Steuer und Organisation

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Blue Moon

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17. Sep. 2023
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Hallo,
ich unterrichte seit Kurzem in Deutschland und möchte Informationen darüber, was ich genau von der Steuer absetzen kann.
Ich arbeite in 3 Musikschulen und ich denke, dass ich nicht viel verdiene aber trotzdem muss ich fast 1500 Euro am Finanzamt zurückzahlen.
Ich würde mich sehr auf Tipps freuen.

Liebe Grüße
 
Generell gilt: Du kannst alle Ausgaben steuerlich geltend machen, die der beruflichen Erwerbsführung dienen. Dazu zählen u.a. (wenn beruflich genutzt): Arbeitszimmer, Musikinstrumente, Noten, Fachbücher, anteilig Telefon und Internet, Fahrwege, anteilig Tonträger und Streamingdienste (sofern sie z.B. dem berufsbedingten Heraushören von Songs dienen).
 
Auch wenn es ein paar Euro kostet: nimm Dir eine'n Steuerberater*in.
Gerade, wenn Du mehrere Auftraggeber hast (evtl sogar kombiniert mit einer Festanstellung) und einiges an möglicherweise absetzbaren Ausgaben (@Demian hat ja schon einige Punkt genannt), wird sich das lohnen.

Befasse Dich unbedingt auch mit den Kleinunternehmerregelungen für die Umsatzsteuer. Nicht, dass Du da in eine Falle läufst bzw vom Finanzamt so eingeordnet wirst, dass Du jedes Quartal erstmal Umsatzsteuervoranmeldung machen (und auch zahlen) musst.
Wenn Du so viel verdienst, dass Steuern anfallen, ist das ja erstmal nicht schlecht. Manche träumen davon ;-)
 
Auch wenn es ein paar Euro kostet: nimm Dir eine'n Steuerberater*in.
Ein Steuerberater würde es auch tun, es müssen nicht immer Juristinnen sein!

Nur brauchts das nicht, wenn die Ampel nicht inzwischen wieder irgendeinen Murks gegen Lehrkräfte verbockt hat.

Die Steuern die ich damals als Lehrkraft bezahlt hab, war vaginal und überschaubar - im Handwerksbereich ist es da schon etwas schwieriger, aber auch da gehts bei mir noch ohne Steuerberater.
 
Dass man als Instrumentallehrperson keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist nach meinem Kenntnisstand kein Automatismus. Zumindest würde ich mich nicht darauf verlassen.
Auch freiberuflich tätige Lehrpersonen, die an einer umsatzsteuerbefreiten Musikschule unterrichten, benötigen einen Nachweis, damit sie diese Steuerbefreiung für sich nutzen können.

Es ist wie so vieles nicht auf einem Bierdeckel zu erklären, deshalb mein Rat, das eben nicht alleine zu machen, sondern sich steuerlich bewanderte Menschen zu suchen, mit denen alle Eventualitäten abgeklärt werden können.
 
Die Steuern die ich damals als Lehrkraft bezahlt hab, war vaginal und überschaubar
Vaginal ist in diesem Zusammenhang definitiv das falsche Wort. Richtig wäre: für'n Arsch!!!
Etwa in dem Sinne wie der Klospruch im Herren-WC einer NRW-Musikhochschule in meiner Studienzeit:
"ANAL IST DOCH EH FÜR'N ARSCH!!!",
darunter: "Arschfick Ist Doch Scheiße",
darunter: "Von wegen - nicht immer!".

LG von Rheinkultur
 
Auch freiberuflich tätige Lehrpersonen, die an einer umsatzsteuerbefreiten Musikschule unterrichten, benötigen einen Nachweis, damit sie diese Steuerbefreiung für sich nutzen können.

Als Lehrkraft brauchst eh n Gewerbe, somit hast auch n Nachweis.

Ansonsten machst Deine Jahressteuererklärung und zahlst des, was noch zu versteuern wäre, Umsatzsteuer fällt aufgrund Gemeinnützigkeit bei Lehrkräften nicht an.

Zu versteuern ist nur des, was über den Freibetrag hinausgeht.
 

@Henry Das sind zwei Möglichkeiten der Umsatzsteuerbefreiung, die du erwähnst.
Die Erste ist das Kleinunternehmertum. Wenn du unter einem gewissen Freibetrag liegst, bist du nach § 19 Kleinunternehmen und generell umsatzsteuerbefreit, unabhängig davon, welchem Beruf du nachgehst.
Wenn du aber als Musikschullehrer befreit werden möchtest (weil du bspw. über dem Freibetrag liegst), musst du die Befreiung erst nach § 4 beantragen. In Berlin geht das über die Senatsverwaltung für Kultur - da brauchst es ein Schreiben und ggf. Nachweise (Verträge) und die Zahlung einer Gebühr. Wenn du befreit wurdest, musst du jedoch noch das Schreiben der Senatsverwaltung an das Finanzamt schicken, die dann entscheiden, ob du wirklich umsatzsteuerbefreit bist.
Es gibt übrigens zwei getrennte Befreiungen, die in Frage kommen. Das eine ist die pädagogische Tätigkeit und das andere die konzertante (nur bei E-Musik möglich). In Berlin muss man dafür zwei Schreiben erstellen.
Soweit ich weiß, hat das aber bis jetzt bei allen Kollegen geklappt.

Meiner Meinung nach braucht man als freiberuflicher Instrumentallehrer nicht unbedingt einen Steuerberater. Unklare Punkte im Formular kann man beim Finanzamt erfragen. Und durch Recherche und Logik ist eigentlich alles erklärbar. Dazu kommt, dass man auch mit Steuerberater viel Arbeit hat, da man diesem alle Belege übergeben muss. Für mich ist dann der Aufwand es komplett selber zu machen nicht viel größer.
 
Ich arbeite in 3 Musikschulen und ich denke, dass ich nicht viel verdiene aber trotzdem muss ich fast 1500 Euro am Finanzamt zurückzahlen.
Was hat das Finanzamt dir denn gezahlt, was du zurückzahlen musst?
Als Lehrkraft brauchst eh n Gewerbe, somit hast auch n Nachweis.
Nein, Lehrer wäre in dem Fall eine freiberufliche Tätigkeit, Gewerbesteuer fällt in der Regel nicht an. Es geht um 4 Nr. 21 b) aa) UStG, dessen Voraussetzungen der Auftraggeber erfüllen muss.
Ansonsten machst Deine Jahressteuererklärung und zahlst des, was noch zu versteuern wäre, Umsatzsteuer fällt aufgrund Gemeinnützigkeit bei Lehrkräften nicht an.
Lehrkräfte sind nicht gemeinnützig, es sei denn sie arbeiten ohne Honorar.
Zu versteuern ist nur des, was über den Freibetrag hinausgeht.
Vorsicht vor Beratungen in Internetforen.
 
Hier wird viel Halbwissen und Falsches verbreitet. Gemeinnützig können nur Körperschaften sein, nicht natürliche Personen.
 
Vorsicht vor Beratungen in Internetforen.
Hier wird viel Halbwissen und Falsches verbreitet.
So sieht's aus. Hier ist inzwischen allerhand Unzutreffendes und Unrichtiges geschrieben worden. Für Steuerberatung und Rechtsfragen gibt es im realen Leben professionelle Dienstleister, deren Auskünfte man im Bedarfsfall einholen darf und auch sollte. Verbindliches und juristisch Hieb- und Stichfestes ist hier nicht zu erwarten und schon gar nicht einzufordern.

Jedem der Klavier spielen lernen will wird hier dringend zu professionellem Unterricht geraten. Aber bei Rechts- und Steuersachen tun es auch Hobbyisten :020:
Nochmals: bitte nicht! Eventuell etwas mehr Aussagekraft besitzen Publikationen von Berufsverbänden wie z.B.:
https://www.dtkv-bawue.de/publikationen
Ob es von der Broschüre "Die Besteuerung der Tonkünstler und Musiklehrer" eine aktualisierte Fassung gibt, wäre zu prüfen. Ich meine mich an ein Update auf dem Stand von März 2021 erinnern zu können... .

Wenn du aber als Musikschullehrer befreit werden möchtest (weil du bspw. über dem Freibetrag liegst), musst du die Befreiung erst nach § 4 beantragen. In Berlin geht das über die Senatsverwaltung für Kultur - da brauchst es ein Schreiben und ggf. Nachweise (Verträge) und die Zahlung einer Gebühr. Wenn du befreit wurdest, musst du jedoch noch das Schreiben der Senatsverwaltung an das Finanzamt schicken, die dann entscheiden, ob du wirklich umsatzsteuerbefreit bist.
Wenn die angebotene Unterrichtsdienstleistung auf staatlich anerkannte Ausbildungsabschlüsse vorbereitet, kommt eine solche Umsatzsteuerbefreiung in Betracht. Ein solcher Nachweis wird erbracht beispielsweise durch die erfolgreiche Vorbereitung von Schüler(inne)n auf Eignungsprüfungen an Musikhochschulen, die nach erfolgter Zulassung zum Studium dieses mit einem entsprechenden anerkannten Examen abschließen. Nach Anerkennung durch die Behörden gilt diese Befreiung dann unbefristet und für die gesamte pädagogische Tätigkeit.

Wenn du unter einem gewissen Freibetrag liegst, bist du nach § 19 Kleinunternehmen und generell umsatzsteuerbefreit, unabhängig davon, welchem Beruf du nachgehst.
Dafür entfällt allerdings die Möglichkeit, dem Künstler in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (etwa für die Anschaffung und Wartung von Instrumenten) als Vorsteuer gegenzurechnen und abzuziehen. Gerade für Berufsanfänger kann sich das nachteilig auswirken.

LG von Rheinkultur
 
Meiner Meinung nach braucht man als freiberuflicher Instrumentallehrer nicht unbedingt einen Steuerberater. Unklare Punkte im Formular kann man beim Finanzamt erfragen.
Richtig! Meiner Meinung nach braucht man auch nicht unbedingt einen Klavierlehrer. Für die paar Unklarheiten fragt man bei Clavio (hier darf, im Gegensatz zum FA, sogar Beratung stattfinden).
Dazu kommt, dass man auch mit Steuerberater viel Arbeit hat, da man diesem alle Belege übergeben muss.
Genau! Mit Klavierunterricht muss man trotzdem üben.

Es bleibt mir ein Rätsel, wie man bei einem der dynamischsten und komplexesten Themen auf professionelle Hilfe verzichtet.
 
Es bleibt mir ein Rätsel, wie man bei einem der dynamischsten und komplexesten Themen auf professionelle Hilfe verzichtet.
Es gibt eine Anleitung zur Erstellung der Steuererklärung. Wenn man diese benutzt und die Formulare wirklich versteht, braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater. Hier geht es doch darum, das Prinzip zu verstehen und richtig anzuwenden. Wenn man das tut und alle Angaben der Wahrheit entsprechen, werden Steuerfahnder auch nichts Problematisches finden,
 

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