Noten zur Ansicht hochladen: bis zu welchem Umfang noch OK?

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brennbaer

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Hallo zusammen,
da ich nicht wusste, wo ich meine Frage am besten stellen soll, habe ich mich für "Sonstiges" entschieden. Hoffe, das ist OK.

Ich wollte nur fragen, in welchem Umfang man hier eigentlich Noten aus Notenbüchern/-sammlungen und ähnlichem als Attachment hochladen kann/darf, wenn man Fragen dazu hat (z.B.: wie spielen?, welcher Fingersatz?, etc...), ohne in eine rechtliche Grau- oder gar "Schwarz"-Zone und in Schwierigkeiten zu kommen.
Gibt es da irgendwelche Grenzen oder gilt bereits die Veröffentlichung eines einzelnes Taktes als Urheberrechtsverletzung.
Müsste man in dem Fall bei Fragen zu bestimmten Stücken die Noten abschreiben und die handschriftliche Kopie hochladen?
Ich dachte, ich frage mal vorher nach, bevor es Ärger gibt.
Danke schon mal
 
Wenn du dich in der Bundesrepublik Deutschland befindest, darfst du gedruckte Musiknoten überhaupt nicht kopieren und verbreiten. In allen anderen Ländern kannst du Noten gemeinfreier Musikstücke komplett und unbegrenzt hochladen. Stücke von seit mehr als 70 Jahren verstorbenen Komponisten genießen nämlich keinen Urheberrechtsschutz mehr.

Für Musikwerke deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, gilt das Zitatrecht, unabhängig davon ob du die Noten abfotografierst oder abschreibst.
 
Um das mal zu relativieren: Hier werden oft genug Noten "zitiert", manchmal ne ganze Seite, manchmal nur eine Zeile oder 2 Takte.
Ob das juristisch einwandfrei ist, weiß ich nicht (da streiten selbst Anwälte drum), aber es wird hier geduldet. Mach einfach; wenn es übertrieben wird (z.B. ein komplettes Stück) schreiten wir eh ein.
 
Wenn du dich in der Bundesrepublik Deutschland befindest, darfst du gedruckte Musiknoten überhaupt nicht kopieren und verbreiten.
Stimmt nicht. Wenn der Komponist länger als 70 Jahre tot ist, ist das erlaubt. Eine Ausnahme besteht nur bei wissenschaftlichen Ausgaben, die jünger als 25 Jahre sind (die genießen einen eigenen Schutz) und bei Noten, die erst vor weniger als 25 Jahren erstmalig veröffentlicht wurden ("Editio princeps"). Wenn alle Urheber (Komponist, Texter, Arrangeur etc.) länger als 70 Jahre tot sind und die Notenstich älter als 25 Jahre ist, geht man kein Risiko ein.

Hier ist die Rechtslage ganz gut zusammengefasst:
http://www.pian-e-forte.de/noten/pdf/notenkopien.pdf
 
Danke,
ich halte mich dann einfach an Peters Hinweis, mit der Schere im Hinterkopf, dass im Zweifel "etwas weniger besser" ist :super:
 
So wenig wie möglich und so viel wie nötig hochladen - das scheint mir das richtige Rezept bei Fingersatz- und anderen Fragen zu sein.

Kritisch wird es natürlich, wenn man zu jedem einzelnen Takt eines urheberrechtlich geschützten Stückes eine Frage hat. Vielleicht braucht man dann zwei verschiedene Foren, eines für die geraden und eines für die ungeraden Takte.

CW
 
Zuletzt bearbeitet:
Um das mal zu relativieren: Hier werden oft genug Noten "zitiert", manchmal ne ganze Seite, manchmal nur eine Zeile oder 2 Takte.
Im Regelfall handelt es sich lediglich um mehr oder weniger kurze Abschnitte aus dem Werk, die zu Studienzwecken herangezogen werden. Der eigentliche Zweck, komplette Werke zu bekommen, um sie nicht käuflich erwerben zu müssen, bleibt mit Sicherheit außen vor. Vergleichbar ist das mit Probepartituren geschützter Werke, die die Verlage vielfach selbst ins Netz stellen, damit potenzielle Käufer in der Gewissheit, das Richtige gefunden zu haben, daraufhin das Originalmaterial bestellen. Gerade bei Chorsätzen machen das viele Anbieter so:
  • Einzelne Seiten oder Teile der Seite fehlen oder werden unlesbar gemacht
  • Die Seiten werden mit Vermerken wie "MUSTER", "PROBEPARTITUR", "NUR ZUR ANSICHT" etc. versehen, die man nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bzw. mit mangelhaftem Ergebnis entfernen könnte, um eine vollwertige Druckvorlage zu erhalten
  • Es werden Hintergrundfarben, Formate, Druckauflösungen u.ä. gewählt, die ein Kopieren praktisch unmöglich machen
Existiert eine vollständige Fassung eines gemeinfreien Werkes im Netz (z.B. auf imslp.org), könnte man auch per Link auf selbige verweisen. Gerade wenn gleich mehrere Stellen eines kompletten Satzes zur Sprache kommen, genügen auch die jeweiligen Taktzahlen, die man in dem PDF-Dokument selbst finden wird.

LG von Rheinkultur
 
Das was hier Clavionutzer schon 'mal schüchtern hochladen, um Hilfe bei ihren Problemen damit zu erhalten, ist garantiert nicht strafrelevant. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um zwei oder drei oder zehn Takte eines Musikstückes handelt.

Relevanter ist da schon die Tatsache, dass man heute im Netz so ziemlich alles finden kann, was man braucht, aber nicht bezahlen will. Das Urheberrecht ist sehr oft nur noch eine Ruine.

Wenn ich einen Chorsatz für eine Popnummer suche, kopiere ich die "Teaser"-Seiten der Verlage, suche bei Youtube ein Pianocover, untermauere das Ganze mit "chords xyz" bei Google und ergänze dann die letzten drei Töne, die mir dann noch fehlen, durch ein Transkriptionsprogramm.

So sieht die Realität aus. Das Netz kastriert das Urheberrecht. Und das zu Recht. Es ist nicht so richtig einzusehen, dass die Urururenkel von Udo Jürgens oder Paul McCartney als Millionäre geboren werden.

CW
 
Kurzer Nachsatz an diejenigen, die eine leistungsfähige Notensatzsoftware mit Scanmöglichkeit nutzen können: Den Kopierschutz solcher Probepartituren durch Scannen der Vorlage entfernen gelingt entweder gar nicht oder mit so aufwendigem Nachbereitungsbedarf, dass man den Satz gleich komplett von Hand eingeben kann.

Wenn ich einen Chorsatz für eine Popnummer suche, kopiere ich die "Teaser"-Seiten der Verlage, suche bei Youtube ein Pianocover, untermauere das Ganze mit "chords xyz" bei Google und ergänze dann die letzten drei Töne, die mir dann noch fehlen, durch ein Transkriptionsprogramm.
Kaum weniger Aufwand als der, den man für ein komplettes Neuarrangement bräuchte. Behaupte ich mal so als jemand, der viel schreibt und arrangiert.

Es ist nicht so richtig einzusehen, dass die Urururenkel von Udo Jürgens oder Paul McCartney als Millionäre geboren werden.
Ums Prinzip geht es aber in anderer Hinsicht. Ein Chor will einen neuen Titel mit einem guten Arrangement einstudieren und aufführen - völlig OK. Die Chormitglieder haben genügend Geld, um ein großes Haus zu haben, ein dickes Auto zu besitzen und mindestens viermal im Jahr in Urlaub zu fahren - auch das sei ihnen gegönnt (haben die wenigsten Chorleiter, aber egal). Wenn dann aber eine Umlage von zwei Euro fünfzig pro Nase zur Finanzierung neuer Noten zur Sprache kommt, ist das Gemecker groß. Da stimmt etwas Grundsätzliches in anderer Hinsicht nicht mehr, wenn man dann aus Geiz lieber mit raubkopierten Noten zum Auftritt auf die Bühne marschiert. Dreimal darf man raten, was da faul im Staate Butterland ist... .

LG von Rheinkultur
 
Zuletzt bearbeitet:

@mick:
Das weißt Du nicht und ich auch nicht, ob BGs Urenkel als Millionäre geboren werden. Vielleicht geht Microsoft genauso schnell in den Orkus wie Nokia oder Opel - was ich nicht hoffe.

Aber die Enkel von Tim Benzko, die sind jetzt schon wohlhabend, obwohl sie noch garnicht gezeugt worden sind.

CW
 
Naja,
ob in 30, 40 Jahren Tim Benzko noch so häufig gespielt wird, dass die Enkel von den Tantiemen ein monetär sorgenfreies Leben führen können, sei mal dahingestellt. ;-)

Ansonsten finde ich, dass die Diskussion um vererbtes Urheberrecht eine recht müßige ist.
Genauso gut könnte man fragen, warum es OK sein soll, Immobilien und andere Vermögenswerte über Generationen hinweg weiterzuvererben, aber das Recht auf die Verwertung geistiger Leistung nicht.
In beiden Fällen fällt der Nutzen den Erben einfach so in den Schoß, obwohl sie Nullkommanull dazu beigetragen haben.
 
Ich sag mal so: wo kein Kläger, da kein Richter...
 
Seltsamer Spruch von einem Anwalt .... somit, wo keine Überwachung, dann klaue ich was das Herz begehrt oder wo kein Polizist steht, dann fahre ich wie die Sau etc.

Jetzt weiss ich woher der Spruch kommt .... Anwalt = Rechtsverdreher. ;-)

Wo kein Kläger da kein Richter ;) hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche. Diebstahl ist eine Straftat. Spätestens bei Offizialdelikten MUSS ermittelt werden....
 
Wo kein Kläger da kein Richter ;) hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche. Diebstahl ist eine Straftat. Spätestens bei Offizialdelikten MUSS ermittelt werden....
Urheberrecht Verletzung ist auch eine Straftat ..... leider haben da einige Anwälte daraus ein Business-Model gemacht und verschicken fleissig Abmahnungen. Ich habe da bereits schlechte Erfahrung gemacht.

Corpus Delicti war:
ich habe meine alte Kamera in eine Versteigerungsplattform gestellt und dazu ein (der Firma Canon) offizielles und angeblich geschütztes Fotos benutz. Da bekam ich prompt eine Abmahnung mit Unterlassung Erklärung und viel juristischem Bla Bla. OK war eine Faulheit meinerseits ein Foto von dem Objekt nicht selbst zu machen. Der Spass hat mich CHF 100 gekostet. Seit dem bin ich sehr vorsichtig was Urheberrechtliches im Netz zu posten.

Die Komponisten Mozart, Beethoven und c/o sind zwar mehr als 70J gestorben, trotzdem würde ich aus Henle, Peters Notenbücher etc. nicht mal auszugsweise im Netz stellen. Die haben zwar nicht die Musik selbst geschützt, sondern den Notensatz (Druckbild) und die dazugehörigen Kommentare.
 
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Die Komponisten Mozart, Beethoven und c/o sind zwar mehr als 70J gestorben, trotzdem würde ich aus Henle, Peters Notenbücher etc. nicht mal auszugsweise im Netz stellen. Die haben zwar nicht die Musik selbst geschützt, sondern den Notensatz (Druckbild) und die dazugehörigen Kommentare.
Dann macht man sich eben vor dem Hochladen schlau, ob im Falle aller beteiligten Personen die erwähnte Siebzig-Jahre-Frist abgelaufen ist: Komponist, Librettist/Textautor (sofern vorhanden), Bearbeiter, Herausgeber und so weiter. Bei imslp.org stehen ja immer die relevanten Angaben daneben... .

LG von Rheinkultur
 

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