Interessensfrage: wie funktionieren Noten rechtlich?

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Dissonantix

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15. Jan. 2020
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Hallo,

ich beschäftige mich seit neuestem mit Noten und habe jetzt (vermutlich nicht als erster ...) festgestellt, dass es zahlreiche Stücke/Lieder gibt, die in vielen unterschiedlichen Variationen erhältlich sind, teilweise umsonst, teilweise gegen Bezahlung.

Meine Frage: wie funktioniert das? Wenn ich es richtig verstehe, kann man ein Stück arrangieren und diese Noten anbieten, die dann auch urheberrechtlich geschützt sind. Wie steht es aber mit dem/der Komponist*in? Ich vermute, das er/sie auch einen Anteil erhält ... läuft so etwa über die GEMA? Und muss sich der/die Arrangeur*in vorher eine Erlaubnis holen? Oder kann man das nur mit gemeinfreien Stücken machen?

Wie gesagt, eine reine Interessensfrage ...

Dissonantix
 
In Deutschland sind Musikwerke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Komponisten, Textdichter) geschützt. Das Werk, das du arrangieren möchtest, müsste also zunächst gemeinfrei sein, sonst brauchst du eine Genehmigung des Urhebers oder seines Rechtsnachfolgers.
 
Auch das Notenbild ist in Deutschland geschützt. Du musst also den Notensatz selber erstellen.
 
Auch das Notenbild ist in Deutschland geschützt.
Dazu fällt mir ein Beispiel ein, wo ich anfänglich dachte, es könnte gemeinfrei sein.
Es gibt noch einen dritten Autor, da er die Noten von ’O sole mio auf das Notenpapier übertrug: Emanuele Alfredo Mazzucchi (1878–1972). Während Mazzucchi keine finanziellen Ansprüche erhob, klagten seine Erben dagegen das Urheberrecht ein, der Prozess zog sich über 25 Jahre hin. Im Oktober 2002 schließlich urteilte ein Richter zugunsten der Mazzucchi, die nun bis zum Jahre 2042 die Rechte am Lied halten. Die jährlichen Tantiemen werden auf 250.000 US-Dollar geschätzt.

https://de.wikipedia.org/wiki/’O_sole_mio
 
@Demian
Das ist richtig, der Threadersteller sprach aber davon, die Noten veröffentlichen zu wollen.

Wie @samea richtig anmerkt, kann auch auf die Ausgabe (Notenbild, Kommentar) ein Urheberschutz bestehen, auch wenn das Werk an sich bereits gemeinfrei ist. Die Schutzfrist auf die Ausgabe fällt dann unter "Leistungsschutzrechte" und beträgt 25 Jahre.
 
Ich vermute, das er/sie auch einen Anteil erhält ... läuft so etwa über die GEMA? Und muss sich der/die Arrangeur*in vorher eine Erlaubnis holen?
So wie ich das bisher kenne, und bisher kenne ich es nur vom sehen, hören, lesen, wenn etwas eins zu eins gecovert wird, so genügt es wohl, einen Anteil an die GEMA abzuführen. Wird eine Version erstellt, muss dazu eine Zustimmung vom Urheber eingeholt werden. Herbert Grönemeyer soll da z.B. sehr eigen sein. Eine Künstlerin berichtete einmal, dass sie ihm eine Aufnahme mit ihrer Version sandte, die er genehmigte.
 
Arghh ... jetzt war Melegrian zu schnell für mich ... das wollte ich eigentlich gerade absenden ...

Oh, da wurde ich falsch verstanden ... ich wollte nicht selbst veröffentlichen, ich fand die Frage bzw. die Zusammenhänge einfach nur interessant. Speziell die Frage, wie es funktioniert, wenn Arrangements veröffentlicht werden, bei denen ganz klar noch Urheberrechte bestehen. Wer zahlt da wieviel, wie wird das Gnaze organisiert, muss man fragen, ob man arrangieren darf ....
 
Verfolge das Thema auch... habe mich gefragt wie die Rechtslage ist, wenn man eine eigene Version eines Stückes abfilmt/aufnimmt und hochlädt (so wie das auf YT viele Leute auch machen) - ist das nicht auch geschützt und kann geahndet werden?
 
Das braucht jetzt nicht alles wirklich richtig zu sein, wie ich es schreibe.

Die Gema ist nur die eine Seite, die meisten Verwertungsgesellschaften haben wohl eine Vereinbarung mit YT/Google getroffen. Unabhängig von den Verwertungsgesellschaften vertreten sich Urheber allein oder über Musikverlage, wobei dann letztere mit der GEMA bzw. mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften zusammenarbeiten. Letztere können da schonmal so viel Prozent an Provision bei Coverversionen einstreichen, dass kaum noch etwas übrig bleibt, las oder hörte ich einmal.

Spielst oder singst Du einen Song nur nach und die Veröffentlichung wird von YT automatisch erkannt und entspricht einer an YouTube lizenzierten, sollte alles im grünen Bereich liegen. Der eigentliche Urheber oder der Musikverlag ist aber wohl auch berechtigt, in Deinem Videos Werbung zu schalten.

Wie es bei Deinen ist, kann ich nicht genau sagen, könnte sein, dass einige daran ein Interesse haben, über möglichst viele Coverversionen die Fangemeinde zu vergrößern oder so.

Kleiner Nachtrag, habe noch einmal ein wenig gesucht, ob ich nicht zu viel Unsinn schrieb. Unter "(13) Darf ich eigene Coverversionen hochladen?" steht es auf dieser Seite ähnlich.

Ein Video finde ich nicht mehr wieder, in dem es kurz erklärt wurde. Diese beiden gehen aber auch als kurze Einführung aus der Sichtweise eines Urhebers.


View: https://www.youtube.com/watch?v=ghTi7Q6Qm-w



View: https://www.youtube.com/watch?v=-53-kiQQNKA

Was ich einmal las, musste erst einmal suchen. So kann es enden:
1929 komponierte Maurice Ravel für ihn ein Klavierkonzert in D-Dur, das Concerto für die linke Hand. Es kam allerdings noch vor der Uraufführung zum Eklat, da Wittgenstein den Notentext teils gravierend verändert hatte und Ravel diese Eingriffe ausdrücklich missbilligte. Im Briefwechsel zwischen beiden Künstlern versuchte Wittgenstein sich dahingehend zu verteidigen, dass Interpreten doch keine Sklaven der Komponisten sein dürften. Mit Ravels knapper Reaktion: „Interpreten sind Sklaven“ war jedoch der Bruch endgültig vollzogen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Wittgenstein_(Pianist)
 
Zuletzt bearbeitet:

Was für eine Geschichte ... der Komponist stirbt 1916, der Dichter stirbt 1920, und der Notenschreiber (?) lebt praktisch ewig ... der ist fast 100 geworden! Die Rechte für ein Lied, das 1898 geschrieben wurde, werden über 100 Jahre später gerichtlich verteilt ... und die Gewinner werden noch insgesamt 40 Jahre 'was davon haben!
 
Wenn ich es richtig verstehe, kann man ein Stück arrangieren und diese Noten anbieten, die dann auch urheberrechtlich geschützt sind. Wie steht es aber mit dem/der Komponist*in? Ich vermute, das er/sie auch einen Anteil erhält ... läuft so etwa über die GEMA? Und muss sich der/die Arrangeur*in vorher eine Erlaubnis holen? Oder kann man das nur mit gemeinfreien Stücken machen?

Das kann man auch mit gemeinfreien Songs nicht so einfach machen, wenn man nicht eine alte Printausgabe oder so findet.

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, kann die Antwort nur lauten:
Gemeinfreie Stücke kann man nach Belieben arrangieren und diese Arrangements selbstverständlich anbieten, ohne irgend jemand zu fragen.


Auch das Notenbild ist in Deutschland geschützt.
Urheberrechtlich nur dann, wenn das Notenbild als solches eine künstlerische Leistung darstellt.
Ansonsten ist nur der Notentext urheberrechtlich geschützt.
 
Gemeinfreie Stücke kann man nach Belieben arrangieren und diese Arrangements selbstverständlich anbieten, ohne irgend jemand zu fragen.
Wenn man weiß, wie es vor hundert Jahren geklungen hat und welcher Text noch dem alten entspricht. Und da man das kaum wissen kann, ohne einen Blick in ein altes Buch zu werfen, wäre ich damit immer vorsichtig. Die überspitzen es vielleicht etwas, so sehr viel anders sehe ich es ab und an aber auch nicht:
So existieren beispielsweise zu "Stille Nacht" unzählige Bearbeitungen, die allesamt das Lied nicht neu geschaffen haben, aber die alte Weise so dezent modifizierten, dass es weiterhin wie das altbekannte Weihnachtslied klingt und trotzdem eine eigene Klangfarbe bekommen hat. Diese Bearbeitungen dürfen nicht frei verwendet werden!

https://www.lieder-archiv.de/gema_und_copyright.html
 
Wenn man weiß, wie es vor hundert Jahren geklungen hat und welcher Text noch dem alten entspricht. Und da man das kaum wissen kann, ohne einen Blick in ein altes Buch zu werfen, wäre ich damit immer vorsichtig. Die überspitzen es vielleicht etwas, so sehr viel anders sehe ich es ab und an aber auch nicht:

In Fällen wie "Stille Nacht" braucht man kein altes Buch, es reicht ein Blick in ein brandneues Kirchengesangbuch. Da findet man eine Autorenangabe und eine Jahreszahl irgendwann vor 1850, und ich hätte dann überhaupt keine Bedenken, die Melodie dann zu verwenden.

Die Melodie von "Stille Nacht" auf der von Dir verlinkten Seite ist übrigens nicht die Originalmelodie von Franz Xaver Gruber (1818): https://www.lieder-archiv.de/stille_nacht_heilige_nacht-notenblatt_200042.html
Sie kann trotzdem unbedenklich für Arrangements verwendet werden!
 

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