
Frédéric Chopin
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Hallo liebe Kollegen und liebe Forenmitglieder,
ich habe Mal eine ganz spezielle Frage:
Ich bin an einer priavaten Musikschule angesellt. Wenn ich jetzt z. B. noch Privatschüler für mich unterrichte, z. B. 3 Privatschüler, müssen diese dann auch versteuert werden, mit Krankenkasse, Lohnsteuer usw. , oder gilt hier auch bis zu 400 Euro nebenher ist steuerfrei.
Muß ich die 3 Privatschüler bei der KSK dann melden? Zu erwähnen ist, dass ich als angestellter Musiklehrer im Angestelltenverhältnis arbeite, ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber habe und noch nicht bei der KSK gemeldet bin.
Ich wurde darauf aufmerksam, also ich das von "Viola" gelesen hatte:
Meine Anschlussfrage ist dann gleich, die vieleicht auch viele Musikstudenten interessieren würde:
Muß man als Klavierstudent, wenn man zusätzlich Klavierschüler unterrichtet, diese beim Amt angeben? Oder gilt dies erst nach einer bestimmten Grenze von Einkommen?
Würde mich sehr auf Antworten von Euch freuen! :p
Liebe Grüsse, Mario
ich habe Mal eine ganz spezielle Frage:
Ich bin an einer priavaten Musikschule angesellt. Wenn ich jetzt z. B. noch Privatschüler für mich unterrichte, z. B. 3 Privatschüler, müssen diese dann auch versteuert werden, mit Krankenkasse, Lohnsteuer usw. , oder gilt hier auch bis zu 400 Euro nebenher ist steuerfrei.
Muß ich die 3 Privatschüler bei der KSK dann melden? Zu erwähnen ist, dass ich als angestellter Musiklehrer im Angestelltenverhältnis arbeite, ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber habe und noch nicht bei der KSK gemeldet bin.
Ich wurde darauf aufmerksam, also ich das von "Viola" gelesen hatte:
Und dann ist mir natürlich noch was eingefallen: man kann ja - völlig legal - bis zu 400 Euronen nebenher verdienen, man muss sie einfach nur angeben beim Amt. Kommt man dann höher, so wird einem das dann zunächst anteilig und irgend wann ganz abgezogen.
Meine Anschlussfrage ist dann gleich, die vieleicht auch viele Musikstudenten interessieren würde:
Muß man als Klavierstudent, wenn man zusätzlich Klavierschüler unterrichtet, diese beim Amt angeben? Oder gilt dies erst nach einer bestimmten Grenze von Einkommen?
Würde mich sehr auf Antworten von Euch freuen! :p
Liebe Grüsse, Mario
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