Frage zu Copyright und YouTube (Chopin)

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Verdegrand

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14. Dez. 2008
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Hallo,
kennt sich hier vielleicht jemand mit Copyright-Fragen und YouTube aus und kann mir evtl. kurz weiterhelfen. Sehe ich das richtig, daß die Musik von Chopin mittlerweile in der Public Domain ist, und daß ich sämtliche Rechte an einem Konzertmitschnitt habe, bei dem ich der Aufführende war?

Es geht darum, daß ein YouTube Video eines solchen Konzertmitschnittes einen Content-ID-Treffer erzeugt hat, und nun steht da, daß mein Video "möglicherweise Content [enthält], der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird: * Einheit: Music Publishing Rights Collecting Society Content-Typ: Musikalische Komposition". Das hat mich stutzig gemacht, weil Chopin doch Open Domain ist und ich derjenige bin, der sämtliche Rechte an meinem eigenen Spiel hat. Außerdem will mir nicht einleuchten, wie denn das System mein Spiel identifiziert haben will, denn für solche Content-ID-Treffer werden doch Datenbanken abgeglichen, oder?

Es betsteht die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Treffer einzulegen, aber dafür würde ich gerne sichergehen, daß denn die Copyright-Lage genau so ist, wie ich sie dargestellt habe. Wie sähe das z.b. nach US-Amerikanischem Recht aus, weiß das zufällig jemand?

Viele Grüße
 
Hallo,

Leider kann ich keine eindeutige Antwort geben, aber kann nur mitteilen, dass mir genau dasselbe mit dem ersten Praeludium aus Bachs Wohltemperierten Klavier passiert ist, welches ich als kleine Kostprobe meines neugekauften Klaviers aufgenommen hatte. Als Copyright-Inhaber wurde Sony genannt... Also wenn die auf MEIN dilletantisches Spiel Copyright erheben wollen, kann ich nur müde den Kopf schütteln.

Ich habe dann irgendwann Einspruch eingelegt, aber der wurde leider bisher schlicht ignoriert. Ich weiß auch nicht weiter.

Ciao,
Mark
 
Hallo Verdegrand,

Chopin ist „Public domain“ und außerdem auch „gemeinfrei“, ja. Deswegen wirst du wahrscheinlich dein Chopin Stück so lange ins Internet stellen können, wie es dir beliebt. (Theoretisch könnte man sagen, weil Chopin vor mehr als 70 Jahren verstorben ist.)

Es kann auch bei klassischen Stücken ein Urheberrecht Dritter bestehen, allerdings nicht an dem klassischen Werk selbst, sondern an der eigenständigen Leistung des Dritten. Schwierig zu erklären … Angenommen, du spielst nicht das Original, sondern eine Bearbeitung. Dann besteht zwar für das Original kein Urheberrecht, aber der Verfasser der Bearbeitung hat ein Urheberrecht an seiner Bearbeitung, sofern sie eine eigenständig schöpferische Leistung ist. Die gemeinfreien Noten sind dann nach wie vor gemeinfrei, die veränderten nicht.

Wenn in deiner Chopin-Darbietung nichts wesentliches Fremdes steckt, sondern nur Chopin und Verdegast, dann kannste damit machen, was dir beliebt. Und dann solltest du in der Tat widersprechen.

Dass hier tatsächlich U.S.-Recht gilt, glaub ich nicht, aber weiß ich nicht. Kollisions- und supranationales Recht sind völlig chaotisch. Es dürfte aber auch in den USA keine Regelung geben, die dir verbietet, Chopin ins Internet zu stellen. Wäre irgendwie auch völkerrechtlich ziemlich bedenklich.

Mit youtube kenn ich mich nicht aus. Aber wenn die „Plagiat-Aufspür-Maschine“ dein Chopin-Spiel als Plagiat bewertet, dann hat sie womöglich eine andere Chopin-Aufnahme mit deiner verglichen und nicht „erkannt“, dass es sich zwar um dieselben Noten handelt, aber nicht um eine illegale Kopie einer anderen Aufnahme. (Die wäre rechtswidrig.)

Hoffe, weitergeholfen und gehörig mit Rechtsthemen gelangweilt zu haben ;)

Liebe Grüße,
Nuri:
 
Hallo,
möchte Euch für Eure Antworten danken. Habe nochmal ein wenig im Internet geguckt und herausgefunden, daß wohl viele Videos auf YouTube eine solche Mitteilung bekommen. Habe nun Widerspruch eingelegt, denn selbst wenn diese Meldung im Allgemeinen ohne Konsequenzen bleiben sollte, so besitze ich sämtliche Rechte an dieser Aufnahme und es ist nicht einzusehen, warum irgendjemand ohne mein Einverständnis Geld mit meiner Aufnahme verdient. Also nochmal vielen Dank, werde Euch auf dem Laufenden halten (es dauert wohl eine ganze Weile, bis das alles bearbeitet wird).
Viele Grüße
 
Ich habe mal bei einer Haydn-Sonate, die ich selber gespielt und aufgenommen hatte, die Meldung bekommen: "Es wurde eine Übereinstimmung mit dem Content Dritter festgestellt. Das Video kann trotzdem bis auf weiteres online bleiben." (sinngemäß)

Also, das gibt es anscheinend auch, dass zwar eine Übereinstimmung festgestellt wird, das Video aber trotzdem veröffentlicht werden kann.

Grüße von
Fips
 
Hallo Fips,

genau genommen müsste der vermeintliche Rechteinhaber sagen „Sorry, Panne, ich nehm alles zurück, und wenn ein Schaden entstanden ist, bezahl ich den.“

Dass das Video „bis auf weiteres“ stehen bleiben kann, ist schon ein bisschen dünne, oder?
.
„Wie, zwei linke?“ fragt der Schuhverkäufer den verärgerten Kunden. „ Na, wir schicken die mal ein und sehen, ob Sie 'ne Gutschrift dafür erhalten.“ :D

Liebe Grüße,
Nuri
 
Hallo,
es ging hier ja um einen Konzertmitschnitt. Könnten da nicht GEMA Interessen vorliegen? Hier war ja mal davon die Rede, daß selbst private aber öffentliche Konzerte der GEMA gemeldet werden müssen, auch wenn die Musiker keine Mitglieder sind. Oder ist das doch nicht der Fall, jedenfalls wurde es hier mal diskutiert.

Gruss
Manfred
 
Hallo Manfred,

Hier war ja mal davon die Rede, daß selbst private aber öffentliche Konzerte der GEMA gemeldet werden müssen
???
Es gibt private Konzerte, und es gibt öffentliche Konzerte.

Wenn du im eigenen Wohnzimmer für dich alleine spielst, dann ist das rein privat. Und wenn du dazu Oma Hilde, Tante Gertrud, die Nachbarn und zehn gute Freunde einlädst, dann ist das ebenfalls privat. Weil du zu diesen Leuten persönliche Beziehungen unterhältst. Bei privaten Konzerten in diesem Sinne kannst du spielen, was immer du willst, und musst niemanden fragen, auch nicht die GEMA.

Wenn du für eine Mehrzahl von Personen spielst, zu denen du keine persönlichen Beziehungen unterhältst, dann ist es ein öffentliches Konzert. Dabei ist es völlig egal, wo. Wenn du „rein privat“ in der Fußgängerzone klimperst, dann ist das öffentlich. Weil das Publikum nicht aus guten Bekannten besteht. Du kannst sogar ein öffentliches Konzert in den eigenen vier Wänden geben, sofern die illusteren Gäste dir fremd genug sind.

Bei öffentlichen Konzerten darfst du grundsätzlich die Stücke spielen, an denen kein fremdes Urheberrecht besteht. Vereinfacht gesagt: Das was dir „gehört“. Moderato, op. 1 kannst du spielen, sooft du willst. Und das, was „niemandem gehört“ (gemeinfreie Musik). Da an Mozart, Bach, Beethoven, Chopin usw. heute niemand mehr Rechte besitzt, darfst du das hoch- und runternudeln, wie du magst, ohne dass das GEMA und Konsorten irgendetwas anginge.

Nun kann’s aber sein, du willst auf einem öffentlichen Konzert etwas spielen, an dem fremde Urheberrechte bestehen. Etwas Modernes, oder Zeitgenössisches, Rock, Pop, Tiersen/Einaudi oder Cage, Bartók etc. Dann kannst du dir die Rechte dazu „kaufen“. Und dafür ist die GEMA zuständig, deswegen müssen solche Veranstaltungen dort gemeldet werden.

es ging hier ja um einen Konzertmitschnitt. Könnten da nicht GEMA Interessen vorliegen?

Nö. Wennde Klassiker im Original spielst, gehts de GEMA gornischt on.

Liebe Grüße,
Nuri
 
So viel ich weiß, müssen öffentliche Konzerte aber auch dann der GEMA gemeldet werden, wenn das Programm ausschließlich aus gemeinfreien Werken (Mozart, Beethoven, Bach etc.) besteht. Denn es gibt die sogenannte "GEMA-Vermutung", eine Art Generalverdacht, dass man gebührenpflichtige Werke spielt. Von diesem muss man sich erst reinwaschen. Ist so ähnlich wie bei der GEZ...

Grüße von
Fips
 

Denn es gibt die sogenannte "GEMA-Vermutung", eine Art Generalverdacht, dass man gebührenpflichtige Werke spielt. Von diesem muss man sich erst reinwaschen.

Nein, das stimmt so nicht. Nicht bei klassischer Musik und in dieser Pauschalität.

Es gibt eine sogenannte GEMA-Vermutung, ja, die ursprünglich von der Rechtsprechung entwickelt wurde und mittlerweile in § 13 c UrhWG geregelt ist. In einer grundlegenden Entscheidung (GEMA-Vermutung I, I ZR 53/83) sagt der Bundesgerichtshof: „Die (…) GEMA-Vermutung besagt, dass zugunsten der GEMA angesichts ihres umfassenden In- und Auslandsrepertoires eine tatsächliche Vermutung ihrer Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte an in- und ausländischer Tanz und Unterhaltungsmusik (…) besteht“ Das ist wörtlich zu nehmen. Es besteht danach gerade keine Vermutung, dass die GEMA Rechte an klassischer Musik hat. Im Gegenteil.

Die heutige gesetzliche Regelung halte ich im Vergleich dazu für eher schwammig. Aber auch danach ist davon auszugehen, dass man die Berechtigung, klassische Musik zu spielen, nicht dezidiert beweisen muss. Weil feststeht, dass kein Rechteinhaber existiert. Es dürfte sowohl gerichtsbekannt als auch der GEMA bekannt sein, dass Chopin etc. nicht mehr unter den Lebenden weilt. Da muss man als Gegenbeweis keine Sterbeurkunde von 1849 vorlegen.


So viel ich weiß, müssen öffentliche Konzerte aber auch dann der GEMA gemeldet werden, wenn das Programm ausschließlich aus gemeinfreien Werken besteht.
Wird gelegentlich behauptet. Allerdings glaub ich’s nicht und kenne definitiv keine gesetzliche Regelung, die das tatsächlich besagt. Will nicht heißen, dass es keine gibt. Hast du eine Quelle dafür?

Nö. Von der GEZ kannst du dich nicht „reinwaschen“. Es ist piepegal, ob du die Glotze tatsächlich anschaltest. Man zahlt schon allein deswegen, weil man eine besitzt, die man anschalten könnte.

Liebe Grüße,
Nuri
 
In einer grundlegenden Entscheidung (GEMA-Vermutung I, I ZR 53/83) sagt der Bundesgerichtshof: „Die (…) GEMA-Vermutung besagt, dass zugunsten der GEMA angesichts ihres umfassenden In- und Auslandsrepertoires eine tatsächliche Vermutung ihrer Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte an in- und ausländischer Tanz und Unterhaltungsmusik (…) besteht“ Das ist wörtlich zu nehmen. Es besteht danach gerade keine Vermutung, dass die GEMA Rechte an klassischer Musik hat. Im Gegenteil.

Aha. War mir nicht klar, dass sich das nur auf die Tanz- und Unterhaltungsmusik beziehen soll.

Es dürfte sowohl gerichtsbekannt als auch der GEMA bekannt sein, dass Chopin etc. nicht mehr unter den Lebenden weilt. Da muss man als Gegenbeweis keine Sterbeurkunde von 1849 vorlegen.

Ich fand es auch immer eigenartig, wieso man das gegenüber der GEMA erklären muss, wenn man ausschließlich gemeinfreie klassische Musik spielt. Denn strittig ist da ja überhaupt nichts.

Allerdings glaub ich’s nicht und kenne definitiv keine gesetzliche Regelung, die das tatsächlich besagt. Will nicht heißen, dass es keine gibt. Hast du eine Quelle dafür?

Ich bezog mich auf folgende Erklärung auf der GEMA-Homepage zum Thema "GEMA-Vermutung":

"Aufgrund der GEMA-Vermutung muss jeder, der behauptet, bei einer Veranstaltung oder für einen Tonträger „GEMA-freie“ Werke – das heißt Werke, an denen die Rechte nicht durch die GEMA wahrgenommen werden – genutzt zu haben, dieses für jeden einzelnen Fall konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass ein Veranstalter ein vollständiges Musikprogramm für die betreffende Veranstaltung vorlegt. Hierbei ist zu beachten, dass je Kapelle, Band, Alleinunterhalter etc. ein separates Blatt zu verwenden und vollständig auszufüllen ist. Entsprechende Formulare stellt die GEMA auf Anfrage gerne zur Verfügung. Ein Tonträgerhersteller muss die Titel, die bei einer Tonträgerproduktion verwendet werden sollen, zur Repertoireprüfung bei der GEMA melden."

Oben drüber steht aber das mit der Tanz- und Unterhaltungsmusik. Wenn das also tatsächlich nicht für klassische Musik gilt (solange die aufgeführten Komponisten schon mehr als 70 Jahre tot sind), dann habe ich mich wohl geirrt. Umso besser! 8) ;)

Nö. Von der GEZ kannst du dich nicht „reinwaschen“. Es ist piepegal, ob du die Glotze tatsächlich anschaltest. Man zahlt schon allein deswegen, weil man eine besitzt, die man anschalten könnte.

Ja, ich weiß. Aber ich meinte das so, dass man von Seiten der GEZ erstmal unter "Generalverdacht" steht, ein Fernseh- oder Radiogerät zu besitzen. Davon kann man sich nur "reinwaschen", indem man ausdrücklich erklärt, kein solches Gerät zu besitzen.

Grüße von
Fips
 

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