Steuerfragen: Kranken-Pflege-Rentenversicherung

S

schnabelchen

Guest
Hallo,
ich bin seit September 2013 selbstständig als Klavierlehrerin im Bundesland Bremen. Im letzten Jahr, wo ich gerade erst angefangen habe, habe ich wenig verdient (2784,00Euro), sodass ich für das Jahr keine Steuern zahlen muss.
Im Jahr 2014 habe ich der Künstlersozialkasse (über die ich versichert bin) ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen von 14938,00 Euro mitgeteilt. Also muss ich auch Steuern zahlen, dass ist mir klar. So, wie ich das mitbekommen habe, muss ich erst im Jahr 2015 meine Steuererklärung machen (Mai?), aber ich möchte wissen, was da ungefähr auf mich zukommt, da ich im Internet auf unterschiedliche Versionen gestoßen bin.
Die Einnahmen-Überschussrechnung wird simpel, da ich keinen Unterrichtsraum zum Absetzen habe, da ich zu meinen Schülern ins Haus fahre. Also wird es wohl bei den 14938,00 Euro bleiben?! Was kann ich sonst noch absetzen?
Wichtig: Wie ist es mit der Kranken-Renten- und Pflegeversicherung?
Folgende Beiträge habe ich bzw. werde ich an die KSK zahlen:
Januar 2014: 73,27 Euro
Februar 2014: 187,36 Euro
März - Dezember: je 221,70 Euro
Also insgesamt: 2477,36 Euro.
Wird davon was von den 14938,00 Euro abgezogen? Wenn ja, was? Vielleicht kann mir auch jemand von euch ungefähr sagen, was ich an Steuern zahlenn muss??? Ich steig da nämlich nicht so ganz durch :(

Vielen Dank!
 
Guck mal, hier ist eine ESt-Tabelle als PDF, da kannst Du es genau ablesen.

http://www.steuerlinks.de/steuertabelle-grundtabelle.html

Absetzen: Werbekosten-Pauschbetrag, Vorsorgeaufwendungen (Rente/KV/PV/LV), Fahrtkosten zu Schülern, Unterrichtsmaterialien, Noten, Fachliteratur.

Du solltest /könntest m.E. bei ca. 10-11.000 zvst. EK landen. Somit ESt 300-500,-

Gib Deine Erklärung SCHNELLSTMÖGLICH ab! 1) macht das nen besseren Eindruck. 2) Verlierst Du mit späterer Abgabe Geld, denn Deine Steuerschuld wird mit 6% verzinst 3) behältst Du so besser den Überblick.

Wichtig: Angenommen, Du musst für 2013 700,- als ESt nachzahlen. Dann dauert es selbst bei sofortiger Abgabe i.d. R. bis Mitte 2015, bis Du den Bescheid erhältst. Dann musst Du aber nicht 700,- zahlen, sondern als nachträgliche Vorauszahlung für 2014 nochmals 700,- und ebenso für das halbe 2015 nochmals 350,-. Macht also bereits 1750,-. Das muss man immer im Kopf haben, sonst wirds - bei größeren Summen - schnell sehr unangenehm eng.
 
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Hallo fisherman,

oh, jetzt bin ich grad geschockt, weil mir gesagt wurde, dass erst bei einem Einkommen von 8130,00 Steuern anfallen, darunter aber nicht?
Habe im Netz folgendes gefunden:

http://www.123recht.net/Selbststaendig-Ab-welchem-Einkommen-Steuern-zahlen-__f71173.html

Daher gehe ich bei dem geringen Einkommen davon aus, für das Jahr 2013 KEINE Steuern zu zahlen (wie gesagt, 2784,00 Euro habe ich im Jahr 2013 verdient!).

Aber für das Jahr 2014 kann ich ja noch gar keine Steuererklärung machen, da ich ja noch nicht weiß, ob es bei den 14938,00 Euro bleibt...

Werden nun Krankenversicherung etc. vom Bruttolohn abgezogen, bevor ich in diese Tabelle gucke???
 
Habe mal eben in die Tabelle geguckt.
Diese fängt ja auch erst bei 8000,00 Euro an, sodass ich davon mal ausgehe, für das Jahr 2013 keine Steuern zahlen zu müssen und es also richtig ist, dass ich unter dem Freibetrag liege!?

Edit: Also ich meinte mit den 2784,00 Euro nicht das monatliche Einkommen, sondern das gesamte Einkommen von September bis Dezember 2013!
 
Auf jeden Fall Fahrtkosten abziehen. Wenn Deine Schüler nicht alle in Laufweite wohnen, läppelt sich da übers Jahr auch was zusammen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollten auch abzugsfähig sein. Es gibt da ein extra Feld im Einkommensteuerformular.
Wenn Du dann noch alle Kleinigkeiten (die von Fisherman genannte Unterrichtsliteratur, aber auch deine eigene fachliche Weiterbildung, Bürokram, alles, was Du so brauchst, um Deinen Job zu machen) berücksichtigst, dürfte Deine Steuerlast recht überschaubar bleiben.

Wenn Du aber deutlich erfolgreicher bist, als zunächst angenommen (ich hoffe, Dein Stundensatz ist nicht so kalkuliert, daß der genannte Betrag die Obergrenze bei Vollauslastung darstellt), ist das mit der 2,5 fachen Jahressteuer auf einen Schlag, was fisherman oben exemplarisch vorgerechnet hat, natürlich ein Thema. Gefährlich, wenn man als Freiberufler nach den entbehrlichen Jahren des Studiums gleich hunderttausend im Jahr verdient und meint, sich jetzt alle lang gehegten Träume -Porsche, schicke teure Wohnung, toller Traumurlaub, teurer Flügel ;-), etc- erfüllen zu müssen und sich dann wundert, wenn das Finanzamt auf einmal vierundachzichtausendvierhundertzweieurofuffzich haben will.
 
Ich habe bisher kein Auto, habe ein Straßenbahnticket, was monatlich 52 Euro kostet. Kann ich das denn auch absetzen?

Nein, voll ausgelastet bin ich natürlich nicht, ich habe mich an den üblichen Preisen an der Musikschule orientiert. Natürlich nimmt die Fahrzeit einiges an Zeit weg, aber anders ist es im Moment eben auch nicht machbar. So, wie es ist, bin ich auch zufrieden (habe ja auch einen Freund, der auch arbeitet, also passt es schon...)

Aber jetzt mal eine wichtige Frage: Ich muss doch gar keine Steuererklärung für 2013 abgeben!?

Und was ist mit den Beiträgen zur Krankenversicherung etc. ??? Was genau sind Sozialversicherungsbeiträge? Bei welchem Betrag bei meinen Einkünften (mal die Materialien, Bürokram usw. gar nicht eingerechnet) müsste ich bei meinem Einkommen denn gucken?

Natürlich habe ich mir schon Geld für die Steuer "weggepackt", da ich eh ein sparsamer Mensch bin, aber ich will schon ungefähr wissen, was mir so zum Leben bleibt.

Wäre schön, wenn mir jemand das ungefähr überschlagen könnte, was ich an Steuern zahlen müsste im Höchstfall!

Danke!
 
Hallo fisherman,

oh, jetzt bin ich grad geschockt, weil mir gesagt wurde, dass erst bei einem Einkommen von 8130,00 Steuern anfallen, darunter aber nicht?
Richtig. Das ist der Grundfreibetrag. Und auch darüber geht's erstmal ganz gemächlich los, weil nur der Betrag darüber und der erstmal nur mit 15% besteuert wird (Progression).

Werden nun Krankenversicherung etc. vom Bruttolohn abgezogen, bevor ich in diese Tabelle gucke???
Ja, es sei denn, da hätte sich seit meiner letzten Steuererklärung was geändert.

Aber für das Jahr 2014 kann ich ja noch gar keine Steuererklärung machen, da ich ja noch nicht weiß, ob es bei den 14938,00 Euro bleibt...
Klar, die machst Du Anfang 2015, wenn Du Dich an fishermans Rat hältst und nicht wie ich -trotz bester Vorsätze- immer die dritte Aufforderung vom Finanzamt abwartest.

Schau doch mal in die Formulare, was man da so alles abesetzen kann:
http://www.steuererklaerung-2014.steuererklaerung-aktuell.de/
 
Hi fisherman,

Bei was für einem FA bist denn du veranlagt? Von jetzt bis Mitte 2015 auf einen Bescheid warten - das gibts ja nicht. Ich warte immer so drei, vier Monate, und bekomme normalerweise eine Erstattung. Hier rechnet das FA ja mit einer Nachzahlung, da wird zügig gearbeitet. Aber hast schon recht: mit einer regelmässigen Vorauszahlung wird schnabelchen rechnen müssen. Das ist auch ok , hat jeder Angestellte auch.

Lg exe
 
Ich habe bisher kein Auto, habe ein Straßenbahnticket, was monatlich 52 Euro kostet. Kann ich das denn auch absetzen?
Klar, Du benutzt es ja hauptsächlich für's Geldverdienen.

. So, wie es ist, bin ich auch zufrieden (habe ja auch einen Freund, der auch arbeitet, also passt es schon...)
Kleine Vorwarnung: Es könnte sein, daß ein gewisser Hasenbein hier noch was zu sagt ;-)

Aber jetzt mal eine wichtige Frage: Ich muss doch gar keine Steuererklärung für 2013 abgeben!?
Weiß ich nicht.
 
Also ich bin eher der Typ Mensch, der alles so zeitnah wie möglich erledigt, also da mach ich mir keine Sorgen.

Aber ich kann doch nicht alle Beiträge an die KSK (Kranken-Renten-Pflegeversicherung) von meinem Jahresverdienst abziehen? Dann wäre das ja überschaubar an Steuern...
 

Schnabelchen, suche Dir einen kompetenten Steuerberater. Lohnt sich, auch finanziell.
 
Also dann müsste ich alleine, wenn ich die Beiträge an die KSK abziehe, 739 Euro an Steuern zahlen. Dann geht durch Fahrtkosten, Werbungskostenpauschale etc. ja auch noch was runter. Damit hatte ich nämlich schon gerechnet. Wenn das so wäre, ist ja alles gut.
Vielleicht gibt es hier ja noch jemanden, der mir sagen kann, ob ich bei dem geringen Einkommen im Jahr 2013 überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Das wäre super!
 
Hallo Schmickus,
ich denke mal, dass sich ein Steuerberater für meinen Fall nicht lohnt, weil zu teuer.
Mein Freund ist im Lohnsteuerberatungsverein und das wäre eine Option für mich, wenn sie denn auch die Steuer für Selbstständige machen.
 
Ich glaube, Werbungsostenpauschale ist nicht:

Zitat von EStG §9a:
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
1.
a)
von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:
ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;
Dennoch denke ich, daß bei den genannten Rahmenbedingungen und halbwegs disziplinierter Buchführung und Sammlung aller Belege für berufliche Ausgaben, die Steuerlast auch ohne Steuerberater unter die Kosten eines Steuerberaters drücken lassen.
Vielleicht gibt es hier ja noch jemanden, der mir sagen kann, ob ich bei dem geringen Einkommen im Jahr 2013 überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Das wäre super!

Ruf doch mal beim Finanzamt an. Die sollten das wissen.
 
Ok, werde mal beim Finanzamt anrufen oder vorbeigehen und das erfragen.
Naja, ansonsten hab ich nicht so wahnsinnig viel an beruflichen Ausgaben, dass es günstiger mit Steuerberater wird. Im Grunde genommen nur meine Fahrtkosten und Pauschalen für Materialien :(
 
SORRRY!!!! Ich bin von den geschätzten 14.500 von 2014 ausgegangen!!!!!!!

Für 2013 zahlst Du gar keine Steuern!!!!

M.W. MUSS das FA von sich aus die üblichen Pauscahlen einsetzen und abziehen, sofern keine Einzelnachweise vorliegen. Und für 2013 würde ich dennoch eine Erklärung abgeben. Macht sich immer gut und Du bist "safe".

Zum Theam Zeitverzug: Ich habe z.B. die Erklärung für 2012 im Sommer 2013 eingereicht - der Bescheid kam dann etwa im Januar 2014.

STB brauchst Du nicht! Das FA ist VERPFLICHTET, Dir zu helfen!
 
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Hallo fisherman,

puh, ich dachte schon... Na, dann wusste ich's ja schon richtig.
Ich möchte auch nicht unbedingt einen Steuerberater nehmen. Das kriegt man doch wohl alleine hin? Aber für 2014 muss ich erst nächstes Jahr meine Steuererklärung machen, also hab ich noch genug Zeit, mich da schlau zu machen ;-)
Aber Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung ziehe ich komplett ab von meinem Jahresarbeitseinkommen? Oder wird irgendwas nicht abgezogen? Meine mal gelesen zu haben, Krankenversicherung sei Privatvergnügen :0
 
Hast Du schon ein Formular? Da steht alles drin und Erklärungsbögen gibts m.W. auch. Meine Empfehlung: Alles was unklar ist, offen lassen - persönlich im FA abgeben und Hilfestellung in Anspruch nehmen. Evtl. Termin vereinbaren. Nein, KV ist kein Privatvergnügen, aber es gibt Obergrenzen, die im Moment völlig irrelevant sind. Mehr kann ich auch nicht sagen - ich mache das bei mir nicht selbst.
 
Nein, ein Formular habe ich noch nicht, aber gut zu wissen, dass man beim FA auch Hilfe in Anspruch nehmen kann, das wusste ich noch gar nicht.
Danke dir und einen schönen Abend!
 

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