Rechnungsvorlage für Umsatzsteuerpflichtiges Musiker-Honorar ?

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Liebe Mugger,

Ich habe eine Frage bzgl. "Wie stelle ich eine Rechnung für meine irgendwo erbrachte musikalische Leistung?"

Bei den mir zugänglichen Amateur-Pop/Jazz-Gigs wird man ja meistens schwarz auf die Hand bezahlt (wenn überhaupt). Jetzt habe ich einen anstehenden Gig nachmittags in einem Einkaufszentrum. Kaufhaus-Pianist... Yeah! Lebensziel erreicht :cake::pokal::lol: aber immerhin steht da ein kleiner gepflegter Flügel des örtlichen Klavierhändlers. Das Event-Management dort muss natürlich alles amtlich machen und möchte dann von mir eine offizielle Rechnung gestellt bekommen.

Das Honorar ist dann in meinem Fall Umsatzsteuerpflichtig im Rahmen einer Nebentätigkeit, die ich allerdings beim Finanzamt schon angemeldet habe (nicht fürs Kalvierspielen, aber Nebentättigkeit, ist Nebentättigkeit).

Natürlich kann ich für die Rechnung selbst was Formloses zusammenschreiben, aber die Frage ist, ob es da Fallstricke gibt? Am besten wäre natürlich, wenn ich mir irgendwo eine Muster-Rechnung runterladen könnte.

Gibts da Formulare? Was muss/darf/kann oder darf eben nicht in der Rechnung auftauchen? Wie sind Eure Erfahrungen damit?

Vielen Dank im Voraus für alle Tips!

LG

TJ
 
Das Honorar ist dann in meinem Fall Umsatzsteuerpflichtig im Rahmen einer Nebentätigkeit, die ich allerdings beim Finanzamt schon angemeldet habe (nicht fürs Kalvierspielen, aber Nebentättigkeit, ist Nebentättigkeit).

Natürlich kann ich für die Rechnung selbst was Formloses zusammenschreiben, aber die Frage ist, ob es da Fallstricke gibt? Am besten wäre natürlich, wenn ich mir irgendwo eine Muster-Rechnung runterladen könnte.
Vorlagemuster für Deine Rechnung findest Du vielfach im Netz, z.B. dieses:
http://www.hs-owl.de/fileadmin/down...finanzbuchhaltung/muster_kleinunternehmer.pdf

Warum "Kleinunternehmer"? Wenn Du aus Deiner künstlerischen Tätigkeit nur fallweise Einnahmen erzielst, unterliegen diese gelegentlichen Einnahmen möglicherweise gar nicht der Umsatzsteuerpflicht, die erst bei Überschreiten gewisser Mindestsummen relevant wird. Da an dieser Stelle nicht erörtert werden soll, wie Du Deinen Lebensunterhalt sonst erwirtschaftest, wird hier in diesem Forum keine Klärung möglich sein, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist. Da ist nämlich ein wenig Vorsicht geboten: Wenn Du keine Umsatzsteuer abführen musst, darfst Du diese in Deiner Rechnung auch nicht ausweisen - Dein umsatzsteuerpflichtiger Vertragspartner wird diesen Betrag nämlich als Vorsteuer bei seinen eigenen Umsatzsteuerzahlungen berücksichtigen, die sich um den entsprechenden Betrag vermindern, aber dazu muss eine entsprechende Zahlung auch belegbar sein, da sonst der Auftragnehmer (der die Rechnung geschrieben hat) die Steuer zu tragen hat.

Sehr wichtig ist die Klärung, ob es um ein einmaliges Engagement durch das Einkaufszentrum geht oder eventuell Folgebuchungen zu erwarten sind, also die Absicht zur wiederholten Tätigkeit gegen Bezahlung besteht. Steuerberatend tätig werden darf man hier in diesem Forum sicherlich nicht - aber die gleichen Ansprechpartner beim zuständigen Finanzamt, denen die anstehende Nebentätigkeit zur Kenntnis gebracht wurde, sind auch für Auskünfte in dieser Sache zu kontaktieren. Übrigens sind sie sogar verpflichtet, entsprechende Rückfragen des Steuerpflichtigen zu beantworten.

Viel Erfolg und Freude bei Deinem Engagement und beim Geldeingang...

...wünscht mit LG Rheinkultur!
 
Es gibt eine Kleinunternehmerregelung, die besagt, dass du bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro pro Kalenderjahr (inkl. der ggf. anfallenden Umsatzsteuer) keine Umsatzsteuer abführen musst, allerdings auch nicht berechnen darfst. Um in diese Regelung zu kommen, musst du bei deinem zuständigen FA einen Antrag stellen.

Weiterhin muss auf deiner Rechnung vermerkt sein, dass du dieser Kleinunternehmerregelung unterliegst, und daher keine Umsatzsteuer berechnest/abführst.

Die Rechnungsvorlage von Rheinkultur ist optimal.
 
Die Umsatzsteuer gehört zu den indirekten Steuern: Die entsprechenden Beträge sind treuhänderisch zu behandeln und an den Staat abzuführen - die Einzelperson hat da nichts davon. Es besteht übrigens die Möglichkeit, auch als Kleinunternehmer auf die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verzichten: Wenn erhebliche beruflich veranlasste Aufwendungen anstehen, kann die dazugehörige Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Allerdings profitieren außer ein paar Existenzgründern nur wenige von diesem Sonderfall (wenn überhaupt), so dass diese Variante eher selten gewählt wird.

LG von Rheinkultur
 
Er meint doch damit lediglich, dass er sich als Gegenleistung für seine Leistung, die Hand mit schwarzer Farbe bemalen lässt. Daran ist doch nichts einzuwenden. :-D
Nicht ganz - es geht um Bezahlung nach BAT: Bar Auf Tatze!

Spaß beiseite: Sobald ein Auftritt irgendwo schriftlich (Plakat, Pressemeldung, Programmzettel o.ä.) dokumentiert ist oder unabhängige Zeugen bestätigen können, dass da einer gegen Bares gespielt hat, ist damit zu rechnen, dass Finanzbehörden und Verwaltungsorgane davon Kenntnis erhalten, sofern der Name des Künstlers ermittelbar ist. Und in Bilanzen erfasste Engagements gegen Rechnung/Quittung/Buchungsnachweis etc. bieten keinen Gestaltungsspielraum. Des weiteren sind die (freilich oft nicht üppigen) Einkommensperspektiven von Künstlern durchaus ermittelbar: Wer über Jahre hinweg angeblich kaum etwas verdient, gerät mittelfristig ins Blickfeld der zuständigen Personen, da man ja wohl auf längere Sicht irgendwie seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Privatbuchungen bei Tante Elfriedes 80. Geburtstag zu Hause und vergleichbare Aktivitäten werden vermutlich nur einen überschaubaren Prozentsatz abdecken können - alles andere droht aufzufallen, und sei es durch Anschwärzung seitens übel gesonnener Konkurrenten. Es ist also Vorsicht geboten bei Betätigung in der Schattenwirtschaft, auch und gerade für Musiker.

LG von Rheinkultur
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Besonderen Dank an Rheinkultur, die von Dir verlinkte Vorlage ist genau das was ich gesucht habe!

Soweit ich im Steuerdjungel durchblicke ist eine selbständige Nebentätigkeit zunächst mal grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, denn ich mache ja Umsatz und muss diesen versteuern. Wenn der Umsatz nachweislich den von Nils genannten Rahmen nicht übersteigt (und ich liege mit meinen diversen Nebentätigkeiten sehr weit drunter), dann bin ich als Kleinunternehmer ggf. von der Umsatzsteuer befreit.

Hier ging es mir zunächst mal nur um das Rechnungsformular, aber ich nehme Eure Tips zum Anlass mich mal wieder upzudaten, worunter meine Nebentätigkeit nun tatsächlich läuft.

@Hasi:
Bei den mir zugänglichen Amateur-Pop/Jazz-Gigs wird man ja meistens schwarz auf die Hand bezahlt
Keine Ahnung, wo Du hier herauslesen kannst, dass ich für Schwarzgeld Gigs spiele. Möbelpackerdienste, bei denen ich mir für BAT-Geld den Rücken ruiniere wären mir genau so zugänglich. Schwarz feilgebotene und ausgeführte Handwerkerleistungen könnte ich ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn ich das denn wollen täte. Nein, die 7500 Euro, die ich für die 3 Stunden Klimpern im Kaufhaus bekomme, werden ganz brav deklariert, daher meine Nachfrage hier.

LG

TJ
 
@Hasi: Keine Ahnung, wo Du hier herauslesen kannst, dass ich für Schwarzgeld Gigs spiele. Möbelpackerdienste, bei denen ich mir für BAT-Geld den Rücken ruiniere wären mir genau so zugänglich. Schwarz feilgebotene und ausgeführte Handwerkerleistungen könnte ich ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn ich das denn wollen täte. Nein, die 7500 Euro, die ich für die 3 Stunden Klimpern im Kaufhaus bekomme, werden ganz brav deklariert, daher meine Nachfrage hier.
Ein Beispiel, das man für das "Schwarzspielen" heranziehen könnte: Der "Italiener an der Ecke" veranstaltet am Valentinstag ein Dinner mit Kerzenschein für alle Verliebten - zur Aufwertung dieser Atmosphäre plus "Verkaufsförderung" wird ein Pianospieler für "Besame mucho" & Co. engagiert. Am Ende des Abends öffnet der Gastronom seine private Brieftasche und drückt dem Mann am Klavier die vereinbarten Geldscheine in die Hand, ohne sich eine Quittung geben zu lassen. Was tut man dann als Pianist? Die Einnahme deklarieren, obwohl das Geld ja nicht in den Geschäftsunterlagen verbucht wurde, diese Zahlung müsste ja belegbar sein? Die Einnahme einfach ebenfalls nicht angeben? - Antwort: Illegal ist nicht die Annahme potentiellen Schwarzgeldes, sondern die Einnahme selbst nicht als solche zu deklarieren. Riskant wird es also, wenn der Pianist auf Plakaten oder Aushängen namentlich genannt wird oder wenn Gäste als unabhängige Zeugen in Erscheinung treten in Beurteilung der Tatsache, dass der Pianist offensichtlich gezielt "Schwarzgeschäfte" tätigt.

Eine andere Variante: An Wochenenden agiert einer als nebenberuflicher Alleinunterhalter, der Stimmungsmusik bei Hochzeitsfeiern oder Polterabenden im Landgasthof darbietet. Der mit dem Musiker befreundete Gastwirt erweist ihm eines Tages einen Bärendienst: Im Rahmen einer Steuerprüfung fallen in den Geschäftsunterlagen "durchlaufende Posten" auf. Der singende Keyboarder bekam sein Honorar "Käsch inne Täsch", wie man in rheinischen Landen zu sagen pflegt - der Gastgeber bekam den Posten "Livemusik" hingegen auf die Rechnung gesetzt. Nicht nur einmal, sondern über Jahre hinweg wiederholte sich dieses Szenario, das übrigens nicht frei erfunden, sondern wirklich passiert ist. Mit der Nachforderung eines Schätzungsbetrags in Höhe von etwa 15.000 € durch das zuständige Finanzamt wurde der Feierabendmusiker eiskalt erwischt. Einwendungen gegenüber der Behörde, kurzfristig eine solche Summe nicht aufbringen zu können, entschärfen diese Situation nicht: Mit diesen Schattengeschäften entstanden entsprechende Einnahmeüberschüsse und Vermögensvorteile - irgendwo muss das eingenommene Geld ja gelandet sein...!

Solche Beispiele sollen niemanden einschüchtern oder gar persönlich angreifen, auch nicht den eingangs erwähnten "Italiener an der Ecke". Sie sollen lediglich erklären, warum das Attribut "schwarz" hier so eine Art Reizwort ist. In überschaubarem Umfang ist "Nachbarschaftshilfe" zunächst noch nicht einmal illegal - aber die Grenzen zur Illegalität verlaufen im Wiederholungsfall und in entsprechendem wirtschaftlichem Rahmen fließend.

LG von Rheinkultur
 

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