Definition Neuinstrument

B

Bechi

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Hallo zusammen,

ich erwerbe gerade ein W.Hoffmann P120 als Neuinstrument- der Preis entsprechend. Auf Nachfrage hat sich herausgestellt das meins ca in 2020 gefertigt wurden aber seit Juli beim Händler in Frankfurt steht.(Storno beim Altkunden)
Neuwagen verlieren ihren Status „neu“ sobald die Reifen die Straße „ berühren“ wie sieht es hier bei Klavieren aus- ab wann muss ein junges Klavier als gebraucht auch deklariert werden?
Lieben Dank an euch🤗
 
Sobald es die Lieferkette verlässt, also die Füße den Boden des Käufers berühren, würde ich meinen.
Stornierte Autos stehen mit Sicherheit auch über Monate (Jahre?) als Neuwagen bei den Autohändlern rum.
 
Anders als Neuwagen, die dann unbewegt auf irgendwelchen Halden und Flugplätzen rumstehen, wird ein neues Klavier direkt nach der Fertigung regelmäßig gewartet und gespielt. Erstmal natürlich beim Händler im Laden oder beim Hersteller im Auswahlsaal. Aber das schadet nicht, weil akustische Musikinstrumente einige Zeit brauchen, bis sie sich gesetzt haben.

Bei Gitarren beginnt man bei der Herstellung inzwischen schon mit künstlicher (thermischer) Alterung, weil ein Neuinstrument nicht unbedingt sofort gut klingt.
 
Das beantwortet die Frage nicht: Aber wenn ein Instrument nicht "fabrikneu" im Sinne von "gestern fertiggeworden" ist, kann das ein Vorteil sein. Es dünstet weniger Dämpfe und Gerüche aus, und die ganzen Teile haben Zeit, sich in ihrer Position anzupassen. Holz arbeitet ja, Saiten verziehen sich, wenn sie neu aufgezogen wurden etc. - Ich denke, bei einem Instrument, was wenige Jahre alt ist, kann man gut einschätzen, wie es sich verhält, während ein sehr neues sich noch stärker verändern könnte. Aber das ist nur Viertelwissen, da sollen sich ggf. nochmal die hiesigen Klavierbauer und -Stimmer äußern, z.B. @Henry und @Klavierbaumeister
 
... hier bei Klavieren aus- ab wann muss ein junges Klavier als gebraucht auch deklariert werden?

Ich gehe mal von DL aus da ist im BGB definiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verkaufszustand

"Die herrschende Meinung geht von einer gebrauchten Sache aus, wenn sie von einem Dritten oder dem Verkäufer bereits bestimmungsgemäß gebraucht wurde."

Also würde ich sagen wenn es außer zur Vorführung schon "richtig" im Gebrauch war.
 
Mal unabhängig von der juristischen Definition: Wie würde jemand ein Juli 2020 fertiggestelltes Klavier beurteilen, wenn es im Jahr 2119 zum Verkauf steht (natürlich gebraucht und überholt), jemand die Originalrechnung von Ende 2020 vorlegt: War das Instrument zu dem Zeitpunkt noch "neu"?

Das ist nämlich, wo der Autovergleich fehl geht, denn so ein den Elementen ausgesetztes Verschleißteil wird üblicherweise nach ein paar Jahren verschrottet. Wenn mein Smartphone (Nutzungsdauer durchschnittlich zwei Jahre) mit halb geladenem Akku drei Monate beim Händler rumgelegen hat, ist es dann noch neu?

Tja, gar nicht so einfach zu beantworten. ;-)
 
Ende 2020 kann ein Händler ein im Juli 2020 hergestelltes Klavier ganz legal als Neu verkaufen, sofern dieses nicht im Gebrauch war. Da das benannt Klavier wohl nur beim Händler stand ist es per Defintion Neuware. Daher kann man auch 2119 mit oder ohne Rechnung zu recht behaupten ein Klavier aus erster Hand anzubieten.
 
Ich glaube mich an ein Gerichtsurteil zu erinnern, wonach Klaviere bis zu 10 Jahre noch als neu verkauft werden dürfen.
Hochwertige Klaviere stehen oft einige Jahre. Und werden dabei immer besser.
 
Was bedeutet denn "storniert" in diesem Zusammenhang?
Wenn das Klavier zunächst zum Kunden ausgeliefert und später zurückgenommen wurde, wäre es für mich kein Neukauf. Unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Abnutzung.
Wenn die Stornierung zwischen Bestellung und Auslieferung ab Werk erfolgte und das Instrument mangels eigener Stornomöglichkeit vom Händler ans Lager genommen wurde, könnte man ggfs. in Richtung "Ausstellungsstück" argumentieren, sofern das bei Klavieren üblich ist.
 

Vielen Dank euch schon einmal für die ausführlichen und vielen Antworten! Er scheint wirklich nicht ganz einfach zu sein! Inzwischen habe ich mein Instrument erhalten und freu mich riesig. Allerdings hatte es bereits als es geliefert wurde eine kleine abgeplatzte Stelle am Deckelscharnier und beim Schrift Aufzug made in Germany hat das e bei made gefehlt.


Jetzt drängt sich mir der Eindruck auf, dass es eventuell doch schon in Benutzung war und vielleicht bei einem anderen Kunden Stand wie ihr hier auch schon beschrieben hattet. Kennt ihr Möglichkeiten zu überprüfen ob es bereits bei einem Kunden stand beziehungsweise ausgeliefert wurde? es handelt sich um ein W. Hoffmann P 120, eine online Registrierung des Instrumentes gibt es bei Beilstein noch nicht – man kann nur die Garantiekarte hinschicken. Aber darüber erfahre ich ja auch nicht ob hier bereits eine Garantiekarte verschickt wurde.
Vielen Dank für eure Antworten – ich gehe jetzt einmal Klavierspielen:011:
 
Auf einem W. Hoffmann P 120 gibt es einen Schriftzug mit "Made in Germany"? Wirklich? Und das Instrument hast Du im Geschäft in der Eschersheimer Landstraße erworben?
 
Ich hatte ein P126. An ein „made in germany“ kann ich mich nicht erinnern. Diese Klaviere werden ja auch nicht in Deutschland hergestellt.....

Lackabplatzer und fehlende Schriftzüge würden mich aber prinzipiell an „Neuware“ absolut zweifeln lassen. Zudem hat es ja Beschädigungen, was ich persönlich auf jeden Fall nur mit einer angemessenen Preisreduktion kaufen würde, wenn überhaupt!

Aber sowas muss man dann natürlich zwingend VOR Abschluss des Kaufvertrages aushandeln, nicht hinterher versuchen den Kaufpreis zu drücken! :010:
 
W. Hoffmann wird seit mindestens 2001 in Tschechien produziert, vielleicht sogar schon noch länger.
 
Also entschuldigt mich erst einmal ... Made By Bechstein sollte es heißen... Mhhh ich werde eure Hinweise einmal nehmen und den Händler damit Konfrontieren... mal sehen was er sagt...danke euch für eure vielen Tipps!
 
Stell doch Bilder von deinem Klavier hier ein.
 

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