
und persönliche Eitelkeiten die Arbeit vergiftet und den Verein gelähmt haben.
Es entstanden Fraktionen, die sich bei Abstimmungen gegenseitig
zu majorisieren versucht haben - ein Hauen und Stechen! -
von denen der unterlegene Teil dann abgerauscht ist, eine Konkurrenz-Musikschule
aufgemacht und einen Teil der Lehrer mitgenommen hat etc. etc.

Such Dir Leute aus, die Dir verbunden sind - mit deren Loyalität Du rechen kannst,
was auch einfacher gesagt als getan ist.

Alles Gute für Dein Projekt!

Gomez
 
Einen Verein für ein Business??? Um Gottes Willen ... Am Ende schmeißt dich die Mitgliederversammlung raus und du bist dein Business los! Das würde ich auf keinen Fall machen.
 
Einen Verein für ein Business??? Um Gottes Willen ... Am Ende schmeißt dich die Mitgliederversammlung raus und du bist dein Business los! Das würde ich auf keinen Fall machen.

Kann mich der Aussage von Fabian nur anschliessen, bloss nicht. Geh oder ruf bei deinem Fianzamt an, die haben eine extra Abteilung für Existenzgründer.
Die helfen dir auch bei der steuerlichen Anmeldung. Wenn du Mitarbeiter einstellst brauchst du eine Betriebsnummer die bekommst du entweder automatisch durch die steuerl. Anmeldung mitgeteilt, da du dort angeben musst, ob du Arbeitnehmer hast, ansonsten kann man die Betriebsnummer auch telefonisch bei den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Wenn du dich mit Lohnabrechnungen nicht auskennst, solltest du dies einem Steuerberater oder einem selbst. Buchhalter überlassen.

Wünsch dir ganz viel Spass und gutes Gelingen mit Deiner Tätigkeit.

Gruß
Die3
 
Am Ende schmeißt dich die Mitgliederversammlung raus und du bist dein Business los!

hallo,

genau um solchen Unwägbarkeiten vorzubeugen, habe ich empfohlen, einen Fachanwalt für Vereinsrecht zu konsultieren. Denn dieser kann juristisch eine Satzung konstruieren, die solchen Geschichten Grenzen setzt! Das kostet zwar, rentiert sich aber.

Selbstredend muss vorab unter den möglichen Gründungsmitgliedern die Übereinstimmung gesichert werden, dass man eine solche Satzung (sie ist quasi die Verfassung des Vereins) haben will.

Unter dem Gesichtspunkt "ich will ein Business machen" und möglichst auch "ich will der Chef davon sein und bleiben" wird man sicher eine andere Rechtsform anstreben müssen. Ob man bei lediglich 60 Interessenten, die man allein nicht zu bedienen schafft, dann in der Lage ist, auch nur freie Mitarbeiter angemessen zu honorieren, ist eine kritische Frage. Man braucht Räume, Instrumente, Energiekosten, Raumpflege usw usw usw ... ... ...

Gruß, Rolf
 
Wie wäre es mit Kooperation mehrerer Musiker? So kenne ich das hier im Kollegenkreis: 3 Klavierlehrerinnen, jede für sich selbstständig, aber sie "teilen " quasi die Schüler untereinander auf. D.h. hat eine Lehrerin eine Anfrage, sie ist aber voll, so wird der Schüler an die nächste weitergereicht.
Vertretung mache ich schon mal (als vierte im Bunde, bin die Freundin einer der Klavierlehrerinnen und im Normalfall aus Zeitgründen ohne eigene feste Schüler) oder eine der anderen beiden Klavierlehrerinnen.
 
Zusätzlich zu IHK usw. würde ich einen Steuerberater fragen. Wegen der umfangreichen Bürokratie, speziell halt in Sachen Steuern (Umsatzsteuer, Steuererklärung usw.), aber auch allgemein sonst (z,B. Rechtsform der Firma, falls du eine solche gründest, mit jeweiligen steuerlichen Auswirkungen).
Wenn du die Leute als Angestellte einstellst, mußt du korrekte Lohnabrechnungen machen. Nicht so einfach, machen Steuerberater-Büros oft ebenfalls.
In Sachen Steuern ruhig das Finanzamt direkt fragen. Im allgemeinen sind die Leute dort hilfsbereit und sagen dir, was du wie richtig machst.
Wenn es eine Firma werden soll, mußt du nicht zwingend eine Gesellschaft gründen. Gewerbe anmelden reicht.
Auf jeden Fall viel Erfolg!
 
Hallo zusammen,
schon mal vielen Dank für die Anregungen!

Ich unterrichte bereits seit vielen Jahren, ohne je ein Gewerbe angemeldet zu haben: Der Musiklehrer ist ja ein freier Beruf. Die Frage dazu: Muß ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich Personal einstelle oder kann ich das als Freiberufler „einfach so“?

Zum e.V.: Wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll, darf er nicht zum Ziel haben, Gewinn zu erzielen, sondern muß den Ertrag zum größten Teil dem Verein zuführen, der das Geld wiederum nur für den Verein (z.B. Instrumente) ausgeben darf. Selbst wenn ich mir als Geschäftsführer eine relativ hohe Summe „zugestehe“, so komme ich doch nicht an das restliche Geld heran, oder irre ich mich da?:confused:

Die Idee einer Kooperation klingt gut, setzt aber eine gewachsene Freundschaft unter den Musiklehrern voraus. Die Klavierlehrer, die ich kenne, haben allerdings eher Konkurrenzdenken. Wird also nix. Zudem stehe ich auf dem Standpunkt, dass ich für meine Werbearbeit auch honoriert werden sollte.

Ich habe ein bisschen Angst davor, jemanden fest anzustellen, weil ich nicht weiß, ob ich auf Dauer genügend Schüler haben werde. Die Frage: Wie sieht es mit Honorarverträgen aus?

Ihr seht, weitere tausend Fragen! Und weiterhin null Ahnung!

Maddin
 
Ich unterrichte bereits seit vielen Jahren, ohne je ein Gewerbe angemeldet zu haben: Der Musiklehrer ist ja ein freier Beruf. Die Frage dazu: Muß ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich Personal einstelle oder kann ich das als Freiberufler „einfach so“?

Zum e.V.: Wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll, darf er nicht zum Ziel haben, Gewinn zu erzielen, sondern muß den Ertrag zum größten Teil dem Verein zuführen, der das Geld wiederum nur für den Verein (z.B. Instrumente) ausgeben darf. Selbst wenn ich mir als Geschäftsführer eine relativ hohe Summe „zugestehe“, so komme ich doch nicht an das restliche Geld heran, oder irre ich mich da?:confused:

Die Idee einer Kooperation klingt gut, setzt aber eine gewachsene Freundschaft unter den Musiklehrern voraus. Die Klavierlehrer, die ich kenne, haben allerdings eher Konkurrenzdenken. Wird also nix. Zudem stehe ich auf dem Standpunkt, dass ich für meine Werbearbeit auch honoriert werden sollte.

Ich habe ein bisschen Angst davor, jemanden fest anzustellen, weil ich nicht weiß, ob ich auf Dauer genügend Schüler haben werde. Die Frage: Wie sieht es mit Honorarverträgen aus?

Ihr seht, weitere tausend Fragen! Und weiterhin null Ahnung!

Maddin

Guten Morgen Maddin,

1. Als Freiberufler musst du kein Gewerbe anmelden. Du musst nur eine steuerliche Anmeldung beim Finananamt einreichen. Dafür gibt es extra Formulare. (Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit)

2. e.V. : Das siehst du richtig......aber auch bei der "relativ hohen" Summe deines evtl. Gehalts gibt es Grenzen. Es muss angemessen sein. Ferner ist eine Körperschaftsteuererklärung einzureichen bzw. eine Freistellung hierfür zu beantragen. Alles etwas komplizierter.

3. Honorarbasis kannst du natürlich vereinbaren, ist also kein Problem, wenn du niemanden fest einstellen möchtest.

Vielleicht konnte ich ja ein bisschen Licht ins Dunkle bringen. :p

Gruß Die3
 

Hallo!

Danke, Die3!

Das hilft!

Den Beitrag zu den Honorarverträgen find ich interessant.
Sämtliche negativen Argumente der Arbeitnehmerseite sind dann wohl positive Argumente der Arbeitgeberseite!? :wink:

Maddin
 
Hallo!

Danke, Die3!

Das hilft!

Den Beitrag zu den Honorarverträgen find ich interessant.
Sämtliche negativen Argumente der Arbeitnehmerseite sind dann wohl positive Argumente der Arbeitgeberseite!? :wink:

Maddin

So ist halt das Leben, des einen Leid, des anderen Freud. :D

Ich persönlich versuche einen akzeptablen Mittelweg zu finden.

Schönen Sonntag noch.
Gruß Die3
 
Nun - ich hätte weder Zeit noch Nerven für soviel Organisatorisches. Wenn ich als Freiberufler Unterstützung brauche, dann gebe ich einfach einem anderen Freiberufler oder Selbständigen ab und an mal einen Auftrag und bezahle ihm dann gegen eine Rechnung das Honorar. Das geht aber nur, wenn der Auftragnehmer eben auch Freiberufler ist.

Wie Fabian schon schreibt - wichtig ist, das Du das Zepter in der Hand behälst...
Ein Verein ist sicher eher für einen Chor oder so geeignet, an Deiner Stelle würde ich als Einzelunternehmer starten und Aufträge zum Unterrichten vergeben. Das ist am Einfachsten.
Alles Gute
Kat
 
Moin!

Meinen Steuerberater werde ich noch fragen, die haben allerdings keine Ahnung von einer Musikschule. Dann werde ich noch meine Schwägerin fragen, die ist Anwältin für Arbeitsrecht. Aber auch die hat keine Ahnung von Musikschule.

:tuba:

Mich interessieren spezielle Fragestellungen:

Wie komme ich an gute Leute ran, die nicht nach 2 Jahren Adieu sagen, weil sie auf einem Kreuzfahrtschiff ein Engagement haben?

Wieviel bezahl ich denen?

Was darf ich bei einem Bewerbungsgespräch fragen, was nicht?

Mir ist klar, daß gerade Antworten rund ums Geld sensibel sind. Deshalb könnt Ihr mir ja eine PN schicken, wenn Ihr wollt!

Maddin
 
Meinen Steuerberater werde ich noch fragen,
Dann frag' den mal nach der steuerlichen Sonderbehandlung des Teils der Musikschulfläche, der zur Archivierung der Geschäftsunterlagen (10 Jahre?) benötigt wird. Hört sich lächerlich an, aber letztens platzte der Musikschulinhaber aus diesem Gund mit Zollstock in den Unterricht und meinte noch, dass es nicht nur um den Regalmeter geht, den ein paar Leitzordner benötigen sondern... irgendeine SPitzfindigkeit...
 
Dann frag' den mal nach der steuerlichen Sonderbehandlung des Teils der Musikschulfläche, der zur Archivierung der Geschäftsunterlagen (10 Jahre?) benötigt wird. Hört sich lächerlich an, aber letztens platzte der Musikschulinhaber aus diesem Gund mit Zollstock in den Unterricht und meinte noch, dass es nicht nur um den Regalmeter geht, den ein paar Leitzordner benötigen sondern... irgendeine SPitzfindigkeit...

Hallo Stuemperle,

dabei geht es eher um die Bewertung der Rückstellung zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Da hierfür, wenn man Bilanziert eine Rückstellung in der Bilanz einzustellen ist. Einen anderen steuerlichen Grund dafür sehe ich jetzt nicht.
Aber dafür muss man nicht in den Unterricht reinplatzen. :shock:

Gruß
 
Moin Maddin,

bin über Deine Zeilen gestolpert, weil ich in ähnlicher Situation bin.
Baue gerade eine Musikschule auf ...

Ob man Kollegen freie Mitarbeit anbietet oder festanstellt, oder sich
als Kollegen-Gemeinschaft zusammentut: Mehrere Musiker bilden eine
Interessensgemeinschaft, die verpflichtet ist, Prozente an die KSK
abzuführen (auch wenn jemand bereits in der KSK ist), die liegen z.Z.
um die 4 %. Der DTKV setzt sich verstärkt dafür ein, dass das in Zukunft
wegfallen soll, soweit sind sie aber noch nicht.

Wichtigster "Partner" in der Existenzgründung ist ein/e Steuerberater/in,
auch in Vertragsfragen

Wenn man dann durch den Dschungel gefunden hat, machts Spaß

viel Erfolg und Grüße aus Hamburg
Gabi
 

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