Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Noten im Netz?

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Tastinator

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27. Dez. 2011
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Nachdem ich neu hier im Forum bin erstmal ein herzliches Hallo zusammen,

ich habe zu dem Thema legale/illegale Noten im Netz vermutlich jeden Artikel in diesem Forum gelesen. Nichtsdestotrotz bleibt eine Frage für mich offen bzw. nicht ganz geklärt, weshalb ich um Eure Hilfe bitten würde.

Doch um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich zunächst eines klarstellen:
Ich respektiere sowohl Interpreten als auch Songwriter, genauso wie ich als Künstler respektiert werden möchte. Daher bin ich auch gerne bereit für Noten ein paar Euros auszugeben. Sämtliche illegalen Möglichkeiten an Noten zu kommen interessieren mich daher nicht.
ABER: Ich bin Schwabe! :) Von daher habe ich Sparfuchs keine Lust, Geld für Noten auszugeben, die ich absolut legal und kostenlos im Netz bekommen kann. Eigentlich klar, oder?

Auf meiner Suche nach Noten von 2Pac (Changes) und Linkin Park bin ich nun durch einfaches Googlen auf die ein oder andere Seite gestoßen, bei der ich mir absolut nicht sicher bin, ob ich guten Gewissens zugreifen kann oder eher nicht. Hierbei geht es nicht um Downloads, sondern um das reine Ausdrucken der Noten.
Aufgrund der Forumregeln kann und möchte ich hier keinen Link posten, aber Ihr habt sicher mehr Erfahrung
als ich, was dieses Thema angeht.
Was mir insbesondere wichtig ist: Wie kann ich zweifelsfrei feststellen, ob eine Seite für Noten legal ist oder nicht? Die Regel "Was kostet ist legal" widerstrebt meinem schwäbischen Gemüt etwas und trotzdem möchte ich die Kreativität anderer respektieren.

Gruß
Tasti
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
ich habe zu dem Thema legale/illegale Noten im Netz vermutlich jeden Artikel in diesem Forum gelesen. Nichtsdestotrotz bleibt eine Frage für mich offen bzw. nicht ganz geklärt[...].

[...]

Auf meiner Suche nach Noten von 2Pac (Changes) und Linkin Park bin ich nun durch einfaches Googlen auf die ein oder andere Seite gestoßen, bei der ich mir absolut nicht sicher bin, ob ich guten Gewissens zugreifen kann oder eher nicht. Hierbei geht es nicht um Downloads, sondern um das reine Ausdrucken der Noten.
Irgendwie passen diese beiden Aussagen für mich nicht so ganz zusammen. (Immerhin: Auch "nur" ausdrucken erzeugt eine Kopie.) Da fallen dann die genannten ohne größere geistige Anstrengung weg.
 
Hmm, da gebe ich Dir recht.... Mich stört nur extrem, dass ich keine definitive Unterscheidung treffen kann. Es wird wohl doch auf reines Kaufen hinauslaufen, Schwabe hin oder her.
 
Hmm, da gebe ich Dir recht.... Mich stört nur extrem, dass ich keine definitive Unterscheidung treffen kann. Es wird wohl doch auf reines Kaufen hinauslaufen, Schwabe hin oder her.

Komponist noch keine 70 Jahre tot: illegal.
Komponist mehr als 70 Jahre tot und alte(!!!!) Ausgabe: könnte legal sein.

Das sind doch eigentlich ganz einfache Kriterien (und auch in diesem Forum zu finden.)
 
Ich respektiere sowohl Interpreten als auch Songwriter
keine Lust, Geld für Noten auszugeben, die ich absolut legal und kostenlos im Netz bekommen kann.

Tja, zwischen diesen beiden Punkten liegt die Lösung, die wir ziemlich sicher nicht erreichen werden. Denn: Geld sparen, Schnäppchen machen, Gratisproben etc., das will jeder. Das ist nur natürlich und auch gut so.
Aber: Ich unterstelle jedem auch ein Rechtsempfinden. Davon wird unsere Gesellschaft getragen. Und auch das ist gut so.

Ich persönlich habe kein Verständnis für Urheberrechtsverletzungen. Wenn ich aber eine machen kann, dann tue ich es.
So einfach ist das.
CW
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Die Regel "Was kostet ist legal" widerstrebt meinem schwäbischen Gemüt etwas
...auch der Schwabe macht die Erfahrung, dass der liebe Regionalmetzger oder auch der urschwäbische Gastwirt ihren Zwiebelrostbraten nicht kostenlos hergeben ;) ;)

aber das erinnert mich an einen netten Schwabenwitz:
Herr Häberle am Telefon zu seinem Schwager bzgl. eines Besuchs am ersten Weihnachtsfeiertag: "hanoi, na kommet ihr glei nachm Middag, na sinner bis zum Kaffee wieder dahoim" :D:D
 
...auch der Schwabe macht die Erfahrung, dass der liebe Regionalmetzger oder auch der urschwäbische Gastwirt ihren Zwiebelrostbraten nicht kostenlos hergeben ;) ;)

Die stellen ihren Zwiebelrostbraten aber auch nicht an`s Fensterbrett, so dass ihn im Prinzip jeder mitnehmen kann, verraten aber gleichzeitig nicht, ob`s erlaubt ist oder nicht ;)
 
Ach ja, noch was. Ich wäre dankbar über einen Link, wo ich Changes von 2Pac online kaufen kann. Ich suche mir einen ab und finde nichts.
Thx im Voraus!
 
Wieso könnte? Welches weitere Kriterium sollte es denn noch illegal machen?

Ich hatte (habe) einfach nicht die Fristen für posthume Erstausgaben, Gebrauchsmusterschutz etc., die da eventuell noch im Spiel sind, im Kopf. Da muß man sich eben im Einzelfall informieren und entsprechende Gedanken machen. (Erstdrucke von Beethovensonaten sollten wohl unkritisch sein...) Der Hinweis auf das Alter war zwar mit eingeschoben; ich habe aber wenig Lust mich mit fälschlicherweise für verbindlich gehaltenen Aussagen herumzuschlagen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

Ich hatte (habe) einfach nicht die Fristen für posthume Erstausgaben, Gebrauchsmusterschutz etc., die da eventuell noch im Spiel sind, im Kopf.
In Deutschland beträgt die Schutzfrist für Wissenschaftliche Ausgaben und Erstausgaben 25 Jahre.
Zitat von Anatol Analogon:
(Erstdrucke von Beethovensonaten sollten wohl unkritisch sein...)
Sind auf jeden Fall unproblematisch :)

Bei aller aktuellen Musik aus Pop, Rock etc sind kostenlose Noten illegal.

lg marcus
 
ich hätte da auch noch mal eine Frage zu dem doch etwas heiklen Thema.

Eine Urtextausgabe (70 Jahre Grenze) ist wohl klar. Aber was ist mit den ganzen Ausgaben, in denen sich jemand die Mühe gemacht hat Kommentare oder (ergänzende/alternative) Fingersätze zu schreiben. Denn Solcherlei kurisiert doch auch bei z.B. IMPLS.

persönlich probiere ich aus den Netz und kaufe mir dann die Stücke die mir Gefallen auch irgendwann. Ich liebe diese blauen Bücher :p

Gruß
Jörg
 
Ich glaube, dass genau das auch die Basis meines Problems ist. Durch Veränderungen bzw. eigene Arrangements entsteht meiner Meinung nach eine Grauzone. Irgendwie nicht ganz verboten, aber auch nicht ganz legal. Bevor ich jetzt unter Zuhilfenahme von Gesetzbüchern stundenlang versuche herauszufinden, ob Noten aus dem Netz legal sind oder nicht, werde ich Sie mir lieber gleich kaufen. Dann ist wenigstens sicher, dass ich niemandem schade.
 
Naja, zumindest derjenige, der in der betreffenden Ausgabe die Fähnchen an die Noten gemalt hat, könnte
vor 65 noch gelebt haben. Grund genug, die Verbreitung zu unterbinden,
wenn man ein Interesse daran hat, legale Versionen zu verkaufen.

Grüße.
Das verstehe ich nicht. Wir haben die Schutzfrist für das Werk und für den Notensatz. Der Mann, der die Fähnchen in die Noten gemalt hat, fällt unter "Notensatz".

Bei Imslp gibt es ja eine klare Kennzeichnung. Bei "Public Domain" ist es legal, bei "Non-PD EU" für uns nicht.

lg marcus
 
Und Du bist überzeugt, das imslp mit der Aussage Public Domain eine Rechtssicherheit bietet?
Wer der Kennzeichnung misstraut und die Fristen nicht selbst überprüfen will, kann die Noten immer noch käuflich erwerben. Also kein Problem?

Ich glaube nicht, dass Imslp am Ende dafür haftet, wenn man Noten lädt, die fälschlicherweise als legal deklariert waren, obwohl sie es nicht sind. Das wird sich auch nur schwer nachweisen lassen.

lg marcus
 
Bei IMSLP ist noch das Problem, das man die Leute anlügen kann! Zum Beispiel
wird die "Symphonische Fantasie aus der 'Frau ohne Schatten'" dort als 1916
herausgegeben bezeichnet, obwohl er dieses Werk erst 1946 geschrieben hat...
Das lässt sich aber trotzdem immer noch nur im Amiland als "Public Domain"
bezeichnen, denn Strauss ist erst 1949 gestorben.
 

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