Ausfallhonorar

Unile

Unile

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14. Sep. 2014
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Hallo,

ich würde mich über einige Hinweise freuen, wie ihr es mit Ausfallhonoraren handhabt.
Grundlage im meinem Fall ist, dass mein Ensemble für Ende März gebucht wurde. Es stellt sich jetzt heraus, dass möglicherweise die Feier, zu der wir etwas Musik beitragen, nicht stattfinden kann.
Wie handhabt ihr das zeitlich? Es ist ja noch 2 Monate hin... Dennoch 50% fordern oder eher 33% oder....???
Es handelt sich um ein abgemachtes Honorar von 600€.

Danke im Voraus für jeden Beitrag!
 
Gibt es einen Vertrag? Steht dazu etwas darin?

Wenn nicht, wirst Du wohl keine Kohle sehen.

CW
 
Schwierig ohne Vertrag. Denn ein Anspruch könnte nur dann gegeben sein wenn ein anderer Auftritt dafür flach fällt den du hättest haben können. Empfehle als Anwalt dringend alles schriftlich zu machen und eine Klausel aufzunehmen!
 
@Pianojayjay bitte korrigiere mich, wenn ich irre. Aber ich habe kürzlich ein Seminar zu genau dem Thema besucht und schreibe mal, was da in etwa gesagt wurde zu diesem Fall.

Es kommt darauf an, ob das Engagement theoretisch möglich ist oder nicht. Nicht möglich wären z.B. Gründe wie "Konzerthalle abgebrannt" oder "keine Komödie am 11. September 2001" oder "Dirigent erkrankt eine Stunde vor Konzertbeginn" oder sowas.
Das Konzert ist aber trotzdem möglich, wenn z.B. eine Feier aus welchen Gründen auch immer abgesagt wird, wenn ein finanzieller Engpass (nicht Insolvenz) beim Auftraggeber herrscht, wenn er aus versehen zwei Musiker engagiert hat usw., das ist sein eigenes Risiko.
Ich schätze, dass bei euch eher letzteres der Fall ist.

Dann hängt es davon ab, ob ihr einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag habt - Dienstvertrag wäre z.B. bei einem Chorsänger, Orchestermusiker oder Ensemblespieler beim Theater etc. der Fall, Werkvertrag eher bei jemandem, der den kompletten Abend bestreitet - ihr habt also wohl eher einen Werkvertrag.
Ob es nun ein Schriftstück gibt oder eine E-mail oder das ganze (leider) nur am Telefon bzw. mündlich vereinbart wurde, spielt keine Rolle, es kommt in jedem Fall ein Vertrag zu stande.

Laut meinen Unterlagen stellt die Absage eine Kündigung gemäß §649 BGB dar (Jeremias guck doch mal ob da was entsprechendes steht, falls du kannst).
Die Gage muss vollständig bezahlt werden.

Aber:
Fahrtkosten, Spesen entfallen natürlich, außerdem wird alles von der Gage abgezogen, was ihr in der Zeit der ausgefallenen Veranstaltung verdient. Wenn ihr also zu dem Zeitpunkt einen anderen Auftritt bekommt und dabei z.B. 400 Euro verdient, stehen euch rechtmäßig nur noch 200 zu.

Soviel dazu von einer Musikstudentin, die eigentlich keine Ahnung hat und kürzlich ein Seminar zum Thema besucht hat, um welche zu kriegen... :-)
 
Da ist schon vieles richtig dran. Es gibt aber auch so etwas wie "Wegfall der Geschäftsgrundlage", also wenn der Anlass entfällt. Schwierig alles ohne schriftlichen Vertrag. Ich würde empfehlen so etwas schriftlich festzuhalten, dann seid Ihr auf der sicheren Seite
 
Danke für eure Antworten!

Es hat sich ziemlich schnell dann doch geklärt. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht, jedoch habe ich nur ein Drittel gefordert, was die Gegenseite als großzügiges Entgegenkommen empfand. Da es ja noch 2 Monate hin gewesen wären, bin ich ehrlich gesagt auch nicht unzufrieden, auch wenn es vll etwas naiv ist.
Aber generell frage ich mich dennoch, ob es nicht auch zeitlich einen Unterschied macht, ob man Monate vorher eine Absage erhält oder nur eine Woche vorher...
Kniffliges Kapitel. Ich habe allein etwa 100 Seiten über steuerrechtliche Infos. Aber es gibt so viel mehr, worüber man sich als Musiker gut informieren sollte...
 
Da kommentiere ich mit "Glück gehabt".

Der Auftraggeber hat die Drittelforderung als Entgegenkommen empfunden und deshalb zugestimmt.

Wenn er diese Drittelforderung nicht als Entgegenkommen Deinerseits, sondern als Dreistigkeit empfunden hätte, wärest Du leer ausgegangen.

Pacta sunt servanda. Allerdings muss es sie dazu auch geben.

CW
 
Verträge sind gut, allerdings muss man sie dann auch noch durchsetzen. Das kostet Zeit, Nerven und erstmal Geld (für Anwalt und Gerichtskostenvorschuss). Am besten ist die Kombination Vertrag und gütliche Einigung.

Wenn ein Vertragspartner gegen einen Vertrag verstößt, muss der Geschädigte ggf. einen Schaden nachweisen der aus dem Vertragsverstoß resultiert. In Deinem Fall stellt sich die Frage, welcher Schaden entsteht, wenn der Vertrag (der ja durch das Engagement auch mündlich zustande gekommen ist) einseitig vom Vertragspartner 2 Monate vor dem Termin gekündigt wurde.

Im Internet findest Du Muster-Gastspielverträge. Wir haben mit unserer Musikgruppe ein Vertragsmuster, der bei Ausfall einer Veranstaltung pauschal einen Betrag von 25 % der Gage vorsieht. Sollte die Absage so kurzfristig erfolgen, dass weitere Kosten (Anfahrt, Hotel u.ä.) entstanden sind, werden diese zusätzlich fällig. Diese Klausel gilt natürlich für beide Richtungen und schützt auch uns Musiker vor überhöhten Regressansprüchen wegen Nichterfüllung. Bis jetzt haben wir das nur ganz selten gebraucht, die Absagen erfolgten nie willkürlich und wir haben uns mit dem Vertragspartner jedes mal gütlich einigen können.

Dabei überwog bisher ein nichtfinanzieller Ausgleich (z.B. Folgeauftritte oder Vermittlung anderer Engagements).

Gruss
Hyp
 
Nur ein Fall, der sich kürzlich mit meiner Band zugetragen hat.
Wir hatten ein Engagement für einen Auftritt. Zwei Tage vorher sagte der Veranstalter das Konzert ab, weil angeblich zu wenige Karten verkauft wurden
Es gab keinen schriftlichen Vertrag, nur Emails und Telefonkontakte.
Wir sollten keinerlei Ausfallhonorar bekommen; nachdem wir aber sagten, uns nötigenfalls Rechtsbeistand zu holen, hatten wir das Geld am nächsten Tag. Und zwar den ganzen Betrag.
Nach meinem ( sicher unvollständigen, da juristisch ungebildet) Kenntnisstand sind in zumindest in unserem Gewerbe mündliche Vereinbarungen ebenso bindend wie schriftliche.
 
Nur ein Fall, der sich kürzlich mit meiner Band zugetragen hat.
Wir hatten ein Engagement für einen Auftritt. Zwei Tage vorher sagte der Veranstalter das Konzert ab, weil angeblich zu wenige Karten verkauft wurden
Es gab keinen schriftlichen Vertrag, nur Emails und Telefonkontakte.
Wir sollten keinerlei Ausfallhonorar bekommen; nachdem wir aber sagten, uns nötigenfalls Rechtsbeistand zu holen, hatten wir das Geld am nächsten Tag. Und zwar den ganzen Betrag.
Nach meinem ( sicher unvollständigen, da juristisch ungebildet) Kenntnisstand sind in zumindest in unserem Gewerbe mündliche Vereinbarungen ebenso bindend wie schriftliche.

Ich frage mich immer wieder, wie man mündliche Verträge durchboxen kann? Immerhin, hat z.B. mir walsroderpianist auch mündl. zugesagt, dass ich für die nächsten 2 Jahre all seine Gagen bekomme (natürlich kann ich schnell Zeugen auftreiben).

Versteht ihr was ich meine?
 
Nach meinem ( sicher unvollständigen, da juristisch ungebildet) Kenntnisstand sind in zumindest in unserem Gewerbe mündliche Vereinbarungen ebenso bindend wie schriftliche.
Prinzipiell ist das so. Wenn man aber an weniger seriös eingestellte Geschäftspartner gerät, führt die Berufung "auf unser Gespräch am..." ins Leere - solange keine unabhängigen Zeugen die Gesprächsinhalte bestätigen können, steht Aussage gegen Aussage. So günstig wie hier in diesem Faden (das Honorar anteilig oder komplett erhalten) geht es für die Musiker dann leider nicht aus. Wer auf der (zumindest rechtlich) sicheren Seite sein möchte, sollte die vereinbarten Konditionen schriftlich festhalten und bestätigen (lassen). Vertragsmuster im Netz bedürfen oftmals der Überarbeitung, wenn zum Beispiel der Hinweis auf nachträgliche Kündigung des Engagements im Vorfeld der Veranstaltung fehlt, demzufolge das vereinbarte Honorar dennoch teilweise oder komplett fällig wird.

Wir sollten keinerlei Ausfallhonorar bekommen; nachdem wir aber sagten, uns nötigenfalls Rechtsbeistand zu holen, hatten wir das Geld am nächsten Tag. Und zwar den ganzen Betrag.
Eine Band hat es sicher leichter, unabhängige Zeugen für bindende Vereinbarungen zu finden als etwa ein "einzelkämpfender" Solist. Das wusste der Veranstalter auch und ließ es dann wohl doch lieber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Glückwunsch!

Es hat sich ziemlich schnell dann doch geklärt. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht, jedoch habe ich nur ein Drittel gefordert, was die Gegenseite als großzügiges Entgegenkommen empfand.
CWs Kommentar trifft zu - auf der Gegenseite hat man wohl befürchtet, dass die Musiker die komplette Gage oder zumindest den größeren Teil davon einfordern könnten, wie man das sinngemäß von Reiseveranstaltern kennt, die bei Nichtantritt der gebuchten Reise trotzdem ihr Geld haben wollen. Wenn dann keine Reiserücktrittsversicherung einspringt, weil man aus einem anerkannt wichtigen Grund die Reise nicht antreten konnte...!

Aber generell frage ich mich dennoch, ob es nicht auch zeitlich einen Unterschied macht, ob man Monate vorher eine Absage erhält oder nur eine Woche vorher...
Natürlich gibt es den: Je früher ein Termin storniert wird, desto aussichtsreicher gestaltet sich die Suche nach alternativen Engagements. Und bei etablierten Künstlern gilt die Devise, dass nicht selten bessere Angebote nachkommen.

Grundsätzliche Überlegung: Nicht zustande gekommene oder nicht ordnungsgemäß abgelaufene Engagements gehören der Vergangenheit an und kosten in der Gegenwart immer noch Zeit und Nerven. Diese Kraft und Energie fehlt bei aktuellen und künftigen Aktivitäten - dies gilt vor allem bei Rechtsstreitigkeiten, wenn man diese nicht weitgehend abdelegieren kann. Vor allem bei den hier genannten Geldsummen (wenige hundert Euro) stehen Aufwand und Ergebnis spätestens dann in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander, wenn man ansonsten "gut im Geschäft ist". Dazu kommt: Wenn Veranstalter wiederholt ihren Verpflichtungen gegenüber gebuchten Künstlern nicht ordnungsgemäß nachkommen, wird das sehr wohl auf der Gegenseite registriert und "es spricht sich herum". Als Musiker lehnt man dann entweder eine Zusammenarbeit grundsätzlich ab oder man besteht auf Voll- oder Teil-Vorauskasse. Das wünschen sich aber auch jene Personen keineswegs, die Live- oder Studiomusiker engagieren.

LG von Rheinkultur
 

Bis jetzt haben wir das nur ganz selten gebraucht, die Absagen erfolgten nie willkürlich und wir haben uns mit dem Vertragspartner jedes mal gütlich einigen können.

Dabei überwog bisher ein nichtfinanzieller Ausgleich (z.B. Folgeauftritte oder Vermittlung anderer Engagements).
Dieser Aspekt will auch bedacht werden. Wenn man sein Gegenüber als dubios und unseriös einzuschätzen gelernt hat, wird sich das Bedürfnis auf eine längerfristige Zusammenarbeit in Grenzen halten. Vor allem, wenn der Eindruck entstanden ist, die Gegenseite wolle "einen über den Tisch ziehen" und übervorteilen, dann kann der Künstler durchaus seinerseits einen harten Kurs fahren. Wer aber auf Folge-Engagements spekuliert, wird sicherlich nicht mit dem Anwalt und dem Gang vors Gericht drohen... .

LG von Rheinkultur
 
Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Man kann sicher in einigen Fällen mit entsprechendem Aufwand sein Recht erzwingen (erstreiten). Von diesem Veranstalter wird man danach aber sicher nie wieder engagiert, und je nach Lage kann sich auch sowas herumsprechen. Vielleicht wollen dann auch andere keinen "kleinlichen" oder "schwer zu handelnden" Künstler mehr haben. Das gilt es immer abzuwäge.
Es ist zwar schade, aber in vielen Fällen muss man vermutlich die Sache ruhen lassen und das Geld abschreiben, was einem zustünde, um noch mehr Schaden zu vermeiden.

Ich schätze, solche Fälle halten sich aber eher in Grenzen. Und seriöse Veranstalter / Auftraggeber werden auch nichts gegen einen schriftlichen Vertrag einzuwenden haben. Er dient ja auch und dabei nicht unwesentlich ihrem eigenen Schutz!
 
Man kann sicher in einigen Fällen mit entsprechendem Aufwand sein Recht erzwingen (erstreiten). Von diesem Veranstalter wird man danach aber sicher nie wieder engagiert, und je nach Lage kann sich auch sowas herumsprechen. Vielleicht wollen dann auch andere keinen "kleinlichen" oder "schwer zu handelnden" Künstler mehr haben.
Bekanntes Motiv aus Vertragsverhandlungen professioneller Unterhaltungspianisten aus dem Kreuzfahrt-Bereich: Es genügt der subtile Hinweis an den Künstler auf gute Verbindungen zu osteuropäischen Kolleg(inn)en, die man preisgünstiger engagieren kann. Da überlegt man sich schon, ob man durch forsches Verhandeln womöglich Aufträge an die Konkurrenz verlieren möchte.

Ich schätze, solche Fälle halten sich aber eher in Grenzen. Und seriöse Veranstalter / Auftraggeber werden auch nichts gegen einen schriftlichen Vertrag einzuwenden haben. Er dient ja auch und dabei nicht unwesentlich ihrem eigenen Schutz!
Etablierte Agenturen und Veranstalter haben meist entsprechende schriftliche Unterlagen vorbereitet, die dem zu engagierenden Künstler zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Selbst bei kurzfristigen Verpflichtungen als Einspringer wird der Vertrag notfalls vor Ort abgezeichnet.

LG von Rheinkultur
 
Ich verstehe die Probleme nicht. Verkauft ihr Autos auch ohne Vertrag? Es gibt fertige Vordrucke für sowas. Jeder seriöse Vertragspartner wird sich darauf einlassen. Und wenn nicht, dann wird nicht gespielt weil es mit dem sowiso Ärger geben wird.
 
Buschinski, da hast du natürlich recht. Aber häufig ergeben sich auch kleinere Konzerte (Hauskonzerte, Beiträge zur Hochzeit o.ä.) über Bekannte z.B., sodass man da leichter nachlässig, da gutgläubig ist. Man sollte immer wachsam sein...
 

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