Bitte mal anschauen, benötigen Hilfe

Ein solches Verbot in München ist mir unbekannt :016:
Macht ja nix. Das Verbot gibt's dennoch. Man muss das Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen und notfalls sogar ein Auffangbecken bauen um es bei viel Regen mit zeitlicher Verzögerung versickern zu lassen.

Gilt allerdings (noch) nicht für Bestandsbauten, die bereits einen Kanalanschluss haben.
 
Früher, als griechische Restaurants noch kaum bekannt waren und als schicker Geheimtipp unter Intellektuellen galten, haben die den Retsina in eisgekühlten Kupferkaraffen serviert. Traumhaft - ich habe den Geschmack noch heute im Kopf.
 
Da mal eine Frage: Als in dieser Beziehung völlig unwissender, wie kann ich denn wissen, ob ich eventuell ein Instrument mit Elfenbein kaufe, erbe, geschenkt bekomme? Müsste ich dann im Zweifelsfall immer ein Gutachten einholen?
(Ach, und bin ich als Käufer eigentlich auch strafrechtlich belangbar oder nur der Verkäufer?)
Sowohl Käufer als auch Verkäufer machen sich beim Handel mit Elfenbein strafbar.

Erbe und Geschenke muss man nicht annehmen, vor allem bekommt man ein Klavier nicht so nebenbei geschenkt wie eine Tafel Schokolade. Da wird man hoffentlich vorher gefragt.

Um festzustellen, OB es Elfenbein ist, braucht man normalerweise keinen Gutachter. Das kann auch ein Laie schnell erkennen - normale Sehkraft vorausgesetzt. Das Gutachten brauchst du, wenn es Elfenbein ist und eine Transaktion stattfinden soll.
 

Aber nur in tutto, also nicht selektiv. Wenn Du also Omas Zaster haben willst, dann musst Du auch ie Elfenbeinkiste nehmen.
Das ist ja interessant. Gehen wir mal in die Extreme: So kann sich der Staat theoretisch ein Milliardenerbe sichern, weil der liebe Nachwuchs ja das Erbe als Ganzes ablehnen muss, um (wegen eines Flügels eines betroffenen Baujahres, dessen Elfenbein nicht genehmigungsfähig ist) der Strafverfolgung zu entgehen.
 
Das ist ja interessant. Gehen wir mal in die Extreme: So kann sich der Staat theoretisch ein Milliardenerbe sichern, weil der liebe Nachwuchs ja das Erbe als Ganzes ablehnen muss, um (wegen eines Flügels eines betroffenen Baujahres, dessen Elfenbein nicht genehmigungsfähig ist) der Strafverfolgung zu entgehen.
Nicht wirklich, da man mit dem Milliardenerbe leicht die Geldstrafe(!) für das Elfenbein bezahlen kann. Haft ist nicht vorgesehen.

Was wäre zB, wenn im Erbe 1 kg Kokain enthalten ist? Sollte es nicht VOR dem Erbantritt eine Beschlagnahmung / Entfernung aller illegalen Objekte geben?
 
Kann man ja was Schlau-Konstruktives draus machen: Olles Elfenbeinklavier ohne Bescheinigung an die Grenze bringen und sich freuen, dass die Zöllner ins Jagdfieber fallen und sich vor Erregung bebend über die Tasten hermachen - und über all der tiefen Befriedigung völlig übersehen, dass der händeringend und mit jammervollem Blick daneben stehende Transporteur in nem doppelten Boden einige kleine Päckchen mit irgendwas drin versteckt hat ... Wenn's dann auch noch eines von Henry's Leichengeruch-Klavieren ist (in echt oder man hat vorab für ein paar Wochen ne tote Katze oder eine Portion Discounter-Billigfleisch reingelegt), wird auch noch der Polizei-Schnupperhund den Schwanz einziehen und das Weite suchen ...
 

Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen!


 
Ich denke nicht, dass die Menge an Elfenbein an einer Klaviatur, die auch noch durch Erbschaft zu einem kommt genügt, um daraus eine Haftstrafe abzuleiten.

Die Frage ist ja auch, ob es irgendeiner wissen muss, dass in der Erbmasse ein Klavier dabei ist. Und wo kein Kläger …
 
Nicht wirklich, da man mit dem Milliardenerbe leicht die Geldstrafe(!) für das Elfenbein bezahlen kann. Haft ist nicht vorgesehen.
Trotzdem will das ja nicht jeder, und schon gar nicht im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung. Dafür zu zartbesaitet zu sein und "sauber" bleiben zu wollen, muss man ggf. Vertretern aller Gesellschaftsschichten zugestehen.
 
Trotzdem will das ja nicht jeder, und schon gar nicht im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung. Dafür zu zartbesaitet zu sein und "sauber" bleiben zu wollen, muss man ggf. Vertretern aller Gesellschaftsschichten zugestehen.
Das nicht, aber davon, dass sich der Staat auf diese Art etwas SICHERT, kann keine Rede sein. Der Staat bietet dadurch höchstens einen Anreiz. Und wenn es um Milliarden geht, lasse ich mich erst einmal von Anwälten beraten.
 

Zurück
Top Bottom