Palatino-Untersetzer bei Klavier ohne Rollen?

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Eine Kundin von mir hat Ärger mit dem Nachbarn unter ihr. Dessen Anwalt verlangt jetzt, dass sie sich um lärmmindernde Maßnahmen bemühen soll. Mein erster Vorschlag war Schaumstoff zwischen Klavier und Wand zu stopfen, aber da hat sie schon Bedenken, weil sich ja der Klang auch ändern wird. Von daher finde ich einen Moderator auch nur suboptimal, zumal sich dadurch ja auch die Spielart verändert. Ich hasse diese Teile :(

Piattino Untersetzer könnten eine Minderung bewirken, aber die sind ja für die Rollen konzipiert. Würde es trotzdem Sinn machen, das Klavier mit dem Sockel einfach auf vier Piattinos zu stellen? Gibt es nicht vergleichbares für rollenlose Klaviere??
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Was mir selber noch eingefallen ist: ohne Rollen kommt das Klavier natürlich gleich viel höher, wenn es auf diesen Untersetzern stünde. Alternativ gibt es ja auch noch diese Iso-Floor Matten. Hat jemand damit Erfahrungen?
 
Zu den Untersetzern kann ich wenig sagen, aber eine schallisolierende Matte ist da vielleicht noch besser.

Was ich aber meine: Es gibt doch ne klare gesetzliche Regelung, dass die Frau zwei Stunden täglich spielen darf, auch wenn der Nachbar es hört. Will sich der Anwalt darüber hinwegsetzen?

Ich fühle mich da gleich an solche Fälle erinnert, in denen bösartige Nachbarn jedes Musikmachen zu jeder Tageszeit verbieten wollen, einfach aus Langeweile...
 
Dass man ihr das nicht verbieten kann, scheint sie geklärt zu haben. Inwieweit der Nachbar ein Recht darauf hat, Schallschutzmaßnahmen zu verlangen, weiß ich nicht.
 
Ist das so, dass es eine klare gesetzliche Regelung gibt?

Es geht in solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten zuallererst immer um einen fairen Interessenausgleich. Zweifel an der Absicht zur Fairness könnte gleich schon begründen, wenn, statt untereinander zu reden, gleich ein Anwaltsschreiben komme..

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (klavierspeilen zu dürfen, unter Beachtung der Ruhezeiten) ebenso.

Mir wäre nicht bekannt, dass Klavierspielen unter "ruhestörendem Lärm" befunden werden dürfte. Also sollten a priori erstmal die gesetzlichen und/oder privatvertraglichen Spielregeln greifen, d.h. mittags zwischen 13 und 15 Uhr sollte Ruhe sein, und nachts zwischen 22 und 8 Uhr meines Wissens.

Das Eingrenzen von Klavierspielen auf max. 2 Stunden am Tage scheint etwas zu sein, was Haus- und Grundbesitzervereine ihren Mitgliedern, den Hauseigentümern, anempfehlen. Ich, ICH... würde als Mietinteressent so einen vorgelegten Vertragsentwurf nicht einfach so unterschreiben, sondern den Passus streichen und auf gesetzliche Regelungen verweisen ("Eine Geräuschentwicklung wird gesetzliche Regelungen respektieren." Bomms, aus, mehr nicht.) Falls der Hausbesitzer mir das Anmieten einer Wohnung verwehrte, weil ich seinen "Spezialmietvertrag" änderte, würde ich ihm eine Kontrollklage oder ggf. Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote ankündigen.

Einen evtl. eigenen Anwalt würde ich vor Mandatserteilung fragen, ob er Mietshausbesitzer ist oder vertritt undoder solche und Haus- und Grundeigentümervereine vertritt - da sind dann nicht nur denkbare Interessenkollisionen..

Es gibt eine Klientel unter Mietshausbesitzern, die genau deswegen Hausbesitzer sind, weil es ihnen Macht über andere Menschen zu verleihen scheint. (Habe solche Gestalten paarmal schon an Studienorten kennengelernt.. ) Es ist aber schlicht nur so, dass ein Mieter Kunde des Objektes "Wohnraum" ist, ein Vermieter hat daraus nicht das Recht, einem mehr als die gesetzlichen Schranken aufzuerlegen. Manche denken das, aber dieses Denken lässt sich wenn nicht austreiben, so doch hart bekämpfen. (..und bevor jemand sich ärgert: bin selbst Hausbesitzer.)

Unabhängig davon sind Körperschallentkopplungen (mittels dämpfenden Untersetzern oder Streifen) sicherlich sinnvoll. Einen dieserhalb anfragenden, beauftragten Anwalt ("Schalldämmaßnahmen"?) hingegen würde ich schriftlich befragen, ob sein Mandant sich zur Kostenübernahme (Lieferung plus Montagekosten) bereitfände.

Aber ich bin kein Anwalt, daher ist dies auch keine Rechtsverbratung. Man sollte also immer einen des Rechtes Kundigen heranziehen. Ich schrieb davon, was ICH täte. ;)
 
Ich kenne es auch nur so, daß es keine gesetzliche Regelung für das Musizieren an sich gibt. Es gibt aber eine "gängige Rechtsprechung". Die soll aber angeblich je nach Bundesland etwas unterschiedlich ausgelegt werden. Dann käme es im Streitfall immer auf den Richter an. Ich bin aber auch kein Anwalt oder Experte.
 
Ich weiß nur, dass die Kundin das Problem hat, seit sie bei mir ein Klavier gekauft hat. Der Nachbar hat ständig mit einem Besenstiel an die Decke geklopft (der Klassiker schlechthin). Wie und warum jetzt ein Anwalt ins Spiel kam, weiß ich nicht so genau. Ich hab das so verstanden, dass der Nachbar einen Anwalt genommen hat und Anschuldigungen vorbringt, die übertrieben sind und nicht stimmen. Daraufhin hat die Kundin auch einen Anwalt genommen. Der Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) kann ihr das Spielen nicht verbieten, das scheint klar. Inwieweit sie jetzt tatsächlich verpflichtet zu Schallschutzmaßnahmen ist, weiß ich nicht, aber sowas habe ich auch schon mal irgendwo gelesen. Aber da sie einen Anwalt hat und sie bei mir nachgefragt hat vermute ich mal, dass sie da schon gewisse Verpflichtung hat. Ich glaube, freiwillig macht die gar nichts mehr, nachdem sie oft das Gespräch gesucht hat.

Ich hab übrigens mal über folgenden Fall gelesen: einer im Haus spielt Klavier, der Nachbar verlangt Ende bzw. Mietminderung. Klappte nicht. Dann die Besenstielnummer (bewusst gegen den Rhythmus), woraufhin der Spieler seinerseits auf Unterlassung oder Mietminderung klagte. Die Richter meinten, das mit dem Besen ist durch Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt :confused:

Aber egal: hat denn nun schon jemand mal diese Iso-Floor Matten ausprobiert? Die sind ja auch nicht wesentlich billiger als 4 Piattinos!
 
Der Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) kann ihr das Spielen nicht verbieten, das scheint klar. Inwieweit sie jetzt tatsächlich verpflichtet zu Schallschutzmaßnahmen ist, weiß ich nicht, aber sowas habe ich auch schon mal irgendwo gelesen.

Die Dame ist also nicht Eigentümerin der Wohnung, sondern Mieter? Und der andere ist ebenfalls Mieter? Dann ist hier eindeutig der Vermieter in der Pflicht. Wenn die Schalldämmung unzureichend ist, muss der Vermieter Abhilfe schaffen. Als Mieter bin ich nicht verpflichtet, Mängel der Wohnung auf eigene Kosten zu beheben.

Kann aber auch sein, dass die Schalldämmung ausreichend ist (bzw. das Haus ist einfach alt, da muss man akzeptieren, dass die heutigen Standards nicht immer erreicht werden). In dem Fall ist weder der Vermieter noch die Mieterin zu Abhilfemassnahmen verpflichtet.

Trotzdem kann man natürlich um des lieben Friedens willen versuchen, die Schallübertragung etwas einzudämmen. Mein Tip, wenn die Untersetzer nicht gehen, wäre, das Klavier auf einen hochflorigen Teppich zu stellen. Das kostet nicht die Welt und sieht auch noch gut aus.

Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sich der Nachbar auch weiterhin gestört fühlen wird, egal, welche Schallschutzmassnahmen ergriffen werden. Manche Leute fühlen sich einfach durch Musik gestört, egal, wie laut oder leise sie ist. Und zu erreichen, dass der Nachbar gar nichts mehr hört, das dürfte unmöglich sein.
 

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