Kündigungsfrist bei mündlichem Vertrag

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wasmitmusik

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11. März 2008
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Hallo!
Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema: Kündigungsfrist bei mündlichem Vertrag und rechtlichen Möglichkeiten? Hatte einen Schüler 4 Jahre lang unterrichtet (mit mündlichem Vertrag, bei dem eine 2monatige Kündigungsfrist ausgemacht war), der Vater will von jetzt auf gleich aussteigen ohne sich an die Vereinbarung zu halten und ohne ein ordentliches Beenden (Verabschieden) nach dieser langen Zeit (was ich das Schlimmste daran finde). Da er das Gespräch verweigert, möchte ich ihn so nicht ziehen lassen. Kann man da rechtlich etwas tun? Was seht ihr für Möglichkeiten?
Vielen Dank für eure Antworten!
 
Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem mündlichen oder schriftlichen Vertrag. Das Problem ist nur, dass hier vermutlich Aussage gegen Aussage steht. Du hast keine Möglichkeit nachzuweisen, dass die Frist vereinbart war. Ich würde sagen: Schwamm drüber und nach vorne gucken. Und in Zukunft schriftliche Verträge machen.

Herzliche Grüße,
 
Das Thema Unterrichtsvertrag taucht ja hier öfter auf- so habe ich mich schon gefragt, ob es nicht, wie im Mietrecht, ein Standardvertragswerk gibt?

LG
violapiano
 

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