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teacher
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- 17. Feb. 2010
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Hallo,
gibt es als Musiklehrer im freien Beruf eine unterste Honorarstufe?
Wenn ja, wieviel?
Ich habe mal gelesen 12.75 Euro die 45 Minuten.
Wieviel Honorar kann man einer nicht ausgebildeten Kraft geben?
Je 30 Minuten z.B.
Gibt es eine "staatliche" Richtlinie?
Ich frage deswegen, weil ein Richter bestimmen kann, dass ein Musikausbilder 50,- Euro je Schüler/je Monat bekommt, auch wenn dieser Ausbilder
z.B.: nur 5,- Euro bekommt, weil er sich auch an den Unkosten beteiligen muss.
Fakt: Bei einer privaten MS in Bayern verdient ein Lehrer je 30 Minuten-Stunde zwischen 3,43 (13,75 Euro je Monat) und 9,62 Euro (38,50 Euro je Monat).
Wenn ein Richter das oben Geschriebene in einer Unterhaltsgeschichte behauptet, ist das legitim?
mfg
gibt es als Musiklehrer im freien Beruf eine unterste Honorarstufe?
Wenn ja, wieviel?
Ich habe mal gelesen 12.75 Euro die 45 Minuten.
Wieviel Honorar kann man einer nicht ausgebildeten Kraft geben?
Je 30 Minuten z.B.
Gibt es eine "staatliche" Richtlinie?
Ich frage deswegen, weil ein Richter bestimmen kann, dass ein Musikausbilder 50,- Euro je Schüler/je Monat bekommt, auch wenn dieser Ausbilder
z.B.: nur 5,- Euro bekommt, weil er sich auch an den Unkosten beteiligen muss.
Fakt: Bei einer privaten MS in Bayern verdient ein Lehrer je 30 Minuten-Stunde zwischen 3,43 (13,75 Euro je Monat) und 9,62 Euro (38,50 Euro je Monat).
Wenn ein Richter das oben Geschriebene in einer Unterhaltsgeschichte behauptet, ist das legitim?
mfg
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