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Kann als Nachweis beim Jobcenter hilfreich sein, wenn man darauf schriftliche Absagen erhält. Jedenfalls muss eine Liste geführt werden, dass man sich bei einer auferlegten Mindestzahl von möglichen Stellen beworben hat. Und bei wie vielen Stellen ein Suchender sich monatlich bewerben muss, um keine Kürzungen von Leistungen zu erhalten, wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt.Wozu braucht man für sowas ne schriftliche Bewerbung?
Wie sich das heute alles verhält, weiß ich zwar nicht, doch geschrieben steht es noch immer so. Das Jobcenter vermittelt keine Jobs, oder nur in wenigen Fällen, es kann aber mit Kürzungen drohen, wenn keine Eigenbemühungen nachweisbar sind. Wenn man dann wenigstens ein eigenes Bewerbungsschreiben vorlegen kann, ist das schon einmal besser als nichts, weil ja zu sehen ist, dass derjenige sich zumindest Gedanken machte.Erbringt der Arbeitslose die verbindlich vereinbarten Eigenbemühungen nicht, so führt dies zu einer zeitweisen Sperre des Arbeitslosengeldes oder Minderung des Arbeitslosengeldes II.