
Shiraa
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- 17. März 2007
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Hallo,
der Klavier-Händler meines Vertrauens hat gesagt, ich solle das Yamaha-Klavier bei ihm kaufen, weil ein Händler, der irgendwo in Deutschland sitzt, die Garantiebestimmungen von Yamaha nicht erfüllen könnte...
Ich hätte ja nun 5 Jahre Garantie auf das Instrument und die würde nur dann aufrecht erhalten, wenn ein von Yamaha autorisierter Klavierbauer das Instrument stimmt - also er. Ein "fremder" Klavierbauer könnte das nicht machen, da seine Stimmung nicht anerkannt würde...
Ein anderer Händler behauptete das Gegenteil. Mir erscheint die Begründung sehr merkwürdig.
Was meint ihr? Die Yamaha-Website gab irgendwie nichts her...
Vielen Dank,
Shi
der Klavier-Händler meines Vertrauens hat gesagt, ich solle das Yamaha-Klavier bei ihm kaufen, weil ein Händler, der irgendwo in Deutschland sitzt, die Garantiebestimmungen von Yamaha nicht erfüllen könnte...
Ich hätte ja nun 5 Jahre Garantie auf das Instrument und die würde nur dann aufrecht erhalten, wenn ein von Yamaha autorisierter Klavierbauer das Instrument stimmt - also er. Ein "fremder" Klavierbauer könnte das nicht machen, da seine Stimmung nicht anerkannt würde...
Ein anderer Händler behauptete das Gegenteil. Mir erscheint die Begründung sehr merkwürdig.
Was meint ihr? Die Yamaha-Website gab irgendwie nichts her...
Vielen Dank,
Shi