Skurrile Kleinanzeigen bei Ebay

Er schreibt so vieles....

Er schreibt auch, dass eine Bescheinigung bei (nur) gewerblichem Handel nötig ist, dann wieder, auch bei privat...
Das ist ein ziemliches Durcheinander und liest sich wie die Interpretation eines Gesetzestextes durch einen Laien. Solche Veröffentlichungen kann man sich eigentlich schenken.
Er ist ja auch ein (juristischer) Laie. Aber sehr gut vernetzt und tief im Thema drin. Er weißt halt darauf hin, dass das keine Rechtsberatung ist und ohne Gewähr. Muss er auch. Widersprechen tut er sich nicht.

Ich kenne einen Kollegen, der keine Probleme hat, Ausnahmegenehmigungen bei ihm in der Stadt zu bekommen. Das scheint wirklich von Ort zu Ort höchst unterschiedlich zu sein. Aber ohne Genehmigung interpretiere ich das so, dass man weder verkaufen noch verschenken darf, weder an (von) privat noch Handel noch Museum. Da ist neu belegen die einzig sichere Methode. Aber wo entsorgt man rechtssicher? Der BDK hatte eine Anwaltskanzlei zu dem ganzen Thema beauftragt und die nehmen für einen begrenzten Zeitraum die alten Beläge entgegen. Auch anonym.

Was ein Wahnsinn.
 
Nein, das hätte sich nicht gelohnt, es gibt definitiv keine Ausnahmeregelungen für die Vermarktung. Das einzig denkbare Schlupfloch wäre noch Detektivarbeit beim Hersteller der Klaviatur selbst. Sollte der Nachweis erbracht werden können, dass die Klaviatur mit Beständen aus Elfenbein vor 1975 belegt ist, dann könnte man tatsächlich ein Zertifikat beantragen.
Um das nochmal klar zu stellen: das ist tatsächlich so und nicht von Ort zu Ort unterschiedlich. Für Tastaturen ab 1975 kann es laut Gesetz überhaupt gar keine Vermarktungsgenehmigung geben. Für ältere Tastaturen, also vor 1975, kann eine Genehmigung grundsätzlich erteilt werden. Und das hängt vom Sachbearbeiter vor Ort ab. Das kann also unterschiedlich von Erfolg gekrönt sein. Oder halt nicht.
 
Für Tastaturen ab 1975 kann es laut Gesetz überhaupt gar keine Vermarktungsgenehmigung geben. Für ältere Tastaturen, also vor 1975, kann eine Genehmigung grundsätzlich erteilt werden.
Sind die Tastaturen im Gesetz erwähnt? Ich dachte es geht da nur um das Elfenbein. Wenn das älter ist dann müsste es doch egal sein wann die Tastatur hergestellt wurde?
 
Wie liegen denn mittlerweile eigentlich die Preise von Kluge für eine Neubelegung (88 Tasten, komplette Mechanik würde zugesandt)?
 
Ne Neubelegung kann Dir doch jeder Klavierstimmer machen, da brauchts doch nicht Kluge für?
Kluge macht das auf absolutem Top-Niveau. Wenn die Spatien der Tasten (ohne Belag natürlich) zu groß sind, wird beispielsweise seitlich Holz aufgebracht. Habe ich vor vielen Jahren bei einem Steinway A1 machen lassen. Absolut perfektes Ergebnis.
 
Ja. Er gehört dann meinem Bruder. Zeig mich bloß nicht an! :-D
 

Wer ist denn Eigentümer des Klaviers? Nur durch den Transport eines Klavieres ändert sich dieser ja nicht. Das würde nach meinem Verständnis erst durch eine Überlassung (Schenkung) passieren.
 
Der Transport ist kein Problem. Das wird erst schwierig, wenn eine Staatsgrenze überquert werden soll.
 
Das Elfenbein vorsichtig ablösen, in den Schuhsohlen über die Grenze schmuggeln und außerhalb der Zollzone (gibt‘s so etwas überhaupt noch?) wieder aufleimen. Oder gibt es mittlerweile Spürhunde, die Elfenbein erschnuppern?
 
Das Elfenbein vorsichtig ablösen, in den Schuhsohlen über die Grenze schmuggeln und außerhalb der Zollzone (gibt‘s so etwas überhaupt noch?) wieder aufleimen. Oder gibt es mittlerweile Spürhunde, die Elfenbein erschnuppern?
Bei der Gelegenheit könnte man die Beläge aber auch durch etwas ersetzen das nicht toxisch ist und das Elfenbein klammheimlich entsorgen. Sind die Beläge vielleicht dick genug für Falzbeine?
 

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