Videos auf YT hochgeladen, aber noch immer "Processing"

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Marlene

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Hallo,

voriges Jahr habe ich mal m2ts-Videos bei YT hochgeladen was sehr lange gedauert hat, aber es gab keine Probleme damit. Wegen der langen Dauer des Hochladens habe ich gestern einige Videos in mp4 konvertiert (da stand nach dem Konvertieren eine H264 mit im Filmtitel). Weil der Dateiname bei YT mit angezeigt wird habe ich das H264 aus dem Dateiname entfernt und diese Videos hochgeladen. Der Rechner lief über Nacht und noch immer wird bei vier Videos "Processing" angezeigt (ein Video wurde tatsächlich veröffentlicht). In flv wollte ich nicht konvertieren, weil ein so bei YT hochgeladenes Video zu "breit" angezeigt wird.

Dazu habe ich bei Google nichts gefunden, der Videomanager und das Dashboard zeigen keine Probleme an. Hinter den Videos ist der Haken und wenn ich mit der Maus darüberfahre steht dort "Published on May 4...". Die Videos werden aber nicht angezeigt, weil sie wohl "hängengeblieben" sind oder so.

Was kann da los sein?

Gruß
Marlene
 
Weil der Dateiname bei YT mit angezeigt wird habe ich das H264 aus dem Dateiname entfernt...
Im Prinzip ist das völlig egal,wie sich die Datei nennt. Den Titel des Videos kannst Du auf Youtube bereits beim Hochladen und auch sonst jederzeit ändern.
Wie groß sind Deine Videos und wie sind sie codiert?
Ich habe da nie Probleme. 1080p, 3-4 Minuten lang, dauert das Hochladen mit VDSL 5-10 Minuten und das "Processing" noch mal ca. 5 min.
 
Ich denke ich habe den Fehler gefunden. Ich muss "Increase your limit" anklicken. Da steht aber auch, dass man die Rechte am Video haben muss. Es wimmelt aber bei YT von Dokumentationen und Konzerten etc. die im TV gesendet worden sind. Darf man so etwas dann überhaupt hochladen? Ich möchte eine Dokumentation hochladen (die vor einigen Wochen im TV ausgestrahlt wurde), die als mp4 etwa 660 MB hat. Die anderen Videos sind welche die ich selber gemacht habe.

Edit: Ach herrje, ich sehe gerade was man da alles eingeben muss wenn man längere Videos hochladen will (verification code, Handynummer). Das ist ja echt lästig und verleidet einem das Hochladen von längeren Videos.
 
[...] Es wimmelt aber bei YT von Dokumentationen und Konzerten etc. die im TV gesendet worden sind. Darf man so etwas dann überhaupt hochladen?[...]

Hi Marlene, ich bin zwar kein Anwalt ( obgleich ich Wahlpflicht "Recht des Internet" mit 1.3 bestanden hatte, ist aber schon etwas her.. ), aber: Sollte mal wegen irgendwelchen Hochladereien oder Verlinkungen wirklich mal irgendeine Situation "hart auf hart" kommen, so ist IMMER wichtig, dass Du Dich in jedem Fall darauf berufen können solltest,

keinen HANDEL mit Dateien usw. vorgenommen zu haben.

Bedenke, dass Fernsehsendungen schon seit es Videorecorder gibt, aufgezeichnet und ggf. kopiert und an Freunde usw. gegeben wurden. Der Zweck von Aufnahmegeräten ist das Aufnehmen. Wenn Du ne DVD brennst mit ner Doku, die Du neulich aufgenommen hast, und die DVD dann jemandem gibst, kräht da kein Hahn nach.

Bedenke auch - grad eben erwähnte ich beim "Notenpreise"-Thread das sog. Usenet, eine..sagen wir..Plattform für gewaltige Datenmengen, - auch Videos aller Art, klassifiziert in Subkategorien, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, Videos hochzuladen, die länger sind. Mit dem Zugang zum Usenet ist es etwas "figellinsch", denn es sind beispielsweise bei Kenntnis der Quellen gute und weniger gute ( vom Volume her ) "Testzugänge" im Umlauf, was man m.E. benötigen würde, wäre ein Stick mit einer prepaid-Karte, also nicht Dein "fester" Internetzugang, sowie bestimmte volatile internet-e-mail-adressen, mit dem Stick angelegt, bei denen man nicht auf eine bereits bestehende feste e-mail verweisen müsste.-

Das Usenet dient auch und vor allem - so war es konzipiert - als Basis für Wissenschaftler, die sich über die für sie relevanten Themenbereiche austauschen wollten anhand Dokumenten.

Die rechtliche Lage, falls dort mal etwas "auffallen" sollte, wäre, wegen der dezentralen Struktur, so, dass höchstens ein Video gesperrt würde. Du selbst hättest nichts zu befürchten. Wie gesagt ist die Sache, bis man sich da eingearbeitet hat und evaluiert hat, nicht so ganz einfach, und das riesige Datenvolumen, das dort vorliegt, zieht ganz selbstverständlich auch grauzonige Inhalte nach sich. Nicht anders ist es jedoch beim Tube auch, nur dort möchte man ja, wie Du gesehen hattest, Deine Handynummer haben.

Warum Usenet natürlich in DEINEM Fall nur begrenzt hilfreich wäre, ist ja auch, dass jedermann hier den Tube aufrufen kann, aber nicht jeder das Usenet als Informationsquelle benötigt.

Basisinformationen / Rechtslagen, Technik, Geschichte gibts bei wikipedia,

http://de.wikipedia.org/wiki/Usenet

wobei m.E. die Angaben "abwiegelnd" dargestellt sind, bzw. es sei "rückläufig", da wichtige "Newsserver" abgeschaltet hätten ( kleine Korrektur von Olli: die genannten sind die UNWICHTIGSTEN, und ich erkenne eine leicht tendenziöse, an "Normal-User" gerichtete "Psychologie", das Usenet nicht verwenden zu sollen...aber das ist nur subjektiv ).

LG, Olli!
 
Danke für Eure Rückmeldungen und Dir, Olli, danke für diese Informationen und Deinen ausführlichen Beitrag. :-)
 
Jetzt hat es geklappt mit dem Hochladen aber es tut sich eine neue Frage auf.

Ich habe etwas hochgeladen, das im TV gesendet wurde. Das darin gespielte Musikstück hat diese Meldung hervorgerufen:

https://www.dropbox.com/s/6tjs1buxw9frjpl/C-notice.png

Begehe ich etwa eine Urheberrechtsverletzung? Das Video "steht" derzeit auf "Unlisted".

Es ist ja gut, dass auf so etwas aufgepasst wird, aber wenn man immer befürchten muss Ärger zu bekommen lässt man das Hochladen bei YT wohl besser sein.
 
Diese Meldung habe ich auch bekommen, als ich die Klangprobe von meinem Bechstein hochgeladen habe (mit Hinweis auf eine CD). Ist in dem Fall aber eher ein Kompliment an den Pianisten. :D

YT/Google ist´s ziemlich egal. Die weißen nur darauf hin, dass evtl. unter Umständen.......
Bei aufgenommenen TV-Sendungen wäre ich allerdings vorsichtig. Aber so lange es nicht öffentlich gelistet ist, würde ich mir da keine Gedanken machen.
 
Diese Meldung habe ich auch bekommen, als ich die Klangprobe von meinem Bechstein hochgeladen habe (mit Hinweis auf eine CD). Ist in dem Fall aber eher ein Kompliment an den Pianisten. :D

In Anbetracht dessen, dass ich Lang Lang nicht mag wäre das Hochladen ein Kompliment meinerseits an seinen Humor und seine Coolness gewesen.

YT/Google ist´s ziemlich egal. Die weißen nur darauf hin, dass evtl. unter Umständen.......
Bei aufgenommenen TV-Sendungen wäre ich allerdings vorsichtig. Aber so lange es nicht öffentlich gelistet ist, würde ich mir da keine Gedanken machen.

Auch wenn es nicht öffentlich gelistet ist könnte der Anwalt des ARD mal über den Link stolpern. Es war eine Unterhaltungsshow im ARD und wenn ich da schon vorsichtig sein soll... Ich habe die Videos gelöscht, sicher ist sicher.

Danke, Peter.
 
In Anbetracht dessen, dass ich Lang Lang nicht mag wäre das Hochladen ein Kompliment meinerseits an seinen Humor und seine Coolness gewesen.
schade, daß das mit dem Link jetzt "in's Wasser gefallen" ist... ;)
Auch wenn es nicht öffentlich gelistet ist könnte der Anwalt des ARD mal über den Link stolpern. Es war eine Unterhaltungsshow im ARD und wenn ich da schon vorsichtig sein soll
Hm, also erstens findet man auf Youtube immer wieder mal Fernsehausstrahlungen von Konzerten. Und zum zweiten... was wären denn die Konsequenzen? Normalerweise gibt's in solchen Fällen so etwas wie eine "Unterlassungsaufforderung", dann löscht man's halt, und gut is...
Aber auch nur wenn's hart auf hart kommt. Löscht google/YT nicht einfach urheberrechtlich Bedenkliches, oder macht es für den deutschen Raum unzugänglich (man kennt ja die blöde GEMA-Meldung...)?

Ich frage extra nochmal nach, denn: wenn Leute aufhören, Fernsehkonzerte und -ausstrahlungen auf YT hochzuladen, dann fehlt der Welt etwas.

Und weil's mir gerade einfällt: auch das Jazz-Konzert Lang Lang/Dee Dee Bridgewater gibt's zum Beispiel mittlerweile auf Youtube. Der "Hochlader" hat sich auch nicht um Konsequenzen geschert.

Weiß jemand, wie diese Dinge genau rechtlich und in der Praxis liegen, bzw. gehandhabt werden?

Ich hab' jetzt nur aus dem Stegreif ein paar Dinge geschrieben - genau weiß ich's nicht...
 
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Ich habe jemanden gefragt der sich auskennt. Fazit: Vorsicht! Also werde ich es nicht hochladen.
 
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Ich habe mal beim WDR 3 Radio auf der Website nachgesehen, ob man die per WDR-Radiorekorder aufgezeichneten mp3 von seinem PC im Internet zeigen darf. Man darf es nicht. Sowas steht in den Nutzungsbedingungen. Mit dem Radiorekorder kann man sich die zeitgleich gesendeten Sendungen über eine Programmübersicht auf den PC holen. Der startet dann etwas früher als die Sendung.
 
Den WDR-Radiorekorder verwende ich auch, es ein ebenso praktisches Programm wie der dradiorekorder den der Deutschlandfunk anbietet.
 
Man kann nur jene Klamotten veröffentlichen, sofern man über dessen Verbreitungsrechte / Lizenzen verfügt bzw. dessen Urheberschutzfristen längst abgelaufen sind. Sollten demnach Inhalte vorkommen, wie zum Beispiel im Hintergrund laufende Musik aus CD-Spieler, TV und sonstige Medienquellen so ist das ein Urheberrechtsverstoß. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass die von mir abgegebene Antwort keine rechtsverbindliche Auskunft darstellt. Im Zweifelsfall einen Anwalt konsultieren, der sich in solchen Belangen für auskennt. http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html

Bezüglich Fragen rund um YouTube empfehle ich die dafür vorgesehenen: Hilfeartikel; das Forum, beides zu finden unten auf der Fußzeile

Weitere Hilfe bietet der YouTube-Kanal http://www.youtube.com/user/YouTubeHelp/videos
 

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