studentische KV nach Überschreitung der Altersgrenze + KSK?

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partita

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Liebes Forum,

eventuell gibt es ja jemanden, der sich mit der Materie etwas auskennt oder der einen ähnlichen Fall kennt.

Ihr kennt ja größtenteils meine Situation, aber hier nochmal die Kurzzusammenfassung für diejenigen, die es nicht wissen:

Ich studiere im Zweitstudium Klavierpädagogik und finanziere mich momentan hauptsächlich aus der Erteilung von Klavierunterricht. Da ich mittlerweile das 30. Lebensjahr erreicht habe, hat mich die Krankenversicherung (im Folgenden: KV) aus der studentischen Versicherung herausgeworfen, so dass ich nun den gesetzlichen Mindestbeitrag von knapp 160 Euro zahlen muss (hat sich gerade erhöht, habe gerade den Brief bekommen), egal wie viel oder wie wenig ich verdiene.

Nun, mehrere Fragen, die sich mir stellen:
  1. Mir wurde gesagt, das sogenannte Werksstudentenprivileg gelte auch über die Altersgrenze von 30 Jahren hinaus, aber mir wurde auch das Gegenteil gesagt. Kennt sich damit jemand aus?
  2. Hier z.B. findet man einen Link zu einem Richterspruch, der - wenn ich es richtig verstanden habe - besagt, dass jene Studentin trotz Erreichen der Altersgrenze noch studentisch versichert werden muss. Kann es sein, dass das, was dort steht, aber nur für Beschäftigte gilt und nicht für mich als selbständige Klavierlehrerin?
  3. Ich habe mich in der Künstlersozialkasse gemeldet (im Folgenden: KSK), da mir gesagt wurde, dass diese die Hälfte meiner Sozialabgaben tragen würde. Das ist aber komplett nach hinten losgegangen: Da mein Studium immer noch die (künstlerische!) Arbeitszeit überwiegt, bekomme ich keinerlei Zuschuss zur KV/PV, muss aber trotzdem für den Betrag, den ich erwirtschafte, RV zahlen. (Konkret soll ich jetzt sogar einiges nachzahlen...:() Meine Professorin und mehrere andere Leute sagten, das könne so nicht rechtens sein, da entweder mein Studium überwiegt - in dem Falle dürfte mich die KSK gar nicht aufnehmen (stimmt das?); oder aber ich arbeite ausreichend viel im künstlerischen Bereich und werde dann auch bezuschusst.

Vielleicht kennt sich irgendjemand von euch ein bisschen in der Materie aus. 160 Euro KV + 32 Euro RV sind für mich momentan wahnsinnig viel, fast unbezahlbar. Wenn irgendetwas davon zu unrecht geschehen sollte oder mir Unterstützung versagt bleibt, die mir eigentlich zusteht, wäre ich da schon gerne dahinter ;)

herzliche Grüße und vielen Dank für eure Antworten,
Partita
 
Bevor Beiträge in die Richtung kommen und ich auf jeden einzelnen antworte:
Mir steht keine der üblichen "staatlichen Auffanghilfen" oder Unterstützungen zu wie Bafög (wg. Zweistudium), ALG I aus meiner vorherigen Beschäftigung (da ich dort als Werksstudentin angemeldet war und daher keine Beiträge zur AV abgeführt wurden), ALG II (wg. Studium überhaupt), Wohngeld (da ich den erforderlichen monatlichen Mindestbetrag von Sozialhilferegelsatz+Warmmiete, den man dafür erstmal verdienen muss, gar nicht verdiene), Stipendien (Zweitstudium oder Altersgrenze oder beides).
Insofern ist es nicht die Lösung etwas davon zu beantragen und mich dann etwas zu erleichern.

Das sehe ich auch alles ein, da ich mich ja selbst in die Situation gebracht habe aufgrund meines Zweitstudiums und der Staat gerne von mir möchte, dass ich mit der Qualifikation aus meinem Erststudium arbeite und ihm ordentlich Steuern bezahle anstatt noch ein zweites Studium zu machen, welches den Staat ja auch schon wieder Geld kostet. Insofern: Ich will mich nicht über meine Situation beschweren, sondern lediglich abklären, was mir in puncto KV/PV/RV zusteht an Einordnung und Zuschüssen und was nicht.

Liebe Grüße!
 
Liebe partita,

ich kenne mich da leider gar nicht aus. Ich weiß aber, dass man in Ausnahmefällen weiter in der studentischen KV bleiben kann, auch wenn die Altersgrenze schon überschritten ist.

Welches sind die Ausnahmefälle?

Liebe Grüße

chiarina
 
Ich kenne von meinen ehemaligen Kollegen ähnliche Fälle, da wurde man aber nicht von jetzt auf gleich rausgeschmissen sondern es gab eine Karenzzeit in der man einen reduzierten Beitrag zur KV zahlte.
Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Lösung für Dein Problem gibt. Aber vielleicht gibt es einen kleinen Trost: jetzt, wo Du aus der studentischen KV raus bist, kannst Du mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten ohne den Studentenstatus bei der KV zu verlieren. Jippie!
 
Hier kommt ein Update zu Punkt 3:

Nachdem ich das Ganze nun auf Anraten mehrerer Leute mit einem Rechtsanwalt geklärt habe, hat sich herausgestellt, dass die Einstufung seitens der KSK absolut korrekt war: Da ich hauptsächlich Studentin bin und eben trotzdem nebenbei schon richtig ordentlich als Klavierlehrerin arbeite, muss ich zwar RV zahlen, bekomme aber keine Zuschüsse zur Krankenversicherung, da im Normalfall davon ausgegangen wird, dass man sich noch studentisch krankenversichern kann als Studentin. Dass ich dies nicht kann aufgrund meiner Altersgrenze ist eben mal wieder mein persönliches Pech. Der Rechtsanwalt wollte es selbst nicht glauben, sagte aber, dass das eben wieder genau dieselbe gewollte "Gesetzeslücke" sei wie dass ich sonst nirgends Unterstützung erhalte (Bafög, Stipendien, Arbeitslosengeld, Wohngeld etc...), da ich mich eben selbst in die Situation gebracht habe. Einmal ist mein Zweitstudium Ablehnungsgrund (Stipendien, Bafög), ein ander Mal mein Alter (Krankenkasse), ein anderes Mal das Studium überhaupt (Arbeitslosengeld 1 und 2 - denn obwohl ich 2,5 Jahre vorher gearbeitet habe, wurde keine ALV abgeführt, da ich als Werksstudent angemeldet war so lange ich noch nicht 30 war...), ein anderes Mal dass ich den Sozialhilferegelsatz + Miete nicht erreiche monatlich (Wohngeld). Tja. Pech gehabt.

Nur falls nochmal jemand fragen sollte, der ein ähnliches Problem hat, dann kann dieser sich die Rechtsanwaltskosten sparen.

@megahoshi: Ich werde gar nicht mehr studentisch versichert, insofern bringt mir das alles nichts. Außerdem wüsste ich nicht, wie ich über 20 Std. pro Woche arbeiten sollte neben meinem Studium. Dann würde ich glaube ich definitiv tot umfallen... Fast kam ich auf diese Zahl, aber noch nicht ganz und noch mehr wäre beim besten Willen nicht mehr gegangen. D.h. wenn ich gar nicht mehr übe, dann ja. Aber mit Klavier Hauptfach ist das nicht zu machen...

Herzliche Grüße,
Partita
 
@partita: Ja klar, das war ja auch nicht wirklich ernst gemeint. Daher auch das Jippie... Ich kenn Deine Lage, ich hab auch lang genug neben dem Studium arbeiten müssen. Hatte aber auch nicht nur Nachteile, so in der Retrospektive. Aber das ist ein anderes Thema :)
 
Mönsch Partita - Du musst AUF DEM PAPIER über 20 Wochenstunden kommen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie leicht sich nette, leistungswillige Menschen mit großer Intelligenz mit Ihrem "Schicksal" abfinden, während jeder analphabetische (Beruf eintragen) innerhalb von 10 Sekunden einen Trick findet ...
 
Soll sie alle Stunden doppelt abrechnen oder was denkst Du wäre die Analphabeten-Variante?
Der Drops wegen der 20 Stunden und der KV ist eh gelutscht.
 
Lieber Fisherman,

es ist leider nicht so einfach möglich, glaub mir.

Da die Arbeit, die ich an der Hochschule mache, nicht als künstlerische Arbeit zählt (wohl aber zu meinen persönlichen Arbeitsstunden), sondern einfach Verwaltungstätigkeit ist, reichen meine Klavierschüler nicht aus, auch nicht, wenn ich halbe Stunden zähle und Vor- und Nachbereitungszeit. Jetzt haben gerade auch noch welche aufgehört (eine zieht nach Essen, der andere ist zuhause rausgeflogen, wo aber das Klavier steht und kann nun nicht mehr üben, der andere hat genauso wie ich zuviel um die Ohren und hat Klavier gestrichen), so dass ich es einfach nicht hochrechnen kann. Man glaubt mir ja auch nicht, dass ich für 7 Euro die Stunde arbeite und daher alle meine Schüler Doppelstunden nehmen...
Jedenfalls habe ich jetzt gerade daher immerhin weniger Stress, da weniger Schüler - aber eben auch noch weniger Einkünfte. Dafür helfen mir jetzt allerdings sehr gute Freunde von mir aus...

herzliche Grüße,
Partita
 

Wie Megahoshi schon sagt - die 20 Std. Regel betrifft mich außerdem nicht mehr, da ich über 30 bin.
Ich müsste höchstens nachweisen, dass ich mehr arbeite als studiere. Aber darauf trifft all das zu, was ich eben geschrieben habe.
Weißt du, ich will auch nicht Schüler erfinden, die ich nicht habe - hinterher muss ich ja auch beim Finanzamt was angeben und wenn das alles nicht zusammenpasst? Dann hab ich ein Problem. Ich hab einfach Angst, dann auch noch irgendeine Strafe und/oder Rückzahlungen leisten zu müssen, was fatal wäre... So einfach abfinden tu ich mich schon nicht.

Dafür hat mir der Anwalt aber auch erklärt, wie ich ganz einfach auch wieder aus der KSK rauskomme und somit die RV Beiträge nicht auch noch zahlen muss. Und die KSK muss mich hinterher wieder aufnehmen, wenn ich später einmal beantrage, dort wieder reinzukommen - so lange ich nachweisen kann, dass ich einer regelmäßigen künstlerischen Tätigkeit nachgehe, ist sie dazu verpflichtet. Habe ich alles mit dem Anwalt abgeklärt.

Liebe Grüße!
 
Hallo Partita,

und wenn du noch mal direkt mit deiner KK sprichst? Manchmal trifft man dort auf erstaunlich nette Sachbearbeiter und vielleicht könnt ihr euch auf einen für dich akzeptablen Beitragsmodus einigen.

Das sogenannte soziale Sicherungssystem unserer Gesellschaft hat nicht unbedingt etwas übrig für Zweitstudiumsstudenten jenseits der 30. Da der Staat bereits einmal in dich bzw. in deine Laufbahn im deutschen Bildungssystem investiert hat, krallt er nun nach der Rendite. Erneute Förderungen scheiden somit systembedingt schon aus. Das ist hart, allerdings verglichen mit den sonstigen Bildungs- und Doppelbildungschancen rund um den Globus, irgendwie auch kein allzu hartes Schicksal.
Also tröste dich mit der Möglichkeit, überhaupt dieses Studium auf Staatskosten studieren zu können.

LG, Sesam
 
Lieber Sesam,

und wenn du noch mal direkt mit deiner KK sprichst? Manchmal trifft man dort auf erstaunlich nette Sachbearbeiter und vielleicht könnt ihr euch auf einen für dich akzeptablen Beitragsmodus einigen.

alles schon passiert und: nix passiert ;)

Das sogenannte soziale Sicherungssystem unserer Gesellschaft hat nicht unbedingt etwas übrig für Zweitstudiumsstudenten jenseits der 30. Da der Staat bereits einmal in dich bzw. in deine Laufbahn im deutschen Bildungssystem investiert hat, krallt er nun nach der Rendite. Erneute Förderungen scheiden somit systembedingt schon aus. Das ist hart, allerdings verglichen mit den sonstigen Bildungs- und Doppelbildungschancen rund um den Globus, irgendwie auch kein allzu hartes Schicksal.
Also tröste dich mit der Möglichkeit, überhaupt dieses Studium auf Staatskosten studieren zu können.

Das weiß ich alles, siehe meinen Beitrag weiter oben weiter oben. Es wäre nur schön gewesen, wenn es dabei bleiben würde, dass man keine Förderung bekommt - wenn man es aber hinterher so aussieht, dass man sogar den Mindestsatz in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss, egal, wie wenig man verdient (dann sind 160 Euro schon eine Menge!) und diese Gesetzeslücke extra geöffnet wird, um die Situation zu erschweren, dann ist das schon nicht so ohne. Daher wollte ich mich drum kümmern, ob es eine Möglichkeit gibt, diesen Betrag auf einen bezahlbaren zu drücken.

Aber gut. Ich werd die letzten eineinhalb Jahre schon noch überleben. Hab's mir ja selbst so ausgesucht und ich habe bisher auch immer alles so gut organisiert und geschafft, dass alles klappt, so auch diesmal, wenn auch finanziell nur sehr knapp und teilweise mit nicht unwesentlicher privater Unterstützung, die mir den Rücken immerhin ein Stück weit freihält, damit ich zur Abwechslung auch noch zum Üben komme.

Da fällt mir ein:
Hab ohnehin zugenommen - weniger essen würde also durchaus auch nicht schaden...:p - ein bisschen Galgenhumor sei mir vergönnt :rolleyes:

Liebe Grüße,
eure Partita
 
Hallo partita,
ich komme doch noch einmal auf den Punkt „Staatliche Hilfen“ zurück mit einem eigenen Bsp. Mit 43 Jahren begann ich ein 3-jähriges Studium nach meiner ersten Ausbildung und bereits jahrelanger Beruftätigkeit. Zwei Jahre wurden mir als Fortbildungsmaßnahme finanziert, das erste Jahr musste ich selber finanzieren. Meine Erfahrungen aus diversen Anträgen bei verschiedenen Ämtern: erstmal wurden alle Anträge (Meisterbafög, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld) abgelehnt. Das hat meines Erachtens Methode, da dadurch schon einige abgeschreckt werden. Nach meinen Einsprüchen wurde mir dann für besagtes Jahr das Meisterbafög gewährt und über die Arge München auch eine Hilfe in besonderen Lebenslagen auf Darlehensbasis und Wohngeld. Das gewährte Darlehen konnte ich dann in monatlichen Raten zurückzahlen.

Der Vorteil in Deinem Fall ist, dass es zeitlich begrenzt ist.

Dazu ein Auszug aus dem BSHG-Bundessozialgesetzbuch
§ 15b Darlehen bei vorübergehender Notlage
Sind laufende Leistungen zum Lebensunterhalt voraussichtlich nur für kurze Dauer zu gewähren, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden. Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden.

Wenn Du auch diese Möglichkeit schon ausgeschöpft hast, dann sorry für das Doppeltgemoppelte. Ich wünsche Dir Durchhaltevermögen, denn man braucht einen langen Atem, aber es kann sich dann auch wirklich lohnen. Und vor allem nicht abschrecken lassen, wenn ein negativer Bescheid kommt (s.o.). Kopf hoch!!


Gruß Ivory
 
Lieber Ivory,

danke für deinen Beitrag! Es geht ja hier auch nicht nur um mich (so sehe ich es zumindest), sondern wer weiß, ob nicht bald nochmal jemand sowas sucht und dann hier fündig wird! Das Darlehen werde ich nun nicht vom Staat, sondern von einer Privatperson nehmen und auch nicht in einer Höhe, dass ich überhaupt nicht mehr arbeiten müsste nebenher. Ich werde schon noch Klavierschüler haben und Projekte an der Musikschule betreuen. Es ist ein kleiner monatlicher Betrag, der mir aber den Rücken freihält, immer je nach Sachlage ein Projekt anzunehmen oder nicht sowie noch Schüler dazuzunehmen oder eben nicht, wenn es mal wieder zeitlich knapp wird.

Und vor allem nicht abschrecken lassen, wenn ein negativer Bescheid kommt (s.o.). Kopf hoch!!

Abschrecken lassen? Nö.
Und am allerwenigsten von dem, was ich wirklich von Herzen als meinen Beruf ansehe!! :)

Liebe Grüße,
Partita
 
Hallo partita,

na super, Lösung gefunden!! Und Deinen letzten Satz kann ich nur ganz dick unterstreichen mit gaaaanz vielen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Schade, dass Du nicht in München ansässig bist, suche nämlich momentan eine/n neue/n Klavierlehrer/in.

Gruß Ivory bzw. Jutta
 

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