Bitte mal anschauen, benötigen Hilfe

Das nicht, aber davon, dass sich der Staat auf diese Art etwas SICHERT, kann keine Rede sein. Der Staat bietet dadurch höchstens einen Anreiz. Und wenn es um Milliarden geht, lasse ich mich erst einmal von Anwälten beraten.
ich denke, dass war ja auch, bei diesem Maß an Übertreibung, schon zu erkennen, dass das von mir nicht 100%ig ernst gemeint war....
 
Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen!

"Also der Handel mit Waren aus Elfenbein, die nach dem Jahr 1947 in der Europäischen Union gebaut sind, ist ganz verboten!!!

Abgesehen vom grausamen Deutsch ist der Artikel auf dieser Seite selbst schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, also 2014, sachlich falsch. Und seit Januar 2022 hat sich die gesetzliche Situation noch einmal heftigst verändert.

Richtig hingegen ist, dass der Handel mit Elfenbein unter die Hoheit der Zollfahndung fällt - und die gehen nur möglichen Vergehen nach die auch im Geltungsbereich des Strafrechts angesiedelt sind, somit Haftstrafen durchaus möglich sind.
 
Richtig hingegen ist, dass der Handel mit Elfenbein unter die Hoheit der Zollfahndung fällt - und die gehen nur möglichen Vergehen nach die auch im Geltungsbereich des Strafrechts angesiedelt sind, somit Haftstrafen durchaus möglich sind.
Grundsätzlich möglich, wenn es um das (etwas übergeordnete) Thema illegaler Elfenbeintransfer geht, ja. Aber darunter fällt ja auch zB gewerbsmäßiger Schmuggel von Rohelfenbein.
Bei den bekannten Fällen, wo ein Instrument beim Grenzübertritt aufgefallen ist, war immer nur von Beschlagnahmung die Rede, nicht von Haft. Und bei einer Erbschaft hat der 'Täter' ja nicht einmal einen Auftrag gegeben oder war auf andere Weise aktiv.
 
Es scheint notwendig zu sein, nochmals darauf hinzuweisen, dass es in der aktuellen EU-weiten Gesetzeslage ausschließlich um Instrumente geht, die nach 1975 mit Elfenbeinklaviatur gefertigt und ausgeliefert wurden. Alles andere ist genehmigungsfähig und ein entsprechender Antrag ist auch für den unbedarftesten Laien keine unüberwindbare Hürde. In Deutschland füllt man ein kurzes Formular aus, sowie ich es hier gepostet habe, fügt Fotos und eine Herstellerbescheinigung bei, zahlt 35 EUR und dann ist das Thema gegessen, auch für nachfolgende Besitzer, weil die Bescheinigung, anders als in Österreich, nicht personengebunden ist. Den Antrag reicht man beim Umweltderzernat des jeweiligen Landkreises ein.

Wie das in Österreich aussieht, werde ich in den nächsten Tagen herausfinden, wenn ich meine zwei Bechsteine aus 1861 und 1900 sowie die zwei Bösis aus 1967 und 1973 verkehrsfähig machen werde. Ich gehe nicht davon aus, dass ich dazu noch ein Studium der Raketenchirurgie durchlaufen muss.
 
Seriennummer sollte ausreichen. Die Originalrechnung aus 1900 ist bei 5 anderen Vorbesitzern und evtl. Archivbrand beim Hersteller, etc. wohl nicht mehr aufzutreiben.
 
Ich hatte eher vermutet, dass ich (mittels Kaufvertrag oder Rechnung) beweisen muss, dass das Instrument mir gehört.
 
Ich hatte eher vermutet, dass ich (mittels Kaufvertrag oder Rechnung) beweisen muss, dass das Instrument mir gehört.
Ich glaube, das ist Firmen wie Bechstein oder Ibach egal. Du zahlst Geld dafür und bekommst eine Information.

Wichtig ist eine Bestätigung von der Firma, dass das Instrument damals mit Elfenbein ausgeliefert wurde. Es könnte ja ein Sachbearbeiter folgendes vermuten: der Flügel ist zwar von 1920, aber du schlechter Mensch warst ja vor 3 Jahren in Afrika zur Großwildjagd, hast einen Elefanten erlegt, das Elfenbein durch den Zoll am Frankfurter Flughafen geschmuggelt (oder wahlweise auf deiner Privatjacht irgendwie nach Deutschland geschmuggelt) und hast dann an langen Winterabenden deine schöne Tastatur geschnitzt. Das wäre natürlich hochgradig illegal und nicht genehmigungsfähig.

Aber die meisten Firmen gibt es ja gar nicht mehr bzw. haben keine Unterlagen mehr, weil im Krieg so viel vernichtet wurde. Oder wie bei Bösendorfer neulich abgebrant. @OE1FEU weißt du wie das bei Bechstein ist? Ich meine, bei denen ist im Krieg alles verloren gegangen, oder?
 
Und das ist so hart an der Grenze von 1976, dass es wirklich schon weh tut. Wenn man um die Produktionszeit eines solchen Flügels weiß, der also nicht einmal in ein paar Tagen gebaut wurde, kann man durchaus darauf spekulieren, dass die Klaviatur vielleicht sogar Ende 1975 von Kluge geliefert wurde und damit der Flügel genehmigungsfähig wäre.

Anscheinend hat sich der Inserent erkundigt und sein Imperial fällt unter die genehmigungsfähigen Instrumente. Denn er hat den Angebotstext geändert (und nicht mehr die Elfenbeintastenbeläge erwähnt). Jetzt steht dort: "Der Flügel verfügt über eine Klaviatur mit 97 Tasten, im absolut gepflegten Zustand".
 
Anscheinend hat sich der Inserent erkundigt und sein Imperial fällt unter die genehmigungsfähigen Instrumente. Denn er hat den Angebotstext geändert (und nicht mehr die Elfenbeintastenbeläge erwähnt). Jetzt steht dort: "Der Flügel verfügt über eine Klaviatur mit 97 Tasten, im absolut gepflegten Zustand".
Das halte ich für Käufertäuschung. Denn dadurch hat der ahnungslose, gutgläubige Käufer das Problem, ein Zertifikat besorgen zu müssen. Sollte man das vielleicht dem Website-Betreiber mal melden?
 

@Marlene
Auf welcher Website hast du denn diese Anzeige gefunden?
 
Wie sehr ihr das denn? Ich möchte einerseits nicht als Denunziant in Erscheinung treten, andererseits auch verhindern, dass arglosen Käufern etwas Wesentliches wissentlich verschwiegen wird.
 
Ich frag mich immer, was da passieren kann, wenn man nicht gerade über Landesgrenzen importiert. Werden denn Klaviertransporte regelmäßig vom Zoll gestoppt und auf Elfenbeinbeläge und Cites-Bescheinigungen hin überprüft, wenn die Transporte durch Deutschland fahren?
Anders würde das doch mMn nicht auffallen?
 
Nach aller Logik wird es einen gewaltigen Schwarzmarkt innerhalb der Gebiete geben, wo es keine Grenzkontrollen gibt.

Man könnte fast von zivilem Ungehorsam sprechen, wenn da ansonsten tadellose Instrumente wegen irgendwelcher verkopften Bestimmungen "in Raum und Zeit stranden" würden.
 
Das halte ich für Käufertäuschung. Denn dadurch hat der ahnungslose, gutgläubige Käufer das Problem, ein Zertifikat besorgen zu müssen. Sollte man das vielleicht dem Website-Betreiber mal melden?
Da wird niemand getäuscht, denn einen Konzertflügel kauft man erst nach persönlicher Besichtigung. Niemand hat gesagt, dass man in privaten Anzeigen grundsätzlich alle kritischen Eigenschaften eines Gegenstandes auflisten muss.
 
Das halte ich für Käufertäuschung. Denn dadurch hat der ahnungslose, gutgläubige Käufer das Problem, ein Zertifikat besorgen zu müssen. Sollte man das vielleicht dem Website-Betreiber mal melden?
Nein, der Verkäufer braucht eine Genehmigung. Ohne ist es eine Straftat. Dafür kann er auch später noch belangt werden. Allerdings weiß ich ehrlich gesagt gar nicht, wie da die Verjährungsfrist ist. Und ja, der Käufer begeht natürlich auch eine Straftat.
 

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