Instagram / Youtube Komponisten Copyright ?!

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tastenwahn

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15. März 2016
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Ich bin Klavierlehrer und veröffentliche dann und wann (zu Werbezwecken für potentielle Klavierschüler und auch ein bisschen für mich selbst um "drin" zu bleiben) von mir eingespielte, klassische Musikstücke auf Instagram. Meist Mozart, Bach usw. Hier muss man sich ja keine Sorgen um das Copyright machen, da die Urheber (leider) ja schon mehr als 70 Jahre nicht mehr leben.
(Obwohl es auch hier schon mehrmals vorkam, dass meine Stücke von Sony, Warner usw beanstandet- und dann von I. gesperrt wurden. Ich konnte diese
Sperrungen aber immer erfolgreich anfechten und die Videos gingen wieder online.
...
Nun zur Frage: Ich habe gerade eine Etüde von Phillip Glass dafür vorbereitet. Der ist nicht nur nicht etwa schon 70 Jahre tot sondern lebt sogar noch - zum Glück :-) Darf ich das so ohne weiteres einspielen auf I.? Wenn nicht, wen muss ich fragen? Die GEMA wohl kaum denn das ist keine internationale Institution. Wohlgemerkt: Ich bearbeite das Stück nicht sondern spiele das Original. Es gibt schon ein paar Einspielungen der sechsten Etüde aber das muss ja nicht heissen das es so ohne weiters erlaubt ist ... ...
Danke für die Antwort(en)!
Peter
 
Das Werk wird mit einem Video zusammengeführt (auch ein Bild kann als Video gewertet werden) und dadurch entsteht ein neues Werk. Dafür braucht es zwingend die (schriftliche) Erlaubnis der Rechteinhaber.
Die Gema verwaltet nur die Aufführungs- und Veröffentlichungsrechte für Audio (auch international, da die Gema auch mit den Rechteverwaltern anderer Länder zusammen arbeitet). Es gibt eine Titelsuche auf der Gema-Homepage bei der man entsprechende Infos über die Rechteinhaber finden kann. Bei denen kann man dann jeweils anfragen.
 
Ich habe gerade eine Etüde von Phillip Glass dafür vorbereitet. Der ist nicht nur nicht etwa schon 70 Jahre tot sondern lebt sogar noch - zum Glück :-) Darf ich das so ohne weiteres einspielen auf I.? Wenn nicht, wen muss ich fragen?
Ich nehme an, du hast die Etüde aus einem Notenheft. Der Rechteinhaber ist dann wahrscheinlich der Verlag, und wenn nicht, weiß der Verlag zumindest, wer es ist.
 
Antwort von der Gema: Die haben selber eine Vertrag mit Instagram zur Nutzung. Allerdings müsste ich fuer das "Leistungsschutzrecht" den Verlag anschreiben, der die Noten herausgibt. (Das ist in diesem Fall wohl Phils eigener Verlag in den USA). Ich schreibe da mal was hin. Ich habe auch schon die drei Nutzer auf Instagram angeschrieben, die diese Etüde einspielten (ob die was zahlen mussten und ob/an wen die sich gewandt hatten - noch keine Antwort). Ich fürchte aber, die haben das einfach so gemacht ohne sich um die Rechte zu kümmern - 1. das ist mir zu riskant und 2. ich hätte auch kein Problem damit etwas zu bezahlen (kommt allerdings auf die Höhe des Betrages an...)
 

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