Gema kürzt Tantiemen für Kirchenmusik auf ein Viertel

Bestätige: Gebühren für Gema steigen Jahr für Jahr. Allerdings führe ich keine Werke auf sondern lasse Radio und Fernsehen in meinen gewerblichen Räumen mit Publikumsverkehr laufen.
Ich habe bisher auch nur Abgaben auf Rohlinge, Festplatten, Speicherkarten, Speichersticks und Smartphones (bis zu 30 % vom Kaufpreis) gezahlt, ohne eine einzige Kopie GEMA-vertretenen Materials dort abgelegt zu haben, da das seit 2003 gesetzlich verboten ist und obendrein technisch unterbunden wird. Die letzte vergütungspflichtige Aufnahme auf Kompakt-Kassette habe ich vor fast drei Jahrzehnten angefertigt.

Naja, Hauptsache, unseren Erben geht's gut. ;-)
 
Vielleicht ist die Entscheidung der Gema eine Folge dieses Urteils.
 
Vielleicht hast du ja Glück und erbst einen schönen Schuldenberg. Dann gehst du wenigstens nicht ganz leer aus. :lol:
 
Ich hoffe, dass meine Eltern noch mindestens 50 Jahre leben. Ob sie mir dann noch was vererben, ist mir völlig egal.
 
Neue Infos:

Ich zitiere aus diesem Brief des Carus-Verlages. Die wichtigsten Stellen habe ich fett markiert.

- Zitat Anfang -
Wenn Sie Mitglied der GEMA sind, haben Sie in den letzten Tagen die Einladung zur nächsten GEMA
Hauptversammlung in München erhalten. Die ordentlichen Mitglieder tagen vom 23. bis 24. Mai.
Ein Antrag (Nr. 32/S. 95 der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung) hat besondere
Sprengkraft. Nachdem im Jahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA bereits festgestellt hatten,
dass es vermehrt sachgerecht sei, Chor-, Kirchen- und Zupfmusik nach der Sparte U und nicht wie
bislang nach der Sparte E
abzurechnen, legen Vorstand und Aufsichtsrat für die
Mitgliederversammlung 2017 einen weiteren Antrag vor, auf den wir Sie unbedingt aufmerksam
machen möchten. Er verschlechtert die Rahmenbedingungen für Kirchenmusik und Chormusik
massiv. Im Antrag geht es um nichts geringeres als die Neuverteilung der Einnahmen im E-Bereich.
Informationen der GEMA zu diesem Antrag finden Sie auf der Webseite
https://www.gema.de/faq/e-musik

Vereinfacht ausgedrückt soll binnen vier Jahren das Niveau der Ausschüttung an Autoren und deren
Verlage im diesem Bereich von derzeit 100 % auf 25 % gesenkt werden.
Dieser Antrag würde uns
alle, Komponisten, Textdichter und Verlage gleichermaßen hart treffen. Nach diesem Antrag soll zukünftig bei der Abrechnung zwischen Veranstaltungen innerhalb und ausserhalb von Pauschalverträgen unterschieden werden. Pauschalverträge gibt es mit den großen Chor- und Blasmusikverbänden, aber auch mit den beiden großen Kirchen. Bei letzteren gibt es jeweils zwei Pauschalverträge, einen für die Musik im Gottesdienst und einen für Kirchenkonzerte. Sehr viele Anläufe und Bitten von Mitgliedern, diese Verträge neu zu verhandeln wurden von der GEMA seit mehr als 10 Jahren nicht berücksichtigt.

[Begründung]
Pauschalverträge werden zur Vereinfachung der verwaltungstechnischen Abläufe abgeschlossen. In
Bezug auf die Chorverbände und Kirchen wird dadurch ein pauschales jährliches Inkasso von rund
1,5 Mio EUR bei rund 51.000 programmbelegten Aufführungen erzielt. Dies führt bspw. bei einem
von einer Kirchengemeinde veranstaltetem Konzert zu einem durchschnittlichen Inkasso der GEMA
von 19 EUR. Bei einem von einem Mitglied eines Chorverbands veranstaltetem Konzert erzielt die
GEMA ein durchschnittliches Inkasso von 25 EUR. Wohlgemerkt beziehen sie sich diese
Überlegungen nur auf die Zahl der gemeldeten Konzerte. (Die Zahlen stammen von der GEMA) Nach
unseren Schätzungen wird allenfalls für jedes zehnte Konzert ein Programm an die GEMA geschickt, so dass de facto von einem Inkasso von weit weniger als zwei Euro pro Konzert auszugehen ist. Bei der bisherigen geltenden kollektiven Verrechnung wird für ein 4stg. Chorwerk, Dauer 5 min. ein Betrag von ca. 41 EUR an die Beteiligten, Urheber und Verlage ausgeschüttet.
Nach den im Antrag vorgesehenen Änderungen reduziert sich diese Summe schrittweise auf ca. 10 EUR im Jahr 2021. Dieses offensichtliche Missverhältnis soll nach dem Antrag dadurch ausgeglichen werden, dass bei Ausschüttungen zwischen Konzerten innerhalb und außerhalb von Pauschalverträgen unterschieden
und in Folge für die Konzerte innerhalb der Pauschalverträge ein anderer, deutlich geringerer
Punktwert festgesetzt wird. Im Geschäftsjahr 2015 beträgt der Punktwert in der Sparte E 0,4319 EUR. Bis 2021 soll dieser Punktwert um 75% auf 0,1086 EUR reduziert werden. Als Anhang finden Sie eine Übersicht der GEMA, wie dieser Antrag in den Jahren 2018-2021 die Einnahmen von Autoren und Verlagen
verändern wird.

Verstörend ist nach unserer Meinung nicht der Kerngedanke des Antrags, nämlich die Herstellung eines direkteren Bezugs zwischen Inkasso und Ausschüttung, sondern der einseitige Lösungsansatz zu Lasten der Urheber und Verlage sowie das augenscheinlich nicht vorhandene Bemühen auf Seiten der GEMA durch eine angemessene und überfällige deutliche Erhöhung des Inkassos hier einen anderen Rahmen zu schaffen.
Leider ist es zu befürchten, dass in München verlegerseitig dieser Antrag eine Mehrheit bekommen
wird, da etliche Verlage, die wenig mit Kirchenmusik oder Chormusik zu tun haben, hiervon
profitieren werden.
Daher unsere inständige Bitte an Sie:
Kommen Sie falls Sie ordentliches GEMA-Mitglied sind, zur GEMA-Hauptversammlung vom 23. –
24.5.2017 nach München und verhindern Sie, dass dieser Antrag Realität wird. Veränderung im
Verteilungsplan sind so gut wie nicht reversibel und werden nicht nur die nächsten vier Jahre,
sondern unwiderruflich die Situation der Kreativen in diesem Bereich massiv verschlechtern.

Reden sie mit allen Ihnen bekannten Komponist/innen und Textdichter/innen über dieses wichtige
Thema. Hier droht ein Erdrutsch, der die gesamte Chor- und Kirchenmusik verändern wird. Das
sollten wir nicht zulassen. In den letzten Jahrhunderten war die Chor-/ Kirchenmusik immer ein Quell
von hervorragenden Werken der Musik und nicht zuletzt auch bedeutendes Kulturgut. Dafür sollten
weiterhin die Rahmenbedingungen stimmen.
- Zitat Ende-

Hier der Antrag auf Änderung des Verteilungsplans.

Eure Stilblüte...
 
Wenn dein Vater materielle Werte geschaffen hat (z. B. ein Unternehmen aufgebaut hat), ist es in Ordnung, wenn er es an seine Nachkommen vererbt - aber wenn dein Vater als Komponist immaterielle Werte geschaffen hat, gehen die Nachkommen selbstverständlich leer aus? Wieso?
Darum ging es gar nicht. Ich wollte nur festgestellt wissen, daß man als Nutzer digitaler Speichermedien durch Pauschalvergütung gegenüber Künstlern und deren Erben in den letzten Jahrzehnten deutlich in Vorleistung getreten ist, ohne daß vergütungspflichtige Werknutzung tatsächlich nennenswert stattgefunden hat.

Dieses Mißverhältnis ist durch immer weiter ausgeweitete Pauschalabgaben auf alle möglichen Gegenstände des täglichen Lebens (wie Mobiltelefone) nur noch weiter verschärft worden. Daher bitte ich um Verständnis, daß sich mein Mitleid mit der Empfängerseite bis zur Korrektur dieser Problematik stark in Grenzen hält. ;-)
 

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