VG Musikedition - neue Lizenz für Notenkopien für Privatlehrer seit Februar 2021

instrumentenfreak

instrumentenfreak

Dabei seit
4. Juli 2011
Beiträge
373
Reaktionen
373
Die VG Musikedition hat gestern (01.02.2021) einen neuen Lizenzvertrag veröffentlicht, mit dem jetzt auch privat unterrichtende, freiberuflich Selbständige Musiklehrer*innen Noten- und Liedtextkopien anfertigen (und digital speichern!) dürfen.

Damit wird jetzt endlich vieles legal, was wohl bei den meisten privaten Lehrer*innen eh schon normale Unterrichtspraxis war. (z.B. Unterrichtsmaterial digital auf dem Computer, Handy oder Tablet speichern und Auszüge den SuS schicken, ect...).

Hier der Link zum Lizenzvertrag:



Ich bin kein Rechtsexperte, möchte mich aber möglichst gut absichern. Daher folgende Fragen und Interpretationen von mir:

Zu Ziffer 1: Man muss sich vorab informieren, ob sich entsprechende Urheber überhaupt von der VG Musikedition vertreten lassen. Es werden in Deutschland über 800 Verlage vertreten (Marktabdeckung 99%). Dazu kommen Subverlagsrechte für das anglo-amerikanische Repertoire, die Rechte über sog. Gegenseitigkeitsverträge mit Schwestergesellschaften im Ausland.
Es bleibt aber ein Restrisiko, sollte man sich nicht informieren.

In Ziffer 4, Absatz f der AGB wird die "unkörperliche Wiedergabe" ausgeschlossen. Was bedeutet das?
Im UrhG §19 (2) finde ich dazu, dass das auch das Aufführungsrecht beinhaltet. Demnach darf die Kopie nicht für öffentliche Auftritte/Vorspiele benutzt werden, sondern ist ausschliesslich für Unterrichtszwecke gestattet.
(der gleiche Passus steht übrigens auch im schon länger existierenden Lizenzmodell für Musikschulen).

Weil ich eh grade beim Thema bin:
Im schon länger existierenden Lizenzmodell für Musikschulen, dürfen nur Noten kopiert werden , die der Vertragspartner (hier Musikschule) selbst im Original erworben hat.
Also keine Kopien von Leihmaterial etc.

Der Lizenzvertrag sagt auch, dass sich Preise ändern können und das auf deren Webseite einsehbar sei.

Auf meine Nachfrage an den Geschäftsführer der VG Musikedition (Christian Krauß), gab er mir die Antwort, dass sowohl Auftritte mit den Kopien legal seien, sowie bisher als Lehrer*in einer Musikschule auch eigenes Unterrichtsmaterial kopiert werden darf. Ebenso sei eine Anfrage für jede Kopie unnötig, weil die 99% Marktabdeckung ausreichen.

...damit widerspricht er sowohl der Formulierung der Verträge als auch des Urhebergesetzes. Ich hätte es gerne ohne (vermeintliche?) Widersprüche.

Wahrscheinlich bin einfach zu naiv, jemals die deutsche Gesetzgebung verstehen zu wollen :D

Disclaimer: ich gebe hier ausschließlich meine Meinung nach besten Gewissen und Wissenstand wieder. Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zurück
Top Bottom