Bitte mal anschauen, benötigen Hilfe


Aus dem Inserat: "Der Flügel verfügt über eine Elfenbeinklaviatur mit 97 Tasten".
:konfus:


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https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel/recht/elfenbein.html

Dort steht:
Bescheinigungen werden nur noch für eine einzelne, klar definierte, Transaktion ausgestellt.

Ob das in der Praxis auch so gehandhabt wird, kann ich mangels persönlicher Erfahrungen nicht sagen.

Ich habe den Zuständigen nicht mehr erreicht heute, aber die Regelung kann so keinen Bestand haben, weil das Umweltministerium nicht das Amt für Gewerbeverordnungen ist. Und in meiner Bescheinigung ist explizit ein Eintrag dafür angekreuzt, nachdem die Bescheinigung nicht nur die Person gilt, die im Adressfeld ausgewiesen ist.

Für mich ist das relevant, denn aktuell steht der Flügel in Deutschland, kommt aber bald nach Österreich. Ich gehe fest davon aus, dass die eine Bescheinigung ausreicht, aber bevor ich hier eigenen Kaffeesatz lese, werde ich das genauestens eruieren. Gottseidank ist der zuständige Beamte extremst umgänglich und detailliert auskunftsfreudig.

Stay tuned.
 
Laut Angebotstext Baujahr 1977/1978, müssen also im Verkaufsfall heruntergerissen werden.

Und das ist so hart an der Grenze von 1976, dass es wirklich schon weh tut. Wenn man um die Produktionszeit eines solchen Flügels weiß, der also nicht einmal in ein paar Tagen gebaut wurde, kann man durchaus darauf spekulieren, dass die Klaviatur vielleicht sogar Ende 1975 von Kluge geliefert wurde und damit der Flügel genehmigungsfähig wäre.

Durch den Großbrand in Wiener Neustadt vor ein paar Monaten, bei dem das ganze Archiv zerstört wurde, in dem solche Eintragungen zu finden gewesen wären, war's das mit diesem Imperial und dessen Elfenbeinbelag.

Ich bin übrigens ziemlich sicher, dass sämtliche Anbieter von Flügeln nach 1976 keine Ahnung davon haben, dass sie sich durch das Inserieren strafbar machen.
 
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Wurden da noch viele Tastaturbeläge aus Elfenbein hergestellt?
Ja. In Europa wurden noch bis Anfang der 90er Jahre bei Steinway und Bösendorfer Elfenbein verbaut. Mein alter Yamaha CF aus 1980 hat ebenfalls noch Elfenbein. Ich weiß nicht genau, wie es bei anderen Herstellern aussah, aber es würde mich nicht wundern, wenn die allesamt noch Restbestände verbaut haben. Die Amis hingegen sind deutlich früher auf Kuntstoffbeläge umgestiegen.
 

https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel/recht/elfenbein.html

Dort steht:
Bescheinigungen werden nur noch für eine einzelne, klar definierte, Transaktion ausgestellt.

Ob das in der Praxis auch so gehandhabt wird, kann ich mangels persönlicher Erfahrungen nicht sagen.

So, kleines Update: Österreich handhabt es in der Tat anders als Deutschland. Das hat wohl etwas mit den Registrierungspflichten von Elfenbeinmaterial zu tun, die es in Deutschland gibt. Dafür gibt es auch auf der Bescheinigung für meinen D-Flügel auch das Feld, dass die Bescheinigung nicht nur für den im Adressfeld genannten (vormaligen) Eigentümer gilt.

Eine Bescheinigung in Österreich sieht also anders aus und wird immer nur eigentümerbezogen ausgestellt.Bei jedem Verkauf muss man also tatsächlich eine neue Bescheinigung beantragen. Allerdings - ich bin erleichtert - hat das in Deutschland ausgestellte Formular auch hier in Österreich Gültigkeit, ich muss also bei der Einfuhr des Flügels keinen Antrag stellen,sondern erst wenn er verkauft werden soll,was ich nicht vorhabe.

Interessantes Aside: Die Zollfahndung hat personell massiv aufgestockt und durchforstet in der Tat aktiv Verkaufsplattformen, unter anderem eben auch solche, die Flügel mit Elfenbein nach 1975 im Angebot haben. Der Herr mit dem Imperial aus 1979 kann also durchaus in den nächsten Tagen unangenehmen Besuch bekommen.

Und zuguterletzt noch die Information, dass ein Gutachten der Uni Regensburg mit Altersbestimmung des Elfenbeins als Beweislage akzeptiert wird, wenn das Gutachten die Klaviatur vor 1975 datiert.
 
Bechstein hat 1983 laut einer Seite aus den Auslieferungsbüchern, die ich von Bechstein für mein Instrument bekommen habe, noch sieben von 37 Klavieren und Flügeln mit Elfenbein gebaut. Kann man sicher nicht einfach hochrechnen, aber es scheint zu dem Zeitpunkt kein verschwindend geringer Anteil mit Elfenbein gebaut worden zu sein.
 
Effizienzbezogen erscheint einteiliges Elfenbein eher eingeschränkt elefantenfreundlich.
Die Minimierung des Verschnittes ist ja auch ökonomische Vernunft. Laut Herstellernachweis meines Flügels wurden 1912 400 g Elfenbein verbaut (zweiteiliger Belag). Die Menge scheint mir in Relation zu Angaben, die man sonst so liest, recht hoch. Ob diese Zahl auf historischen Fakten beruht, oder vielleicht mit "Sicherheitsmarge" geschätzt ist, weiß ich natürlich nicht.
 
Danke für das Update!

Interessantes Aside: Die Zollfahndung hat personell massiv aufgestockt und durchforstet in der Tat aktiv Verkaufsplattformen, unter anderem eben auch solche, die Flügel mit Elfenbein nach 1975 im Angebot haben. Der Herr mit dem Imperial aus 1979 kann also durchaus in den nächsten Tagen unangenehmen Besuch bekommen.
Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Den Flügel zu inserieren müsste doch erlaubt sein. Ebenso der Hinweis, dass er zum Zeitpunkt des Inserats Elfenbeintasten hat. Als Verkäufer würde ich die doch erst entfernen, wenn ich weiß, dass er verkauft wird, und nicht schon prophylaktisch vorab.

Man kann das Inserat doch auch so verstehen: "Ich habe einen Flügel, den ich verkaufen möchte. Er hat Elfenbeinbeläge - das heißt, dass vor dem Verkauf noch Umbauarbeiten notwendig sind."
Es steht ja nirgends im Inserat, dass der Flügel zum Zeitpunkt der Transaktion immer noch Elfenbeinbeläge haben muss.

Es kann natürlich sein, dass das ebenfalls eine überschießende Bestimmung ist...
"Es ist verboten, Elfenbein auf den Markt zu bringen" könnte man durchaus so interpretieren, dass auch das Inserat schon verboten ist. Dumm, aber geltendes Recht.
 
Die Minimierung des Verschnittes ist ja auch ökonomische Vernunft. Laut Herstellernachweis meines Flügels wurden 1912 400 g Elfenbein verbaut (zweiteiliger Belag). Die Menge scheint mir in Relation zu Angaben, die man sonst so liest, recht hoch. Ob diese Zahl auf historischen Fakten beruht, oder vielleicht mit "Sicherheitsmarge" geschätzt ist, weiß ich natürlich nicht.
Manche Hersteller haben dickere Beläge verwendet als andere, das könnte also durchaus sein. Dann kann man es auch öfter abschleifen, wenn sich Mulden gebildet haben.

Man muss auch unterscheiden zwischen
a) Menge an verbautem Elfenbein
b) Menge an verbrauchtem Elfenbein.
Vielleicht sind die 400g das verbrauchte Elfenbein, also inklusive Verschnitt.

Es wäre wohl aufwändig, die exakte verbaute Menge nach sämtlichen Feinarbeiten zu messen. Die Beläge sind da ja schon fest auf den Tasten montiert.
 

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