Merkwürdiger Titel des zum genauen Verfahrensstand nichtssagenden Artikels. Es scheint bisher wohl nur ein Gütetermin stattgefunden zu haben, der wohl gescheitert ist, so dass dann wie üblich Kammertermin bestimmt wird, §§ 54, 57 ArbGG. Wenn dem so ist, wurde keine Entscheidung vertagt, sondern...