Petition: Aktivrente auch für Selbstständige!

ml-koeln

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Zum 1.1.2026 will die Bundesregierung die Aktivrente einführen. Wer die Regelaltersgrenze (66 Jahre und vier Monate) überschreitet, soll künftig 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen können. Statt das Renteneintrittsalter zu erhöhen, soll durch die massive Steuerersparnis von bis zu 919 Euro pro Monat ein positiver Anreiz gesetzt werden, länger zu arbeiten. Das ist grundsätzlich begrüßenswert.

Allerdings soll diese ungewöhnlich hohe Steuervergünstigung nur für Angestellte gelten, nicht für Selbstständige. Denn sie würden ja ohnehin weiterarbeiten, heißt es im aktuellen Gesetzesentwurf zur Aktivrente vom 9.10.2025: Es bedürfe "aktuell keiner weiteren Anreize ..., diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen."

Eklatante Ungleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten
Aus unserer Sicht handelt es sich um eine eklatante Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz ("Gleichbehandlungsgrundsatz"). Sie reiht sich ein in eine Vielzahl von Diskriminierungen von Selbstständigen. Die Schlechterbehandlung ist hier aber besonders offensichtlich und hat das Potenzial, den ohnehin bestehenden Unmut massiv zu erhöhen, quasi das "Fass zum Überlaufen zu bringen". Hart arbeitende Selbstständige erleben die Begründung als zynisch und als Schlag ins Gesicht. Sie ist zugleich aber auch inhaltlich fehlgeleitet und gefährdet die Erreichung der wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung.

Ich denke, diese Petition könnte für manchen interessant sein, der als selbständiger Musiker, Klavierbauer oder -stimmer, journalistisch oder schriftstellerisch oder sonst im künstlerisch oder handwerklichen Bereich arbeitet.
Jeder kann sich seinen Teil denken und die entsprechende Reaktion zum Aufruf veranlassen. Zu diskutieren braucht man darüber wohl nicht.
 

Ich habe da eine Frage: Was haben Selbständige mit der gesetzlichen Rente zu tun?
Meines Wissens zahlen die nicht ein, bekommen also (hoffentlich) auch nichts raus.
 
Betrifft das nicht nur alleinstehende Selbstständige, weil verheirateten Selbstständigen ohnehin ein Freibetrag in dieser Höhe zusteht?
 

Ich hoffe, Du hast den zitierten Text gelesen? Scheinbar nicht. Ist nämlich genau erläutert ...
Ich glaube, ich habe auch ausdrücklich erwähnt, daß ich dies nicht zur Diskussion gepostet habe.
 
Viele Selbstständige sind freiwillig in der gesetzlichen Rente versichert.

Es gibt leider auch viele Selbständige, deren Einkommen nur für das Nötigste reicht, aber nicht für Rentenbeiträge.

Meines Wissens zahlen die nicht ein, bekommen also (hoffentlich) auch nichts raus.

Da finde ich einen solchen Kommentar etwas borniert überheblich. Sorry Sven, nochmal zum Mitlesen, und lasse es Dir bitte auf der Zunge zergehen:

Allerdings soll diese ungewöhnlich hohe Steuervergünstigung nur für Angestellte gelten, nicht für Selbstständige. Denn sie würden ja ohnehin weiterarbeiten, heißt es im aktuellen Gesetzesentwurf zur Aktivrente vom 9.10.2025: Es bedürfe "aktuell keiner weiteren Anreize ..., diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen."
 
Liebe Moderatoren,

ich habe diesen Thread nur zur Kenntnisnahme gestartet. Wäre es möglich, diesen Thread für eine weitere Diskussion zu schließen?

Vielen Dank
 
Meiner Meinung nach sollte man solche Steuergeschenke weder Angestellten noch Selbstständigen gewähren. Am meisten profitieren davon doch Gutverdiener - die prekär Beschäftigten bzw. Selbstständigen zahlen eh nicht viel Einkommensteuer und haben wenig davon.

Wenn man die Leute länger im Job halten will, kann und sollte man die Abschläge bei der Frühverrentung deutlich erhöhen und so einen Blödsinn wie die abschlagsfreie Rente mit 63 ganz abschaffen.
 
lasse es Dir bitte auf der Zunge zergehen:
Selbständige haben doch schon viel mehr Steuersparmöglichkeiten als Angestellte.

Die Angestellten finanzieren die erstattete Umsatzsteuer für die diversen privat genutzten Dinge der Selbständigen mit.

Da wird dann auch ein Essen mit Freunden zum Geschäftsessen.

Also mal schön leise sein!
 
  • #10
Es gibt leider auch viele Selbständige, deren Einkommen nur für das Nötigste reicht, aber nicht für Rentenbeiträge.
Ich war nur freiwillig versichert, was keine Auswirkungen auf eine spätere Rentenhöhe hatte. Dass es sich so verhält, darauf wurde aber gleich bei Antragstellung hingewiesen. Dadurch war der Monatsbeitrag erschwinglicher, doch als Rentner machte es sich nun um so mehr bemerkbar.
 
  • #11
Selbständige haben doch schon viel mehr Steuersparmöglichkeiten als Angestellte.
Selbständige müssen auch bei Sozialbeiträgen das doppelte zahlen, weil sie den Arbeitgeberanteil allein drauflegen müssen. Und Umsatzsteuer wird immer noch abgeführt, da ist kaum etwas zum Gegenrechnen.
 
  • #12
Selbständige müssen auch bei Sozialbeiträgen das doppelte zahlen, weil sie den Arbeitgeberanteil allein drauflegen müssen. Und Umsatzsteuer wird immer noch abgeführt, da ist kaum etwas zum Gegenrechnen.

Der Arbeitgeberanteil wird nur vom Namen her vom Arbeitgeber gezahlt.
Er gehört zu dem, was der Arbeitgeber für die Stelle zu zahlen bereit ist.
Ohne oder mit geringeren Sozialbeiträgen könnte der Arbeitnehmer davon auch mehr bekommen.
Diese Aufteilung in Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil ist einfach Kosmetik.

Sich das Maximum an Vorsteuer zurückzuholen ist doch die Grundübung des Selbständigen.
 
  • #13
Da wird dann auch ein Essen mit Freunden zum Geschäftsessen.
Das wäre Betrug. Insofern ist das Argument Blödsinn, denn dann könnte ein Sebstständiger auch argumentieren, dass der Angestellte ja ohnehin nebenher schwarz arbeitet und er deshalb überhöhte Sozialbeiträge für seine Mitarbeiter abführen muss.

Sich das Maximum an Vorsteuer zurückzuholen ist doch die Grundübung des Selbständigen.
So, wie es die Grundübung des Angestellten ist, im Homeoffice während der Arbeitszeit private Dinge zu erledigen? Solche Pauschalvorwürfe führen zu nichts!
 
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  • #14
Sich das Maximum an Vorsteuer zurückzuholen ist doch die Grundübung des Selbständigen.
Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber Du gehst mir ganz mächtig auf den Sack. Behalte Deine Ansichten und Vorurteile bitte für Dich!
Kannst Du nicht lesen?: "Zu diskutieren braucht man darüber ... nicht."
 
  • #15
Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber Du gehst mir ganz mächtig auf den Sack. Behalte Deine Ansichten und Vorurteile bitte für Dich!
Kannst Du nicht lesen?: "Zu diskutieren braucht man darüber ... nicht."

Doch:
"ml-koeln ... der größte Kotzbrocken im Forum und das mit Abstand unbeliebteste Mitglied hier !"

Also wieso sollte mich das jucken?
Was du von irgendwas oder irgendwem hältst ist dein eigenes Problem.

Du verhältst dich wie der Schulhof-Bully, der nach dem Lehrer schreit.
 
  • #16
Das wäre Betrug.
Ich kenne genug Selbständige um zu wissen, dass dieser Betrug als Kavaliersdelikt nicht mit den Moralvorstellungen der Begünstigten in Konflikt gerät.
 
  • #17
Ich kenne genug Selbständige um zu wissen, dass dieser Betrug als Kavaliersdelikt nicht mit den Moralvorstellungen der Begünstigten in Konflikt gerät.
Und ich kenne genug angestellte Musiker, die nebenher privat (und am Finanzamt vorbei) unterrichten. Auch gänzlich ohne Gewissensbisse. In anderen Branchen wird das ähnlich sein.

Du siehst, so kommen wir nicht weiter.
 
  • #18
Er gehört zu dem, was der Arbeitgeber für die Stelle zu zahlen bereit ist.
Hast Du bereits seit Jahren keine Nachrichten gehört?
Der Mindestlohn in Höhe wurde auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben, als auch für beliebige Hilfskräfte.

Arbeitgeberanteile (ca.), die zum Stundenlohn dazu kommen.

Krankenversicherung 7,3 % + 1,3 % Zusatzbeitrag = 7,95 %
Pflegeversicherung 1,7 %
Rentenversicherung 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 %

Das interessiert niemanden, ob ein Arbeitgeber bereit ist, das für irgendwelche Aushilfskräfte zu bezahlen oder nicht.
 
  • #19
Z.B. die Plaketkleber, die meist in Scheinselbständigkeit arbeiten, weil es für Firmen günstiger ist, diese zu Hungerstundensätzen arbeiten lassen und damit das gesamte Risiko auf die Scheinselbständigen abwälzen, haben keine Festanstellung und verdienen nicht mit Musikstunden 40 € in die Hosentasche. Es gibt genug andere Jobs, die auf dem gleichen Prinzip beruhen.

Lieber Sven, nochmals ausdrücklich gesagt: Du kotzt mich an mit Deiner begrenzten Weltanschauung!
 
  • #20
D
Und ich kenne genug angestellte Musiker, die nebenher privat (und am Finanzamt vorbei) unterrichten. Auch gänzlich ohne Gewissensbisse. In anderen Branchen wird das ähnlich sein.

Du siehst, so kommen wir nicht weiter.
Doch einen hab' ich noch.

Bei Selbständigen ist das als Teil der normalen Tätigkeit möglich, daher ist die Hürde niedriger.
Allein schon, dass man in Restaurants nach einem offensichtlichen Familienessen gefragt wird: "Brauchen Sie einen Bewirtungsbeleg?" zeigt, wie oft das anscheinend angefragt wird.
Der erste Schritt zur Betrugshandlung ist einfach ein "Ja" statt eines "Nein" an dieser Stelle.
Der zweite und letzte Schritt ist die Weiterleitung dieses Belegs an den Steuerberater.

Ein Angestellter mit Nebenjob muss sich diesen erstmal suchen. Da sehe die Hürde schon höher.
Außerdem muss er dann mehr Zeit für die dann zwei Jobs aufwenden.

Bei Selbständigen. Ja statt Nein ist kein höherer Aufwand. Der zusätzliche Beleg kostet auch nicht die Arbeitszeit eines Zweitjobs.
 

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