Martins Klage wurde nur in die nächste Instanz verlagert. Die Begründung des Gerichtes "es ist nicht zu erkennen, dass Absagen wegen Corona stattfanden" ist absolut an der Realität vorbei. Es bleibt also spannend.
Nachtrag zur Erläuterung:
Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass ein...