Erfahrung mit Buchführung

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teacher

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17. Feb. 2010
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Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Buchführung eines Instrumentalehrers?

Darf man eine BF auch mit Exel machen und ausdrucken? Reicht das der Außenprüfüng?
Muss man die Verträge vorlegen, trotz Bedenken des Datenschutzes?
Oder genügt es, die monatlichen Einnahmen ohne Angabe des Schülernamens einzutragen?
Da ich ja Verträge habe, die auf Dauer angelegt sind, genügt da nicht die Zahlung am Ende des Jahres in die Buchführung einzutragen?

Was muss auf den Quittungen stehen, die man den Schülern gibt? Da der Schüler den Unterricht sowie so nicht steuerlich geltend machen kann, ist die Quittung ja nur ein Nachweis, dass der Schüler bezahlt hat.
Muss die Steuernummer auf die Quittungen, Name Anschrift des Schülers....?
Darf der Schüler eine Rechnung verlangen im Nachhinein oder generell?

Ich hoffe, ich werde jetzt nicht gesteinigt, wenn ich so "rechtliche" Fragen habe, aber im Netz gibt es nur allgemeine Antworten zum Thema freiberuflich-Kleinunternehmer usw.

Würde mich auf ein paar Antworten sehr freuen.:oops:
mfg Teacher
 
Ojehh!!!!

Du brauchst unbedingt eine Erstberatung durch einen Steuerberater. Alles andere ist viel zu gefährlich.

Das geht mit Deinem Status an: Künstler? Freiberufler? Gewerbetreibender?
Weiter gehts mit Umsatz: Kleinstunternehmer, Kleinunternehmer oder gar Mittel- oder Groß... (danach richten sich unterschiedliche Aufzeichungspflichten, unterschiedliche Steuerzahlungen und -termine)

Sicher kann man Dich auch hier beraten", aber dazu müsstest Du hier die "Hosen runterlassen". Das willst Du bestimmt nicht.
 
EÜR und Kasse" und wird unter dem Label der Fernsehsendung WISO vertrieben.

Damit geht eine professionelle Buchführung ganz gut.

EÜR (Einnahme/Überschussrechnung) und Buchführung sind zwei paar Stiefel! Ersteres ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Daher: Grundsatzberatung!
 
Ich hatte noch keine Steuerprüfung.
Da hat es gereicht, die EÜR in der Steuererklärung auszufüllen (bei WISO schon dabei)
Allerdings muss man auch eine einfache Buchführung machen, falls die Prüfer kommen.
Gemäß meinen Informationen handschriftlich nummeriert Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt.
Schön und schlecht. Ich mag kein "handschriftlich". Ich mach das lieber am PC, schön ausgedruckt und nachvollziebar.
Natürlich bin ich Kleinunternehmer und demnach hauptberuflicher Musiklehrer.
Eigentlich wollte ich hier nur mal ein paar erfahrerne freiberuflichen Musiklehrer hören, die mir sagen können, wie sie z.b. Quittungen austellen.
Mit Steuernummer (ich denke ohne, da nicht steuerlich absetzbar), Name und Adresse des Ausstellers und des Geldgebers.
Müssen die Verträge auch mit abgeheftet werden? Ich habe bekenken wegen Datenschutz.....

Naja, vielleicht hat ja doch jemand Lust, seine Erfahrungen mitzuteilen, - eventuell schon mal ne Steueraussenprüfung mitgemacht.

mfg
 
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Hallo,

ich stelle keine Quittungen aus, sondern lege dem Finanzamt eine Liste bei mit den Schülernamen und den eingegangenen Beträgen. Rechnungen schreibe ich nur bei einmaligen Einnahmen (z.B. Auftritte)

Wurde bei der Steuerprüfung nicht bemängelt - ansonsten fordern die schon, was sie noch sehen wollen (z.B. Fahrtkostenabrechnung)

Shigeru
 
Also was ich bei meinem Praktikum (Finanzamt) so mitbekomme habe muss alles nur einigermaßen logisch nachvollziehbar sein. Aber wenn es dir was nützt: es gibt in jedem Finanzamt ein Service-Zentrum. Dort kannst du Nachfragen und wirst an die richtige Stelle geleitet.
 
Also könnte ich auch die Abrechung und die monatlichen Zahlungen per Exel machen.

ich stelle keine Quittungen aus, sondern lege dem Finanzamt eine Liste bei mit den Schülernamen und den eingegangenen Beträgen.

Die Quittungen sind doch eigentlich nur der Beweis für den Schüler, dass er bar gezahlt hat, oder nicht?
Bei einer Steuerprüfüng, nicht die normale Einkommenssteuererklärung, wollen die doch die Quittungen sehen, egal ob der Schüler diese verlangt?

Musstest du deine Verträge auch vorzeigen bei der Außenprüfung?

mfg
 
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Wenn du Freiberufler bist, ist die EÜR Plicht, (gewerbl.) Buchführung dagegen nicht. Bei geringen Einnahmen (differiert von Bundesland zu Bundesland) kann die EÜR formlos erfolgen. Es gibt aber auch das EÜR-Formular. Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn du deine Kontouszüge und zusammen mit Ein- und Ausgangsbelegen chronologisch abheftest. Exel-Tabelle oder handschiftliche Übersicht als Inhaltsverzeichnis dazu, macht dir und ggf. dem Prüfer die Arbeit leichter. Bei einer Prüfung wirst du häufig aber nur nach einzelnen Belegen gefragt, z.B. zur Anschaffung hochwertiger Wirtschaftsgüter. Eine komplette Betriebsprüfung kommt bei Freiberuflern auch mal vor, aber n. m. E seltener. Bei einer Tiefenprüfung musst Du die Auszüge eh parat haben. Wichtig ist, dass deine Angaben für die Finanzverwaltung glaubhaft sind. WISO und andere Apps sind mehr für den allgemeinen Gebrauch. Informiere dich beim Steuerberater oder im Internet über aktuelle Pauschbeträge und Abschreibungsregeln. ich würde dir eine einmalige Beratung beim Steuerberater empfehlen, kostet etwa 40 bis 60 Euro. Mach keinen Vertrag. Die Mindestgebühren sind selbst bei geringen Einnahmen sehr hoch. Bei den überschaubaren Bewegungen, die wir Lehrer haben, ist es sehr leicht, die EÜR und UST-Erklärung selbst zu machen. (UST ist ja meistens auf 0,00 gesetzt, die Erklärung muss trotzdem gemacht werden.) Ein Schreiben von der Landesfinanzbehörde zur UST-Befreiung solte in deinen Akten sein. Ich schicke meinen Schülern/Eltern eine Jahresrechnung rückwirkend und das auch an die Musikschulen. Mit fortlaufender Rechnungs- und Kundennummer. Auch wenn die Musikschulen ihre eigenen Honorarblättchen haben, ist das noch keine Rechnung! Eine Rechnung von Dir muss, sollte drei Nummern haben. Steuernummer, Rechnungsnummer und evtl. Kundennummer. Achtung! Wenn Du noch andere Einnahmen hast, z.B. als tourender Musiker, dann darfst du die Einnahmen nicht in die EÜR mit einpflegen. Da musst du eine andere EÜR machen, oder inerhalb der Feststellungserklärung für eine Gemeinschaft (z.B GbR) deklarieren.
Ich mache seit 20 Jahren die Steuerarklärungen selbst, hatte schon einige Prüfungen und (klopfe dabei auf Holz), bisher ging alles gut über die Bühne.
 
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Ich schicke meinen Schülern/Eltern eine Jahresrechnung rückwirkend und das auch an die Musikschulen. Mit fortlaufender Rechnungs- und Kundennummer. Auch wenn die Musikschulen ihre eigenen Honorarblättchen haben, ist das noch keine Rechnung! Eine Rechnung von Dir muss solte drei Nummern haben. Steuernummer, Rechnungsnummer und evtl. Kundennummer.

Mein "Boss" in der musikschule möchte auch eine Rechnung. Allerdings ist das für seine Abrechnung - schlußendlich für das Finanzamt.
Ich habe auch ne Menge private Schüler.
In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass eine Quittung für die Schüler als "Bezahlt-Beleg" ausreichend ist. Ohne Steuernummer laufende Nummer etc.
Die Schüler können diese Belege sowie so nicht steuerlich geltend machen.

Ich arbeite schon seit über 12 Jahren, aber eine Steuerprüfung hatte ich noch nie, wahrscheinlich, weil ich nicht so viel verdiene:rolleyes:

Musstest du die Veträge bei der Steuerprüfung vorlegen?
mfg
 
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Hi, zur Steuernummer schau mal hier: da hast du die Ausnahmen:
http://www.lrz-muenchen.de/~rgerling/gesetze/sonst/steuernummer.html
Bedenke aber Folgendes: Die Steuernummer und vor allem die Rechnungsnummer haben Ihren Sinn. Sie schützen Dich. Eine Zahlungsquittung ist keine Rechnung. Was du dem Schüler ausstellst hat keine Bedeutung fürs FA, die Rechnung dagegen schon Die kannst du eh nur deinem (geschäftsfähigen) Vertragspartner stellen. Also häufig der Musikschule beim Unterrichten in so einem Haus und/oder ggf. den Eltern im Falle des Privatunterrichtes. Da der Privatuntericht eine Angelegenheit ist, die oft Barzahlungsverkehr beinhaltet, kann der Verdacht der Steuerverkürzung ganz schnell entstehen. Mit einer lückenlosen Auflistung deiner Einnahmen, bist du auf der sicheren Seite. Bei einer Tätigkeit, die sich nur aufs Unterrichten beschränkt, ist die Lage für alle Seiten ja relativ einfach. Anders ist es, wenn du noch andere Einnahen hast.
Da kann die Mischnutzung und Überlappung bei Einnahmen und Ausgaben dir böse das Genick brechen. Vor allem in Sachen UST.
 

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