Bitte mal anschauen, benötigen Hilfe

Welches Material nimmst Du für Dachanschlüsse o.ä.?
Früher durfte man Blei verwenden.
Ich nehme meistens Zink, Kupfer oder Bitumen. Blei wird eher im norddeutschen Raum verwendet.
Aber auch Blei verwende ich ständig, zum Beispiel für Schürzen. Also: Auch heute darf man Blei verwenden und tut dies auch in großen Mengen.
Natürlich gibt es im Dachbau einiges an Materialien, die man heute nicht mehr verwenden darf, wie z.B. Teer oder Asbest. Die Regelungen für alte Dächer ähneln denen für alte Instrumente: Hirnrissig, bekloppt und vor allem sauteuer. Viele Dächer oder ganze Gebäude werden nur aus diesem Grund nicht saniert.
Hast du mal daran gedacht, dass es illegale Elfenbeinhändler geben kann, die den Handel mit frisch geraubtem Elfenbein durch historische Flügel tarnen?
Macht selbst für Kriminelle wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn.
Das ist genau der Blödsinn: Für jeden Sch... eine Genehmigung, aber jeder faselt von Demokratieabbau.
Jeder Depp darf sich im Baumarkt ne Kettensäge holen und diese benutzen. Ein Dachdecker, Zimmermann oder Forstwirt, also Leute, die das von der Pike auf gelernt haben, müssen einen Kettensägeschein machen. Und einen Winkelschleiferschein bräuchte ich eigentlich auch. Neue Dachpappe darf ich transportieren, für einen Abschnitt dieser Pappe bräuchte ich einen Nachweis oder einen Schein. Alles Quatsch mit Soße.
Ich mag Soße, aber nicht jeden Quatsch. Also lasse ich das mit dem Quatsch.
Die EU-Verordnung sieht vor, dass man mit solchen Belägen Reparaturen durchführen kann.
Daran sieht man, wie extrem hirnfrei diese Verordnung ist.
 
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Soweit ich informiert bin, muss für solches Reparatur Elfenbein ebenfalls eine Vermarktungsgenehmigung vorliegen. Macht ja auch Sinn. Da man aber die alten Beläge entfernt hat, weil es dafür ja keine Vermarktungsgenehmigung gibt, darf man sie auch nicht als Reparatur Material nehmen.

Korrekt. Auf der Website des österreichischen Umweltministeriums https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel/recht/elfenbein.html heißt es dazu:

"Der kommerzielle Handel mit Elefanten-Rohelfenbein ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann eine Bescheinigung ausgestellt werden, wenn das Rohelfenbein ausschließlich und nachweislich zur Reparatur von Musikinstrumenten oder Antiquitäten verwendet wird."

Nimmt man es wörtlich, muss man für Reparatur sogar Rohelfenbein nehmen und nicht bereits verarbeitetes.
 
Ein Blick in den Piano Atlas zeigt aber, wie viele Hersteller es gegeben hat. Viele von denen haben schöne Instrumente gebaut, die auch heute noch erhaltenswert wären.

Das betrachte ich mal als Grauzone. Für die meisten, auch durchaus obskuren, Hersteller gibt es Listen anhand derer man mit der Seriennummer das Baujahr feststellen kann. Vermutlich wird man dann für einen solchen Flügel auch ein Gutachten eines Klavierbauers akzeptieren, wenn darin steht, dass der Belag aller Wahrscheinlichkeit nach auch aus dieser Zeit stammt.
 
Der innereuropäische Handel von Musikinstrumenten mit Elfenbein ist nur gestattet, wenn das Elfenbein nachweislich aus der Zeit vor 1947 stammte und dieses nach 1947 nicht mehr verändert wurde.
Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 und Antiquitäten, die vor dem 03.03.1947 hergestellt wurden und vor allem für Museen vorgesehen sind. Diese dürfen mit entsprechenden Genehmigungen auch weiterhin gehandelt werden.
 
Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 (…) Diese dürfen mit entsprechenden Genehmigungen auch weiterhin gehandelt werden.

So habe ich es verstanden und vermutet. Und daher braucht mein Bechstein eine Genehmigung, damit mein Sohn irgendwann keinen Ärger bekommt.
Also muss ich für meinen Bechstein, Baujahr 1904, eine Bescheinigung beschaffen (weil mein Sohn ohne diese den Flügel nach meinem Ableben nicht verkaufen könnte)?
 
So habe ich es verstanden und vermutet. Und daher braucht mein Bechstein eine Genehmigung, damit mein Sohn irgendwann keinen Ärger bekommt.

Wenn mein Mittlerer mal aus zieht, muß ich ihm sogar sein Klavier geben.

Verbleibt es bei mir, ist es eine Überlassung seinerseits, was da strafrechtlich relevant wäre, da es als Überlassung gelte.

Mein Bub muß also sogar sein Klavier mitnehmen so er auszieht. (hab mich da beim RA kundig gemacht)
 
Was man für die Musikinstrumentenbescheiniung braucht kann man hier nachlesen (und dort das Antragsformular 221 runterladen).


Den Antrag kann man auch online stellen.

 

Huch :-D
Ich lass es mal so stehen.
Ok, 500 Tonnen ist aber auch ne andere Hausnummer. Wusste gar nicht, dass Notre-Dame ein Bleidach hatte.
Ansonsten: Auch bei Zink oder Kupfer werden genauso wie bei Blei Ionen mit dem Abwasser mitgenommen. Es gibt unterschiedliche Grenzwerte und Regelungen, je nach Bundesland, ab welcher Dachgröße das Abwasser gereinigt werden muss/sollte. Grenzwerte sind für Kupfer und Blei gleich, Zink darf mehr verschmutzen. Bis 50 m² gibt es meines Wissens keine Regelungen.
Bei einem Dach wie dem Notre Dame würde es vermutlich mit jeder Metalldeckung Probleme geben, wobei "Bleivergiftung" den Leuten halt geläufiger ist und schneller für Aufruhr sorgt. Das andere wissen die wenigsten...schließlich sind die Trinkwasserleitungen ja auch aus Kupfer, kann also gar nicht gefährlich sein.
 
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Da mal eine Frage: Als in dieser Beziehung völlig unwissender, wie kann ich denn wissen, ob ich eventuell ein Instrument mit Elfenbein kaufe, erbe, geschenkt bekomme? Müsste ich dann im Zweifelsfall immer ein Gutachten einholen?
(Ach, und bin ich als Käufer eigentlich auch strafrechtlich belangbar oder nur der Verkäufer?)
 
"In einer im Januar 2021 abgegebenen Stellungnahme schätzt der Hohe Rat für öffentliche Gesundheit, dass allein das aus 1326 Platten bestehende Dach von Notre-Dame etwa 21 Kilogramm Blei pro Jahr im Abflusswasser ausstoßen würde."
Ja, aber das würde halt mit Kupfer oder Zink auch passieren.
In München gib es z.B. eine Verordnung zur Vorreinigung für das Sickerwasser von Metalldächern. Sowas gibt es in Paris offensichtlich nicht.
Interessant dabei ist, dass hier in Berlin das Regenwasser an die Kanalisation angeschlossen sein muss, in München ist das grundsätzlich verboten.
 

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