Äh, und dann jeden, der sich das ansieht, vulgo eine Kopie in seinen Cache zieht, willst Du jetzt, da man sich ja wegen der offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage nicht UrhG §53 berufen kann, auf Schadensersatz verklagen?
Nee, nee, ich bin ein...