YT zeigt hochgeladenes Video nicht an

Ich habe gerade den Windows-Rechner angeworfen und exportiere das Video in ein anderes Format. So schlagen die es ja vor. Ich verstehe auch nicht, warum das Video, bereits vorgestern hochgeladen, nicht im Video-Manager angezeigt wurde. Nun ja: Nobody is perfekt!
Hallo @Marlene :bye:
kann es sein, dass Du das Video zwar hochgeladen, aber nicht frei gegeben hast?

Viele Grüße
hennes
 
Nein, mit den anderen hat es ja auch geklappt. Und das 720p-Video hat YT akzeptiert.
 
Du könntest, wenn du z.B. Avidemux o.ä. hast, die Datei mal versuchsweise in ein MKV umkopieren
Es ist völlig egal welchen Container du benutzt: mkv oder mp4
Was nicht egal ist, sind die Codecs. AVC und AAC bieten sich an.
(Quelle: Internet)

Hier eine von vielen Empfehlungen:
http://www.helpster.de/perfektes-fo...ereiten-sie-ihre-videos-zum-upload-vor_168668

Empfehlung von YT selbst (da hat sich einiges getan in den letzten Jahren):
https://support.google.com/youtube/answer/1722171?hl=en
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marlene!

Warum diverse Content-ID Treffer mal da und dort neben Deiner Videos auftreten, wurde bereits erklärt. Klicke auf die blaue Verlinkung und folge den Dir gezeigten Meldefenstern. Sofern jegliche Rechte bei Dir liegen, gibt es letztendlich nur eine Auswahl der vorgefertigten Antworten. Entsprechend anklicken, anschließend wirst Du zu einem Einspruchsformular weitergeleitet, welches eine "Rechtfertigung" abverlangt. Wahrheitsgetreu ausfüllen, dass der Komponist (bzw. der Erschaffer) seit xy Jahrzehnten längst verstorben ist und dessen Werke unter Gemeinfreiheit - Public Domain steht und Du das selbst spielst .... Empfehlenswert in englischer Fassung getippt. Am Ende befindet sich ein Feld, worin Du formell unterschreiben mußt. Füge dort nicht Deinen Kanalname ein sondern Deinen Vor- und Zuname, abschicken und anschließend müßte eigentlich der Content-ID Treffer verschwunden sein.

Bei Claude Debussy zweifelte ich allerdings an meinen Verstand, so hatte ich ebenfalls Übereinstimmungen mit anderen Verwertgesellschaften und mir war ein Einspruch gar nicht möglich. Nach meiner Unterschrift, kam mir ein rosanes Kärtchen entgegen, ich wäre von meinen Einspruch zurückgetreten? Wie dem auch sei, in Deutschland gilt bis 70 Jahre nach Tod des Künstlers / Erschaffers aber in manchen Ländern gilt es sogar bis 100 Jahre.

Sollte aus welchen Gründen auch immer, Dir nicht alles übertragen werden oder Du der Annahme bist, Dein Browser spielt verrückt, dann diesen vom angesammelten Datenmüll befreien u./o. ggf. anderen einstweilen nutzen.

Abschließend: um eine Gesamtübersicht aller Videos auf mögliche Urheberrechtshinweise zu erhalten, klicke angemeldet auf diesen Link http://www.youtube.com/my_videos_copyright
 
Oder einfach nicht bei YouTube, sondern bei anderen Diensten (MyVideo.de etc.) hochladen. Die haben einen Vertrag mit der GEMA und damit gleichzeitig alle Rechte abgedeckt.
 

Schön wär's! :-D

In meiner Liste im Video-Manager betrifft es auch den Bartók, der noch nicht lange genug im Himmel verweilt. Am besten lädt der Pianist, für den ich sie hochgeladen habe, die Stücke herunter und ich lösche sie wieder bei YT. Dann muss ich nicht deren virtuellen Papierkrieg mitmachen.
 
Warum tun wir uns das eigentlich alles an? Das Leben ist eh schon kompliziert genug... :dizzy::-D;-)
 
Einfach ist langweilig. :-D
 
Es ist immer wieder spannend zu erleben wie sich einige Themen entwickeln. Hier im Thema habe ich auch wieder etwas hinzugelernt.

Danke für Eure Rückmeldungen. :-)
 

... Bartók, der noch nicht lange genug im Himmel verweilt...
Das trifft z.B. auch auf Prokowjew und Schostakowitsch zu. Aber YT zeigt ja auch Aufnahmen von noch lebenden Komponisten ohne Sperre in Deutschland. Da hat dann doch YT wohl auch dafür bezahlt, oder wie ist das? Ein Anwalt der öffentlich Say spielt und auf YT hochlädt, wird doch wohl wissen, wie man Ärger vermeidet oder begegnet.
 
Du brauchst da auch gar nix machen. YT weist Dich ja lediglich darauf hin, dass es Übereinstimmungen mit einem anderen Video gibt. Das bedeutet eigentlich erst mal gar nichts.
Da muss ich kurz einlenken! Solange die Content-ID Treffer mit vermeintlichen Urheberrechten anderer erhoben sind, haben die alle Zeit der Welt auf jene Videos Werbung schalten zu lassen und sie tun es, nämlich solange die Frist des Einspruchs abgelaufen ist. Denn reagieren tun sie nämlich so gut wie kaum.

In Deutschland sieht man selbstverständlich nicht wirklich Werbung was Musikvideos betrifft, hingegen im Ausland durchaus Werbung zu sehen ist. Da gab es mal vor längerer Zeit einen Klimpermann, der Mozart am Flügel spielte. Dem wurde anstandslos Werbung draufgezwiebelt. Das er auf die Barrikaden ging, versteht sich von allein. Lieber etwas genauer mal hingesehen was tatsächlich für das Auge nicht sichtbar wird.
 

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