Bechstein Modell M Bj. 1929

Stimmt, du hast recht. Die darf man anscheinend jetzt gar nicht mehr vermarkten. Genehmigung dafür gibt es nicht und bereits vergebene Genehmigungen verfallen in einem Jahr. Also wenn, dann jetzt noch schnell verkaufen. Dann darf sich der neue Besitzer damit herum ärgern. Allerdings gilt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Nein. Man muss sich eine Vermarktungsgenehmigung besorgen. Die im Prinzip ja zu bekommen ist. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde bzw. Umweltamt.
Das wird noch interessant, wie leicht die solche Genehmigungen ausstellen. Wie soll man lückenlos nachweisen, dass das Elfenbein auf den Tasten tatsächlich das in den 1920ern verbaute ist. Oder wenn sie eine Bestätigung vom Hersteller wollen, den es seit 1950 nicht mehr gibt. Oder dessen Archiv im 2. WK abgebrannt ist...
 
Und wie läuft das dann mit Mammut Elfenbein? Kann man nachweisen dass es Mammut (noch erlaubt, oder?) und nicht Elefant ist?
 
Stimmt, du hast recht. Die darf man anscheinend jetzt gar nicht mehr vermarkten. Genehmigung dafür gibt es nicht und bereits vergebene Genehmigungen verfallen in einem Jahr. Also wenn, dann jetzt noch schnell verkaufen. Dann darf sich der neue Besitzer damit herum ärgern. Allerdings gilt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter.

Als Anwalt des Teufels spiele ich den einigermaßen professionellen Klaviertransporteur, der Beiladungen annimmt und während einer Tour auch Grenzübertritte dabei hat, für die er nun Bescheinigungen braucht. Und zwar wohl auch für jene Instrumente, die gar nicht ins Ausland gehen, sondern nur im Transit sind.

Im Zweifelsfall wird der Transporteur nicht riskieren wollen, an der Grenze aufgehalten zu werden.

Oh, und um Mißverständnisse zu vermeiden: Die neue Regelung gilt auch für Handel innerhalb eines EU-Landes. D.h. auch wenn ich als Händler im eigenen Lande einen Flügel von Privat kaufe, ist die Privatperson verpflichtet, eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen, solange nicht zweifelfrei ein nach 1975 gebautes Instrument gekauft wird.

Mein ehemaliger Yamaha CF mit Elfenbeinklaviatur, gebaut 1979, ist mal soeben als wohl unverkäuflich designiert worden.
 
Mein ehemaliger Yamaha CF mit Elfenbeinklaviatur, gebaut 1979, ist mal soeben als wohl unverkäuflich designiert worden.
Ja, warum man 1975 und nicht 1990 gewählt hat, wird wohl unergründlich bleiben. Mir ist klar, dass 1975 das erste Mal das Artenschutzübereinkommen in Kraft getreten ist, aber da bis 1989 legal produziert wurde, ist das nur eine nachträgliche unnötige Schikane.
 
Schade, dass es kein deutsches Amt oder Ministerium gibt, die wie die Österreicher auf ihrer Homepage so klar und deutlich und verständlich die neuen Regeln aufführen. Wahrscheinlich ist deren Fax kaputt.
 
Schade, dass es kein deutsches Amt oder Ministerium gibt, die wie die Österreicher auf ihrer Homepage so klar und deutlich und verständlich die neuen Regeln aufführen. Wahrscheinlich ist deren Fax kaputt.


Kein Handel und keine Ein- und Ausfuhr, es sei denn es handelt sich um
(...) ein Musikinstrument, das legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und das von einem ausübenden Künstler verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist.
Was is ein "ausübender Künstler", wann ist "bis vor kurzem", was ist ein "reiner Dekorationsgegenstand"? Mal wieder Arbeitsbeschaffung für die Juristerei.

Und wie geht es?
Für jede kommerzielle Wiederausfuhr oder jeden Handel innerhalb der EU ist eine aktuelle Befreiung vom Besitz- und Vermarktungsverbot nach Artikel 8 Absatz 3 der VO (EU) Nr. 338/ 97 (Vermarktungsbescheinigung) der zuständigen Landesbehörde vorzulegen.
Ländersache! Überall ein bisschen anders. Die Freuden der Kleinstaaterei, auf die wir so stolz sind.

Eine zweite Ausnahme betrifft "Antiquitäten" von vor 1947, allerdings nur, wenn sie
(...) an ein Museum verkauft wird und deren große kulturelle, künstlerische oder historische Bedeutung durch die für das Kulturerbe zuständige Behörde bestätigt wird (und die Behörde muss den Geschäftsvorgang befürworten).
 
Also ist asiatisches Mammut nicht betroffen… bleibt nur spannend, wie man beweisen kann dass es ein solches auch ist…
 

Alternative: Den Belag vorsichtig ablösen und die Elfenbeinplättchen unauffällig oder einzeln über die Grenze schmuggeln.
Und wenn du erwischt wirst? Ich glaube, dann wird es erst recht unangenehm. Kannst ja eine grenznahe Runde mit einem Sportflugzeug drehen und das dann abwerfen,, dann wird es mit dem Straftatbestandsnachweis deutlich schwieriger.
Aber warum der Aufwand und das Risiko? Es gibt heutzutage sehr gute E.b.-Imitationen z. B. Ivorite,, wenn man das Spielgefühl unbedingt haben muss.
 

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