Bei manchen Händlern gerne so unverbindlich (Kaufvertrag vs. schlauen "Kaufantrag" o.ä.), dass die gesetzlichen Zeiträume zur Preisbindung dann leiderleider <krokodilstränchen> gaaanz knapp verfehlt werden, und man dann irrevokabel die nächste Preiserhöhung um z.B. 12% gleich mal mit aufs Auge gedrückt bekommt. Warum? Weil man's kann, weil ja der Kunde Klavierspieler ist..., sogar, tjoa, Neuflügelkäufer, und also verdachtsweise sehr wohlhabend...
Wenn sowas passiert, sollte man sich mal die Lieferpapiere mitsamt der Seriennummer zeigen lassen. Nicht, dass der Händler schon früh beliefert wurde, und dann erst mal gepflegt abwartete, bis er das zum damals noch alten Preis angelieferte Instrument nun preiserhöht an den Kunden huldvoll "herausreichen" kann ...