Na dann lies mal, was da drinnen steht:
"Im Rahmen der Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde das Kaufvertragsrecht umfassend überarbeitet....
Zuvor wurde die Mängelhaftung als Gewährleistung bezeichnet;"
Jetzt habe ich aber...