Was passiert genau 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten?

  • Ersteller des Themas silversliv3r
  • Erstellungsdatum

silversliv3r

silversliv3r

Dabei seit
14. Juni 2009
Beiträge
368
Reaktionen
0
Laut Gesetz verfällt das Urheberrecht in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Mich würde aber interessieren, was eigentlich genau passiert. Was geht nun in die öffentliche Hand über, das Manuskript, die Erstausgabe oder noch etwas anderes? In der IMSLP-Bibliothek finden sich ja bei alten Komponisten zahlreiche Ausgaben von Verlagen wie Breitkopf & Härtel, aber wie kommt es, dass diese "Public Domain" sind?

Ein anderes Beispiel wären etwas neurere Komponisten wie Debussy. Die Ausgaben, die in der IMSLP-Bibliothek als "Public Domain" gekennzeichnet sind, sind die originalen Durand-Ausgaben, mir ist das letztens aufgefallen, als ich in der Zentralbibliothek Hamburg war. Bei Debussy gibt es ja soweit ich weiß, keinen Urtext wie bei Beethoven, die Technik war doch schon so fortgeschritten, dass die Durand-Ausgabe eigentlich als Urtext gelten könnte, muss dann Durand tatsächlich die Noten, die sie haben, frei zur Verfügung stellen?

Das verwirrt mich alles ein wenig..

Alles Liebe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

Durand muss sicherlich keine Noten zur Verfügung stellen, aber das Kopieren der Noten wird nun einigermaßen legal. (Anders Formuliert: Bestimmte Urheber-(Vor-)-Rechte erlöschen). Meines Wissens gilt das aber eben auch nur für entsprechend alte Noten, d.h. wenn du Noten einer aktuelle Auflage kopierst ist das immer noch nicht okay. Schließlich waren da wieder Notensetzer am Werk etc.

Jedoch: Mittlerweile muss ja in fast jedem Land ein Präsenzexemplar in einer Landes-/Nationalbibliothek hinterlegt werden. Ich denke das gilt ebenso für Noten. Insofern könnte es durchaus sein dass in der Pariser Nationalbibliothek eine Erstausgabe liegt, die kopiert werden kann.
 
Man darf Komposition und Noten nicht verwechseln. Die Urheberrechte an einer Komposition verfallen, sobald der Komponist 70 Jahre lang tot ist. Die Rechte an gedruckten Noten dagegen gehören dem Verlag, der sie gedruckt hat. Diese Rechte verfallen unabhängig vom Tode des Komponisten. Die 70-Jahre-Frist ist also kein Freibrief dafür, die letzte Henle-Ausgabe des Komponisten zu kopieren. Entscheidend ist, daß 70 Jahre nach dem Tode eines Komponisten niemand mehr die Rechte für sich in Anspruch nehmen kann, die der Komponist oder seine Erben hatten. Die Musik kann also jetzt frei aufgeführt werden, man kann selbst die Noten setzen und als Buch verkaufen, man kann die Musik bearbeiten, frei zitieren und so weiter und so fort. Allerdings kann man nicht behaupten, selbst Urheber der Komposition zu sein und das Stück Papier, auf dem der Komponist seine Musik niedergeschrieben hat, bleibt Eigentum des aktuellen Eigentümers, er muß es jetzt nicht veröffentlichen oder jedem zum Kopieren zur Verfügung stellen.

Daß manche "freie Noten" Pulic Domain sind, liegt einfach daran, daß es auch einen Kopierschutz für Notensatz gibt. Es liegt in der Hand des Setzers (oder seines Auftraggebers), wie er diese Noten freigibt, im Internet wäre das dann die Datei, die man herunterladen kann, nicht aber die Komposition, die sie beschreibt. Und genausowenig darf man Aufnahmen von Musik kopieren, wenn der Komponist 70 Jahre oder länger tot ist, die Rechte daran gehören den Musikern oder denen, an die sie sie übertragen haben.
 

Zurück
Top Bottom