Freiberuflicher Klavierleher, Mindestlohn?

T

teacher

Dabei seit
17. Feb. 2010
Beiträge
23
Reaktionen
0
Hallo,

muss in Deutschland ein freiberuflicher Klavierlehrer von seinem Auftraggeber ein Mindesthonorar bekommen oder kann der Freiberufler auch für z.B.: 5,- Euro in der Stunde arbeiten, wenn er das möchte?
Er ist nicht in einer Schule angestellt sondern arbeitet auf eingene Rechnung.
mfg
 
Hallo teacher,

ich würd ja gern antworten, aber ich versteh die Frage nicht. Bzw.: So allgemein lässt sich nicht sagen, ob ein „freiberuflicher“ (du meinst selbständiger) Klavierlehrer für 5 Euro arbeiten darf oder nicht. Es gibt Konstellationen, da darf er, und es gibt Konstellationen, da darf er nicht.

Ich nehme mal nicht an, dass du ein selbständiger Klavierlehrer an einer Klavierschule bist, der aus altruistischen Gründen für 5 Euro arbeiten will.

Also, wo isses Problem?

Liebe Grüße,
Nuri
 
Soweit ich weiß. gibt es keinerlei Vorschriften über ein Mindesthonorar für Freiberufler. Wer aber in die Kategorie "Künstler" gehört und sich über die Künstersozialkasse krankenversichern möchte, muß einen Nachweis erbringen, daß er ein bestimmtes Einkommen mit seiner künstlerischen Tätigkeit erreicht, aber das ist wohl nicht das Mindesteinkommen, das du meinst.

Einen gesetzlichen Mindestlohn für freiberufliche Klavierlehrer kann es schon deswegen nicht geben, weil die keinen Lohn beziehen sondern Honorar. Soweit ich weiß, gehören selbstständige Klavierlehrer durchaus zu den Freiberuflern.

Nuri, gib doch mal ein konkretes Beispie, wann ein Mindesthonorar für Klavierlehrer gilt.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Guendola,

natürlich ist ein selbständiger Klavierlehrer in der Regel auch ein Freiberufler, aber selbständig und freiberuflich ist nicht dasselbe, und ob jemand einen freien Beruf ausübt, ist für teachers Frage nicht relevant, ob der Betreffende selbständig ist oder Arbeitnehmer schon eher.


Nuri, gib doch mal ein konkretes Beispie, wann ein Mindesthonorar für Klavierlehrer gilt.

Nie. Es gibt kein gesetzliches Mindesthonorar für Klavierlehrer. Letzteres würde voraussetzen, dass entweder eine Tarifbindung besteht (für den angestellten Klavierlehrer) oder eine Gebührenordnung (für den Selbständigen). Beides existiert nicht. Im Grunde ist ein Klavierlehrer also frei darin, welche Vergütung er vereinbart. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass teacher liebend gerne für 5 Euro die Stunde arbeiten möchte und wissen will, ob er das darf. Wenn das so gemeint war: Er darf. Wenn der Hintergrund aber ein anderer ist, darf er – je nachdem, was er will – möglicherweise auch nicht.

Gut, dann nenn ich mal Beispiele:

a) Der ganz auf eigene Faust unterrichtende Klavierlehrer XY hat einen armen Kerl als Schüler, dem er sagt: „Komm, gib mir 5 Euro die Stunde, das reicht“.

- Völlig erlaubt.


b) Klavierlehrer XY arbeitet als selbständiger Klavierlehrer in einer Musikschule. Der Inhaber der Musikschule hat – weil er keinen internen Preiskampf wünscht – mit den dort unterrichtenden Klavierlehrern Rahmenverträge geschlossen, wonach der Unterricht für 18,50 Euro die Stunde anzubieten ist. Klavierlehrer XY unterrichtet in dieser Musikschule einen armen Kerl, dem er sagt … (siehe oben).

- Das wäre vertrags- und damit gesetzwidrig.


c) Der ganz auf eigene Faust arbeitende Klavierlehrer XY meint, die Welt wäre eine bessere, wenn jeder Klavier spiele. Da er auch zum Leben nicht viel braucht, unterrichtet er grundsätzlich für 5 Euro.

- Ganz legal, keine Frage.


d) Der reichlich mit finanziellen Rücklagen ausgestattete Klavierlehrer XY betreibt eine Klavierschule und beschließt, sich endlich die lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Zwar zahlt er den für ihn arbeitenden Klavierlehrern 20 Euro pro Stunde, die Schüler selbst bezahlen jedoch nur 5 Euro, und zwar so lange, bis dem letzten Mitbewerber die Puste ausgegangen ist. Und dann – hihi – kann er Preise nehmen, bei denen es sich so richtig lohnt.

- Uuuuuh! Unlauterer Wettbewerb und so …


e) Klavierlehrer XY gründet eine Musikschule. Andere Klavierlehrer sollen auf Honorarbasis mitarbeiten. Weil aber Klavierlehrer XY das Kostenrisiko nicht kalkulieren kann, sich die getätigten Anschaffungen erst amortisieren müssen, auch ein bisschen Gewinn für ihn noch hängen bleiben soll, beschließt XY, das Honorar für die auf Honorarbasis arbeitenden Klavierlehrer möglichst gering zu halten. So hält er es denn, und selbst für 5 Euro die Stunde findet sich noch Leute, die gerade von der Uni kommen und dringend etwas suchen.

- Keine Ahnung, was ein auf Honorarbasis arbeitender Klavierlehrer in einer Musikschule üblicherweise so verdient. Nehmen wir mal an, der Durchschnittsverdienst läge bundesweit so bei – öööh – ... Sagen wir einfach mal 20 Euro, weil sich’s gut rechnet. Damit wäre der Durchschnittsverdienst eines auf Honorarbasis arbeitenden Klavierlehrers viermal so hoch (auf jeden Fall aber mehr als 2,5 mal so hoch) wie der Verdienst der Klavierlehrer von XY. Eine solche Differenz zwischen Durchschnittshonorar und tatsächlichem Honorar begründet nach ständiger Rechtsprechung die Vermutung eines wucherischen Rechtsgeschäftes. Und letzteres ist rechtswidrig.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Solang Klavierlehrer XY friedlich mit seinen Honorarkräften zusammenarbeitet, wird ihm niemand einen Strick daraus drehen. Danach schon. Denn die Honorarkraft hat Schadensersatzansprüche und die bestehen in der Differenz zwischen Wucherlohn und Durchschnittslohn. Klavierlehrer XY muss also im schlimmsten Fall 15 Euro pro Stunde nachzahlen, für den Zeitraum, in dem noch keine Verjährung eingetreten ist, also für maximal 3 bis 4 Jahre.


Teacher, nun weiß ich nicht, ob es dir bei deiner Frage um a), b), c), d) oder e) geht, um ganz etwas anderes oder nur darum, wieweit einem Klavierlehrer das Honorar vorgegeben ist.

Variante e) ist übrigens verdammt gefährlich, es sei denn, man kalkuliert die Kosten vorsorglich mit ein.

Ich hoffe, ihr könnt damit etwas anfangen.

Liebe Grüße,
Nuri
 
Es handelt sich um einen freiberuflichen Klavierlehrer, der nicht angestellt ist und für einen privaten Musiklehrer ein paar Schüler unterrichtet.
Dafür bekommt er 5,- Euro je Unterrichts-Stunde.
Ohne KSK oder ähnliches.
Auf Grund einer Krankheit kann er nicht immer regelmäßig arbeiten und müßte auch Unterhalt zahlen, wenn er mehr verdienen würde.
Die Krankheit ist aber bestätigt.
Kann der Richter dann annehmen, wenn der Lehrer angenommen 9 Schüler betreut, dass ihm auch ein Mindesthonorar zusteht?
Sagen wir mal 40,- Euro je schüler im Monat?

mfg
 
Wusst ich doch, dass sich eine konkrete Frage schneller beantworten lässt :rolleyes:

Dass dein Mitarbeiter gesundheitliche Probleme hat, und nur wenige Schüler unterrichtet, ändert nichts.

Dass er nur 5 Euro pro Stunde verdienen will, weil er sonst Unterhalt zahlen muss (was er nicht will), ändert alles. Dann nämlich nutzt du mit dem geringen Honorar ja nicht seine Situation aus (keine Stelle o. ä.), sondern ihr trefft eine Einigung, die den beiderseitigen Interessen entspricht. Alles klar also, sofern er im Falle eines Falles seine Intentionen nicht abstreitet (z.B. weil sich absichtlich um Unterhaltsverpflichtungen drücken auch ein bisschen strafbar sein könnte ;) ).

Deswegen:
- entweder sein lassen,
- oder auf gegenseitige Fairness vertrauen
- oder ein Honorar zahlen, dass wenigsten ansatzweise noch okay sein könnte, zur Not eben für weniger Stunden, wenn er nicht zu viel verdienen will.
 
teacher, verstehe ich das zu später Stunde hier richtig:

Du kennst einen privaten Musiklehrer, der einem Klavierlehrer pro Unterrichtsstunde 5 Euro bezahlt?

Dies ist einfach unanständig und eklig von dem privaten Musiklehrer. Thema beendet. Juristische Fragen sind da vollkommen egal.

LG,
Hasenbein
 
@hasenbein: Exakt. Plus ist es empörenswert von dem Klavierlehrer für € 5,- die Stunde zu arbeiten.
Anererseits scheinen sich da aber zwei gefunden zu haben... (Mein Ding isses nicht.)
 
@teacher: Offen gesagt hat das Ganze eine extrem befremdliche Note.
Jemand, der sich aus wie auch immer gearteten persönlichen Gründen dermaßen finanziell limitiert und für so geringes Honorar arbeitet - ja, ich frage mich: wie sieht wohl dessen Unterricht aus?
 
Offenbar ist es dem Klavierlehrer, der nur 5 Euro bekommt, wichtig, zu unterrichten. Aber wahrscheinlich mehr für sich persönlich als zum Gelderwerb.

Am meisten stört mich das Verhalten des privaten KL, der diesen angestellt hat- was der wohl nimmt für eine Stunde?:confused: Vermutlich saniert er sich an der Not seines Kollegen.:(
 

Am meisten stört mich das Verhalten des privaten KL, der diesen angestellt hat- was der wohl nimmt für eine Stunde?:confused: Vermutlich saniert er sich an der Not seines Kollegen.:(

Gelegenheiten werden immer von jemandem ergriffen. Man darf sie garnicht erst schaffen! Entweder ist der Hilfslehrer bescheuert oder er will seinem Auftragsgeber eins auswischen (und sucht nach rechtlichen Möglichkeiten), beides wäre schlimm.
 
Nun,die Vermutung liegt ja nahe das es eine gemeinsame Absprache zwischen dem *angestellten* Klavierlehrer und seinem Auftraggeber ist.Da wird wohl die Differenz zwischen den angegebenen 5€ und dem tatsächlichen Betrag anders abgehandelt.
Hier war ja die Frage ob ein Richter diese Kröte schluckt.

Zur Entziehung der Unterhaltsverpflichtung habe ich eine Meinung..die behalte ich aber für mich.
:cool:
 

Zurück
Top Bottom