Bitte mal anschauen, benötigen Hilfe

Vermutlich hat er die Genehmigung (als gewerblicher Anbieter) auch. Er wird es ja wohl auch nicht ganz dem Zufall überlassen wollen, wann er seinen Laden, der ihm eine legale Einnahmequelle sichert, zumachen muss. Wenn er damit allerdings wirbt, setzt er sich der Gefahr von Abmahnungen durch Konkurrenten aus. Man darf meines Wissens nicht mit Selbstverständlichkeiten werben, dazu gehören alle Eigenschaften, die zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind. Da täuscht man nämlich den Verbraucher, wenn man so etwas als vorteilhaft herausstellt. Ja, es ist manchmal gar nicht sooo einfach, sich in Deutschland rechtskonform zu verhalten:-)
Ach ja, und kein Händler wird so leichtsinnig sein, sagen wir mal "besonders durchsetzungsfähigen" Kunden, ein solches Erpressungspotential in die Hand zu geben, um damit den Preis ihres Wunschinstrumentes zu drücken.
 
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Wie sehr ihr das denn? Ich möchte einerseits nicht als Denunziant in Erscheinung treten, andererseits auch verhindern, dass arglosen Käufern etwas Wesentliches wissentlich verschwiegen wird.
Ich habe schon vor Wochen dem Verkäufer explizit den Hinweis darauf gegeben, dass sein Instrument so nicht verkauft werden darf. Eine Antwort habe ich nicht bekommen, aber die Message ist anscheinend angekommen. Jetzt läuft es in der Tat auf Käufertäuschung hinaus.
 
Also kann man solch ein wundervolles Instrument nur mehr mündlich weiterempfehlen und unter Vermeidung jeder Verschriftlichung loswerden oder es im eigenen Garten eigenhändig verbrennen – aber nicht vergessen vorher die Erlaubnis beim Gemeindeamt einzuholen!

Das ist doch krank und macht keinen Elefanten mehr lebendig.
 
Das ist doch krank und macht keinen Elefanten mehr lebendig.
Bedanken darf man sich bei den Lobbyorganisationen im Bereich Klavierhandel. Die EU-Direktive kam nicht aus heiterem Himmel, sondern wurde als Entwurf vorab publiziert. Man hätte rechtzeitig in Brüssel Alarm schlagen können, um diese unsinnigen 14-15 Jahre in denen Elfenbeinbeläge plötzlich illegal sind, abzuschwächen.
 
Der Anbieter ist eine Privatperson, keine gewerblicher Anbieter und eine Genehmigung zum Verkauf kann er gar nicht haben.
Ich bezog mich auf die beiden gewerblich angebotenen Bösis in Viernheim und Oberthulba, die in diesem Thread irgendwo weiter oben verlinkt wurden. Aber Du hast Recht, die sind eigentlich so nicht verkaufsfähig, beides zu späte Jahrgänge für Elfenbein.
Hier sind die Annoncen, finde das ursprüngliche Post gerade nicht mehr.
 
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Ich bezog mich auf die beiden gewerblich angebotenen Bösis in Viernheim und Oberthulba, die in diesem Thread irgendwo weiter oben verlinkt wurden. Aber Du hast Recht, die sind eigentlich so nicht verkaufsfähig, beides zu späte Jahrgänge für Elfenbein.

Was heißt "beide"? Der hat massig Bösendorfer und Steinwys im Angebot, die, wenn nicht bereits umgerüstet, alle noch Elfenbeinbelag haben. Und In jeder Anzeige findet sich der Wortlaut: "Präzise leichte Spielart auf Naturtasten!"

Der Kollege führt seine Käufer hinters Licht und spekuliert darauf, dass die Käufer den Flügel tatsächlich für sich selbst kaufen und so schnell nicht wieder verkaufen werden und somit der Schwindel nicht auffliegt. Bis er mal an einen potentiellen Käufer gerät, der um die EU-Direktive weiß und nachbohrt, wo denn bitteschön die Bescheinigung ist.
 
Und dann sind beide dran, (vormaliger) Verkäufer wie Käufer.

Oder ein unwissender Erbe könnte in die Falle tappen.

Ja, es ist manchmal gar nicht sooo einfach, sich in Deutschland rechtskonform zu verhalten.

Nicht rechtskonformes Verhalten kommt sogar bei gut bezahlte Fachleuten (auch abseits des Elfenbeins) vor. Sie können einen durch Unwissenheit und/oder Nachlässigkeit in Teufels Küche bringen.
 

Ich habe vor einiger Zeit mal eine Anzeige eines Klavierherstellers gesehen, bei der auch von Knochen als Tastenbelag die Rede war. Wurden denn Knochen auch häufiger verwendet? Diese Anzeige war bisher die einzige, die ich mit Verweis auf Knochen gesehen habe. Welche Tiere haben denn dafür herhalten müssen?
 
Ich habe vor einiger Zeit mal eine Anzeige eines Klavierherstellers gesehen, bei der auch von Knochen als Tastenbelag die Rede war. Wurden denn Knochen auch häufiger verwendet?
Bei Klavieren (außer historischen) eher selten, bei Orgeln hingegen recht oft.
Welche Tiere haben denn dafür herhalten müssen?
Rinder.
 
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Ich habe vor einiger Zeit mal eine Anzeige eines Klavierherstellers gesehen, bei der auch von Knochen als Tastenbelag die Rede war. Wurden denn Knochen auch häufiger verwendet? Diese Anzeige war bisher die einzige, die ich mit Verweis auf Knochen gesehen habe. Welche Tiere haben denn dafür herhalten müssen?

Ja, Knochen (Bein) wurde schon zuweilen als Tastenbelag auf Klavieren verwendet.

Bei Instrumenten aus dem 3 Reich, hätte ich da allerdings ein eher mulmiges Gefühl.
 
Da gab es auch Lampenschirme mit Pergament...
 
Die Vorderplättchen von meinem Bechstein-Klavier dürften aus Knochen sein.
 
Mich wundert, dass die Anzeigenportale ganz offensichtlich nicht wissen, dass der nicht genehmigte Handel mit Elfenbein illegal und strafbewehrt ist. Wäre interessant zu wissen, ob sie sich durch das Veröffentlichen der Anzeigen auch strafbar machen.

Gerade mal einen Testschuss auf der lokalen Anzeigenblatt losgelassen. Kein einziger der Anbieter wusste, dass man eine Vermarktungsgenehmigung braucht. Ein paar sind besserwisserisch daher gekommen, weil es ja ein Privatverkauf ist, zwei haben die Anzeigen gelöscht und der Rest teilt sich auf zwischen Beleidungen und Bedenken.
 
Also kann man solch ein wundervolles Instrument nur mehr mündlich weiterempfehlen und unter Vermeidung jeder Verschriftlichung loswerden oder es im eigenen Garten eigenhändig verbrennen
Man kann auch die Tastenbeläge austauschen. Damit bleibt der Großteil des Instruments erhalten.

Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Aber wegen < 500g Elfenbein ist nicht gleich der ganze Imperial dem Untergang geweiht.
 

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